Hausverkauf mit Makler: Wer trägt die Kosten?

07.12.2023 343 mal gelesen 0 Kommentare
  • Beim Hausverkauf mit einem Makler werden die Maklerkosten üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
  • In einigen Bundesländern ist es gängige Praxis, dass der Käufer die gesamten Maklergebühren übernimmt.
  • Löwenherz Immobilien als Ihr Immobilienexperte in der Region kann Ihnen helfen, die für Ihren Verkauf geltenden Regelungen zu verstehen.

Haus verkaufen mit Makler: Wer zahlt die Provision?

Wenn Sie ein Haus verkaufen und die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen, stellt sich häufig die Frage: Wer zahlt die Provision? Diese Frage ist besonders wichtig, da die Maklerkosten einen erheblichen Teil des Transaktionsbetrags ausmachen können. In Deutschland wurde das Bestellerprinzip eingeführt, um die Zahlung der Provision klar zu regeln. Nach diesem Prinzip muss derjenige die Kosten für den Makler tragen, der ihn auch beauftragt hat.

Allerdings gibt es bei Verkaufstransaktionen oft individuelle Vereinbarungen. So ist es in einigen Fällen üblich, dass die Kosten zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden. Das Teilen der Maklerprovision wird häufig als ein Zeichen guter Glaubensverhandlungen zwischen den Kaufparteien angesehen. Die genaue Aufteilung sollte im Maklervertrag festgehalten werden, damit keine Missverständnisse entstehen.

Darüber hinaus können die Höhe der Maklerkosten und die Art der Zahlung je nach Region und Marktsituation variieren. Es ist immer empfehlenswert, sich vorab genau zu informieren und gegebenenfalls mit dem Makler über die Provision zu verhandeln, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden. Ein transparentes Vorgehen ist hierbei von Vorteil, um das Vertrauensverhältnis zwischen allen Parteien zu stärken.

Um späteren Streitigkeiten vorzubeugen, empfiehlt es sich, alle Absprachen in Bezug auf die Maklerprovision schriftlich festzuhalten. Ein detaillierter Maklervertrag bietet hierfür die beste Grundlage. Es dient als Nachweis und sorgt dafür, dass alle Beteiligten über ihre Finanzverpflichtungen im Klaren sind.

Die Rolle des Maklers beim Immobilienverkauf

Ein Immobilienmakler übernimmt eine zentrale Rolle beim Verkauf einer Immobilie. Seine Aufgabe ist es, den Verkäufern dabei zu helfen, ihre Immobilie bestmöglich am Markt zu positionieren und einen passenden Käufer zu finden. Dies beinhaltet eine Reihe von Dienstleistungen, die den Verkaufsprozess erleichtern sollen.

Zu den Hauptaufgaben eines Maklers gehören die Marktwert-Ermittlung des zu verkaufenden Hauses, die Erstellung eines professionellen Exposés sowie die Vermarktung der Immobilie. Der Makler nutzt dafür nicht nur sein Netzwerk, sondern auch diverse Immobilienportale, um eine große Reichweite zu erzielen.

Daneben führt der Makler Besichtigungen durch, berät Interessenten und führt die Verhandlungsgespräche mit potenziellen Käufern. Er überprüft die Bonität der Käufer und ist während des gesamten Verkaufsprozesses ein wichtiger Ansprechpartner für beide Seiten. Ein guter Makler sorgt auch für einen reibungslosen Ablauf bei der Erstellung des Kaufvertrags und begleitet Verkäufer sowie Käufer zum Notartermin.

Auch nach dem eigentlichen Verkauf kann ein Makler weiterhin unterstützen, zum Beispiel bei der Übergabe der Immobilie. Durch seine Fachkenntnis trägt der Makler dazu bei, dass Verkäufer rechtliche Fallstricke vermeiden und ihren Hausverkauf erfolgreich und mit weniger Stress abwickeln können.

Maklergebühren: Ein Überblick über die Kosten

Die Gebühren für einen Immobilienmakler, auch bekannt als Maklerprovision oder Courtage, sind ein wesentlicher Faktor, den Verkäufer und Käufer einkalkulieren müssen. Diese Kosten fallen an, sobald ein Kaufvertrag durch die Vermittlung des Maklers zustande kommt. Die Höhe der Maklergebühren kann sich nach verschiedenen Kriterien richten und variiert in der Regel je nach Region und Makler.

Die Provision wird üblicherweise in Prozent vom Kaufpreis der Immobilie angegeben. Der Prozentsatz bewegt sich im Allgemeinen zwischen 3% und 7%, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es ist jedoch möglich, diesen Satz mit dem Makler individuell zu verhandeln.

Bundesland Übliche Maklerprovision
Baden-Württemberg 3,57% - 7,14%
Bayern 3,57% - 7,14%

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zahlen variieren können und nur als Orientierung dienen. Für eine genaue Auskunft sollten Sie sich bei einem Makler oder anderen Fachexpertinnen und -experten informieren.

Wer zahlt den Makler? Käufer oder Verkäufer?

Die Frage, ob Käufer oder Verkäufer die Kosten für den Makler tragen, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und regionalen Gepflogenheiten ab. Traditionell haben sich unterschiedliche Modelle der Aufteilung der Maklerkosten etabliert, die von einer alleinigen Übernahme durch den Verkäufer über eine hälftige Teilung bis hin zur vollständigen Zahlung durch den Käufer reichen können.

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf. Dieses besagt, dass der Käufer höchstens die Hälfte der Provision tragen muss, wenn der Verkäufer ebenfalls einen Teil der Kosten übernimmt.

Diese gesetzliche Regelung hat die Praxis in vielen Regionen vereinheitlicht, allerdings gibt es weiterhin Verhandlungsspielräume. Es kann vertraglich festgelegt werden, dass die Provision anders verteilt wird, solange der Käufer nicht benachteiligt wird und die Regelung des Gesetzes eingehalten wird.

Diese Neuregelung trägt dazu bei, dass die finanzielle Belastung für Käufer transparenter und oft geringer wird. Allerdings ist eine umfassende Beratung ratsam, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen kennen und einhalten.

Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision beim Hausverkauf

In Deutschland regeln gesetzliche Vorgaben die Verteilung der Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien. Diese Regelungen sollen für eine gerechte Aufteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer sorgen. Grundsätzlich gilt: Beauftragt der Verkäufer den Makler, kann er einen Teil der Provision an den Käufer weitergeben. Die Teilung der Kosten muss allerdings bereits im Maklervertrag festgehalten sein.

Es ist wichtig, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen genau zu kennen, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Neben dem Bestellerprinzip sorgt das Gesetz zur Regelung der Teilung der Maklerkosten für Transparenz und Schutz der Verbraucher:

  • Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar, jedoch üblicherweise bis zu 7,14% inkl. MwSt. des Kaufpreises.
  • Die Provision muss hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden, wenn beide den Makler beauftragt haben.
  • Sollte nur eine Partei den Makler beauftragt haben, muss diese die Provision alleine tragen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Provision erst fällig wird, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Es ist zu empfehlen, dass alle Absprachen zur Maklerprovision schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Dies gewährleistet Klarheit und dient als rechtssicherer Beleg im Falle von Unklarheiten oder Differenzen zwischen den Parteien.

Verhandlungssache: Maklerkosten fair aufteilen

Obwohl gesetzliche Vorgaben eine Grundlage schaffen, bleibt die Aufteilung der Maklerkosten in vielen Fällen eine Verhandlungsfrage. Eine faire Teilung der Maklerkosten ist möglich, wenn beide Parteien ihre Erwartungen offenlegen und gemeinsam eine Einigung finden. Die Transparenz des Prozesses ist hierbei entscheidend für das gegenseitige Vertrauen.

Es empfiehlt sich, frühzeitig im Verkaufsprozess über die Provision zu sprechen und die Konditionen zur Zahlung in den Maklervertrag aufzunehmen. Verkäufer und Käufer sollten beachten, dass die Maklerkosten Teil der Gesamtkalkulation des Immobiliengeschäfts sind und sich auf die Finanzierungsplanung auswirken können.

  1. Finden Sie heraus, was in Ihrer Region üblich ist.
  2. Verhandeln Sie mit dem Makler und der Gegenseite über die Provisionshöhe.
  3. Dokumentieren Sie die Vereinbarung zur Kostenverteilung im Maklervertrag.
  4. Überprüfen Sie alle Regelungen auf ihre Rechtskonformität.

Eine wohlüberlegte und gerechte Aufteilung der Maklerprovision kann den Immobilienverkauf für alle Beteiligten zufriedenstellender gestalten. Die Bereitschaft zum Kompromiss und das Verständnis für die Position der anderen Seite können hierbei den Unterschied ausmachen.

Regionale Unterschiede bei der Maklerprovision

Bei der Höhe der Maklerprovision gibt es in Deutschland regionale Unterschiede, die für Käufer und Verkäufer gleichermaßen relevant sind. Diese Unterschiede resultieren aus lokalen Marktgegebenheiten und üblichen Praktiken, die sich im Laufe der Zeit etabliert haben.

In Ballungszentren und Großstädten mit einer hohen Nachfrage nach Immobilien kann die Maklerprovision tendenziell höher ausfallen als in ländlichen Regionen. Makler nutzen ihre Ortskenntnis und das Verständnis des lokalen Marktes, um ihre Gebühren festzulegen.

Mit der Einführung des neuen Teilungsprinzips bei der Maklerprovision sind die Unterschiede in der Praxis jedoch etwas nivelliert worden, da nun eine hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer die Regel ist, sofern nicht anders vertraglich vereinbart. Trotz gesetzlicher Regelungen können regionale Besonderheiten aber weiterhin eine Rolle spielen.

Region Übliche Provision
Metropolregionen bis zu 7,14% inkl. MwSt.
Ländliche Gegenden 3,57% - 5,95% inkl. MwSt.

Es ist ratsam, sich als Verkäufer oder Käufer über die üblichen Provisionssätze in der jeweiligen Region zu informieren, um bei der Verhandlung über die Provision besser vorbereitet zu sein. Ein erfahrener Makler kann hierbei wertvolle Einblicke bieten und beim Finden einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung helfen.

Tipps zur Auswahl des richtigen Maklers für Ihren Hausverkauf

Die Wahl des richtigen Maklers ist entscheidend, um den Hausverkauf erfolgreich und reibungslos abzuwickeln. Es gibt einige Kriterien, anhand derer Sie einen kompetenten und zuverlässigen Makler identifizieren können.

  • Berufserfahrung und Referenzen: Suchen Sie nach einem Makler mit nachweislich positiven Erfahrungen anderer Verkäufer.
  • Lokale Marktkenntnisse: Ein Makler, der mit dem lokalen Immobilienmarkt vertraut ist, kann den Wert Ihrer Immobilie genau bestimmen und die Vermarktung entsprechend strategisch ausrichten.
  • Transparenz: Der Makler sollte alle Aspekte der Zusammenarbeit, einschließlich der Kostenstruktur, offen kommunizieren.
  • Kommunikationsfähigkeiten: Ein guter Makler hält Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden und ist für Rückfragen jederzeit erreichbar.
  • Professionelles Netzwerk: Ein Makler mit einem guten Netzwerk kann die Kaufinteraktion beschleunigen und zusätzliche Dienstleistungen wie Gutachten oder Rechtsberatung vermitteln.

Ein umfassender Vergleich verschiedener Makler und ein persönliches Vorgespräch können helfen, das bestmögliche Match für Ihre Bedürfnisse beim Hausverkauf zu finden. Lassen Sie sich dabei nicht ausschließlich von der Höhe der Provision leiten, sondern berücksichtigen Sie vor allem die Dienstleistungsqualität und das Vertrauensverhältnis.

Zudem kann es hilfreich sein, sich im Vorfeld über die Makler und deren Reputation zu informieren, etwa durch Online-Rezensionen oder Empfehlungen aus Ihrem persönlichen Netzwerk. Ein seriöser Makler wird keinen Druck ausüben und Sie ausreichend Zeit geben, eine informierte Entscheidung zu treffen.

Maklervertrag: Wichtige Klauseln und Kostenfallen

Ein Maklervertrag legt die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Immobilienmakler rechtlich fest. Es ist entscheidend, dass Sie den Vertrag genau prüfen, bevor Sie ihn unterzeichnen. Achten Sie dabei speziell auf bestimmte Klauseln, die Ihre Rechte und Pflichten definieren und potenzielle Kostenfallen enthalten könnten.

  • Exklusivitätsklausel: Diese Klausel bindet Sie an einen einzigen Makler. Wägen Sie ab, ob dies für Ihre Verkaufsstrategie vorteilhaft ist.
  • Provisionshöhe: Prüfen Sie, ob die festgelegte Provisionshöhe und deren Fälligkeit für Sie nachvollziehbar und akzeptabel sind.
  • Vertragslaufzeit: Eine zu lange Bindung kann nachteilig sein. Achten Sie darauf, dass die Laufzeit und die Kündigungsbedingungen angemessen sind.
  • Alleinauftrag: Diese Verpflichtung schränkt Sie ein, da nur der beauftragte Makler das Recht hat, die Immobilie zu verkaufen.
  • Nebenkosten: Manchmal werden zusätzlich zur Provision auch Werbe- oder Verwaltungskosten berechnet. Klären Sie, welche Kosten auf Sie zukommen.

Es ist zudem empfehlenswert, auf Klauseln zu achten, die nach Vertragsende noch eine Provisionszahlung fordern, falls die Immobilie an einen durch den Makler vorgestellten Interessenten verkauft wird. Lassen Sie sich für den Fall der Fälle eine klare Definition der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit geben.

Eine genaue Durchsicht des Maklervertrags und das Verständnis aller Klauseln schützt Sie davor, unvorhergesehene Kosten zu übernehmen. Nicht selten kann eine fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein, um Ihre Interessen sicherzustellen.

Fazit: Hausverkauf mit Makler effizient gestalten

Der Verkauf eines Hauses mit einem Immobilienmakler kann die Abwicklung des Geschäfts erheblich vereinfachen. Um dies effizient zu gestalten, ist es wichtig, sowohl einen vertrauenswürdigen Makler auszuwählen als auch die Konditionen der Zusammenarbeit klar zu definieren. Ein guter Makler bringt nicht nur Fachwissen mit, sondern vertritt auch Ihre Interessen und unterstützt Sie beim Erreichen des bestmöglichen Verkaufspreises.

Ein bedachter Umgang mit der Festlegung der Maklerprovision und ein transparenter Maklervertrag tragen dazu bei, Kostenfallen zu vermeiden und den Hausverkauf für beide Seiten – Käufer und Verkäufer – zufriedenstellend abzuwickeln. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Regelungen und nutzen Sie die Möglichkeit zur Verhandlung, um eine faire Aufteilung der Maklerkosten zu erreichen.

Ein effizienter Hausverkauf mit Makler resultiert aus dem Zusammenspiel aller beteiligten Parteien. Klare Kommunikation, die richtige Maklerwahl und eine sorgsam aufgesetzte vertragliche Grundlage sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen Immobilienverkauf.


Häufig gestellte Fragen zu Maklerprovisionen beim Hausverkauf

Wer muss die Maklerprovision beim Hausverkauf zahlen?

In der Regel wird die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Die genauen Bedingungen hierzu variieren regional und sollten im Maklervertrag klar definiert sein.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Deutschland?

Die Höhe der Maklerprovision bewegt sich im Allgemeinen zwischen 3% und 7% zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Kaufpreis der Immobilie, ist jedoch verhandelbar und kann regional variieren.

Kann die Maklerprovision verhandelt werden?

Ja, die Maklerprovision ist verhandelbar. Die Verhandlung sollte vor Unterzeichnung des Maklervertrags stattfinden und das Ergebnis schriftlich festgehalten werden.

Gibt es gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision?

Ja, laut einem Gesetz, das am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, darf in Deutschland der Käufer maximal die Hälfte der Maklerprovision tragen, sofern der Verkäufer auch einen Teil bezahlt.

Was sollte im Maklervertrag bezüglich der Provision festgehalten werden?

Der Maklervertrag sollte die genaue Höhe der Provision, die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer sowie Fälligkeiten und eventuelle Nebenabreden klar festlegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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Zusammenfassung des Artikels

Beim Hausverkauf mit Makler regelt das Bestellerprinzip, dass der Auftraggeber die Provision zahlt; oft wird diese jedoch zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Löwenherz Immobilien kann als Ihr regionaler Experte unterstützen, um den Prozess transparent zu gestalten und alle Absprachen vertraglich festzuhalten.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich über das Bestellerprinzip und prüfen Sie, ob eine Kostenübernahme durch den Verkäufer in Ihrem Fall möglich ist.
  2. Verhandeln Sie mit dem Makler über die Höhe der Provision und suchen Sie nach Möglichkeiten einer fairen Aufteilung der Kosten mit dem Käufer.
  3. Halten Sie alle Vereinbarungen zur Maklerprovision schriftlich im Maklervertrag fest, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
  4. Erkundigen Sie sich über regionale Unterschiede bei den Maklergebühren und passen Sie Ihre Verhandlungsstrategie entsprechend an.
  5. Berücksichtigen Sie bei der Auswahl Ihres Maklers nicht nur die Kosten, sondern auch die Qualität der Dienstleistung und die Marktkenntnisse. Löwenherz Immobilien steht Ihnen als Ihr Immobilienexperte in der Region gerne zur Seite.