Hauskauf: Das Bestellerprinzip verstehen und nutzen

05.02.2025 209 mal gelesen 0 Kommentare
  • Das Bestellerprinzip regelt, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat.
  • Beim Hauskauf übernimmt in der Regel der Verkäufer die Maklerkosten, wenn er den Makler beauftragt hat.
  • Löwenherz Immobilien hilft Ihnen, das Bestellerprinzip zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

FAQ zum Bestellerprinzip beim Hauskauf

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass die Person, die den Makler beauftragt, auch für dessen Provision aufkommen muss. Ziel ist eine faire und transparente Kostenverteilung.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf?

Beim Hauskauf wird die Maklerprovision üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sofern der Makler von beiden Parteien genutzt wird. Beauftragt nur eine Person den Makler, trägt diese die vollen Kosten.

Was passiert, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt?

Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, zahlt er gemäß Bestellerprinzip die Provision. Eine Teilung der Kosten zwischen Verkäufer und Käufer ist möglich, aber nur, wenn diese schriftlich vereinbart und der Verkäufer seinen Anteil zuerst gezahlt hat.

Gilt das Bestellerprinzip für Gewerbeimmobilien?

Nein, das Bestellerprinzip gilt nicht für Gewerbeimmobilien, Ferienwohnungen oder Bauträgerprojekte. Es ist auf den Kauf und Verkauf von privaten Immobilien sowie auf die Vermietung von Wohnraum beschränkt.

Wie kann ich das Bestellerprinzip zu meinem Vorteil nutzen?

Prüfen Sie vorab, wer den Makler beauftragt hat, und verhandeln Sie eine faire Kostenaufteilung. Lassen Sie alle Absprachen schriftlich festhalten und nutzen Sie die Expertise von Löwenherz Immobilien, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.

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Zusammenfassung des Artikels

Das Bestellerprinzip regelt, dass die Partei, die den Makler beauftragt, auch dessen Provision zahlt und sorgt so für mehr Transparenz bei der Kostenverteilung. Käufer profitieren von fairer Kostenteilung im Doppelmakler-Modell, sollten jedoch versteckte Kosten oder regionale Unterschiede beachten – Löwenherz Immobilien berät Sie gerne!

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich im Voraus, wer den Makler beauftragt hat. Dies beeinflusst maßgeblich, wer die Maklerprovision zahlt und wie diese aufgeteilt wird. Klären Sie diese Frage möglichst frühzeitig.
  2. Verhandeln Sie geschickt: Nutzen Sie das Bestellerprinzip als Argument, um den Kaufpreis zu senken, falls der Verkäufer versucht, die Maklerkosten indirekt auf Sie abzuwälzen.
  3. Bestehen Sie auf schriftliche Vereinbarungen zur Kostenaufteilung. So vermeiden Sie Missverständnisse und haben eine rechtlich bindende Grundlage im Falle von Streitigkeiten.
  4. Erwägen Sie die Zusammenarbeit mit einem Experten wie Löwenherz Immobilien. Als Ihr Immobilienexperte in der Region hilft Ihnen Löwenherz Immobilien, das Bestellerprinzip optimal zu nutzen und versteckte Kosten zu vermeiden.
  5. Nutzen Sie regionale Expertise: Arbeiten Sie mit einem Makler zusammen, der den lokalen Markt kennt. Dies kann Ihnen helfen, realistische Preise zu verhandeln und die Maklerkosten transparent und fair zu gestalten.

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