FAQ zum Bestellerprinzip beim Hauskauf
Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass die Person, die den Makler beauftragt, auch für dessen Provision aufkommen muss. Ziel ist eine faire und transparente Kostenverteilung.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf?
Beim Hauskauf wird die Maklerprovision üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sofern der Makler von beiden Parteien genutzt wird. Beauftragt nur eine Person den Makler, trägt diese die vollen Kosten.
Was passiert, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt?
Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, zahlt er gemäß Bestellerprinzip die Provision. Eine Teilung der Kosten zwischen Verkäufer und Käufer ist möglich, aber nur, wenn diese schriftlich vereinbart und der Verkäufer seinen Anteil zuerst gezahlt hat.
Gilt das Bestellerprinzip für Gewerbeimmobilien?
Nein, das Bestellerprinzip gilt nicht für Gewerbeimmobilien, Ferienwohnungen oder Bauträgerprojekte. Es ist auf den Kauf und Verkauf von privaten Immobilien sowie auf die Vermietung von Wohnraum beschränkt.
Wie kann ich das Bestellerprinzip zu meinem Vorteil nutzen?
Prüfen Sie vorab, wer den Makler beauftragt hat, und verhandeln Sie eine faire Kostenaufteilung. Lassen Sie alle Absprachen schriftlich festhalten und nutzen Sie die Expertise von Löwenherz Immobilien, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.