Niedersachsen und Baden-Württemberg sind Hochburgen des Erbbaurechts
In Niedersachsen und Baden-Württemberg werden die meisten Erbbaurechte in Deutschland vergeben, wie der aktuelle Erbbaurechtsmonitor des Deutschen Erbbaurechtsverbands zeigt. 20 Prozent der befragten Erbbaurechtsgeber geben an, dass sie die meisten Erbbaurechte in Niedersachsen vergeben, während 16,7 Prozent dies für Baden-Württemberg angeben. Bayern und Nordrhein-Westfalen folgen mit jeweils 12,5 Prozent.
„Die regionalen Unterschiede beim Erbbaurecht sind historisch gewachsen“, erklärt Dr. Matthias Nagel, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Deutschen Erbbaurechtsverbands.
Die Erhebung umfasste 138 Erbbaurechtsgeber, überwiegend Kommunen, Kirchen und kirchliche Stiftungen. In Niedersachsen haben große Erbbaurechtsgeber wie die Klosterkammer Hannover sowie Städte wie Wolfsburg und Lüneburg eine lange Tradition in der Vergabe von Erbbaurechten. In Baden-Württemberg sind die Stiftung Schönau und die Stadt Heidelberg bedeutende Akteure.
Die Unterschiede in der Vergabepraxis sind historisch bedingt. Während in Niedersachsen und Baden-Württemberg das Erbbaurecht seit den 1950er-Jahren aktiv genutzt wird, sind die Eigentumsverhältnisse in Ostdeutschland durch die Geschichte der DDR geprägt, was zu einer geringen Beachtung des Erbbaurechts führte. Zum 31.12.1975 wurde es dort sogar aufgehoben.
In den letzten Jahren haben viele Städte in Deutschland begonnen, ihre Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben, um Bodenspekulationen vorzubeugen und die Nutzung der Flächen aktiv zu steuern. Dies zeigt einen Trend hin zu einer aktiven Bodenpolitik.
Zusammenfassung: Niedersachsen und Baden-Württemberg sind führend in der Vergabe von Erbbaurechten in Deutschland, mit 20% und 16,7% der Befragten. Historische Gründe und die aktive Nutzung des Erbbaurechts seit den 1950er-Jahren sind entscheidend für diese Entwicklung. Quelle: Konii - Digital Real Estate
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