Inhaltsverzeichnis:
Bundesrat unterstützt Steuerbefreiung für Scheidungsimmobilien
Der Bundesrat hat den Antrag Baden-Württembergs zum Jahressteuergesetz 2026 unterstützt. Ziel ist eine steuerliche Entlastung für Familien, die sich trennen und eine gemeinsam genutzte Immobilie verkaufen müssen.
Nach der derzeit beschriebenen Regelung bleibt der Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf nur dann steuerfrei, wenn die Immobilie selbst genutzt wurde. Ziehen Ehepartner nach einer Trennung aus dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung aus, kann dadurch die steuerliche Selbstnutzung entfallen.
Der Bundesfinanzhof habe in der Vergangenheit entschieden, dass eine Person, die aus der Immobilie auszieht, diese steuerlich nicht mehr selbst nutzt. Dies gelte auch dann, wenn die gemeinsamen Kinder weiterhin dort wohnen bleiben. Wird die Immobilie nicht noch im selben Jahr des Auszugs verkauft, kann deshalb eine Spekulationssteuer anfallen.
„Eine Scheidung ist für die Betroffenen belastend genug. Der Staat darf daraus nicht auch noch eine Steuerfalle machen. Wer auszieht, um das Trennungsjahr einzuhalten, ist kein Spekulant, sondern er tut dies, weil er den Vorgaben des Familienrechts folgt.“
Mit dieser Aussage wird Finanzminister Danyal Bayaz zitiert. Er bezeichnete die Initiative als Beitrag dazu, für viele Familien eine ungerechtfertigte Steuerlast zu beseitigen.
Die vorgeschlagene Neuregelung soll die steuerliche Behandlung von Scheidungsimmobilien gerechter und lebensnaher gestalten. Wird der Vorschlag vom Gesetzgeber final umgesetzt, soll die Spekulationssteuer vollständig entfallen, sofern die Immobilie bis zum trennungsbedingten Auszug selbst genutzt wurde.
Der Bundestag berät nun über das gesamte Jahressteuergesetz 2026. Anschließend muss der Bundesrat dem Gesetzespaket abschließend zustimmen, bevor die neue Regelung in Kraft treten kann.
Wichtige Punkte im Überblick
- Der Bundesrat unterstützt den baden-württembergischen Antrag zum Jahressteuergesetz 2026.
- Betroffen sind Familien, die eine gemeinsam genutzte Immobilie nach einer Trennung verkaufen.
- Nach der dargestellten Rechtslage kann der Auszug die steuerliche Selbstnutzung beenden.
- Die geplante Regelung soll die Spekulationssteuer bei trennungsbedingtem Auszug vollständig entfallen lassen, wenn die Immobilie bis zum Auszug selbst genutzt wurde.
- Vor dem Inkrafttreten müssen Bundestag und Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren abschließen.
Infobox – Quelle: Berliner Sonntagsblatt, „Bundesrat unterstützt Steuerbefreiung für Scheidungsimmobilien aus Baden-Württemberg“.
Quellen:















