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Die Rolle des Notars beim Hausverkauf ohne Makler: Ihr rechtlicher Garant
Die Rolle des Notars beim Hausverkauf ohne Makler: Ihr rechtlicher Garant
Beim Hausverkauf ohne Makler übernimmt der Notar eine Schlüsselrolle, die weit über das bloße Aufsetzen eines Vertrags hinausgeht. Seine Neutralität ist gesetzlich vorgeschrieben – das bedeutet, er steht weder auf der Seite des Verkäufers noch des Käufers, sondern sorgt für einen fairen, rechtssicheren Ablauf. Gerade ohne Makler ist der Notar Ihr einziger offizieller Begleiter durch den Dschungel der Immobiliengesetze.
Was viele unterschätzen: Der Notar prüft nicht nur die Identität der Parteien, sondern kontrolliert auch, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für den Eigentumsübergang erfüllt sind. Das umfasst zum Beispiel die Überprüfung von Grundbuchdaten, die Klärung von Vorkaufsrechten und die Sicherstellung, dass keine offenen Belastungen oder Altlasten den Verkauf gefährden. Besonders bei privaten Verkäufen, wo keine professionelle Vermittlungsperson dazwischengeschaltet ist, ist diese Sorgfalt Gold wert.
Ein weiteres Plus: Der Notar übernimmt die Kommunikation mit Behörden, Banken und dem Grundbuchamt. Er koordiniert die Eintragung des neuen Eigentümers und überwacht die Zahlungsabwicklung – damit Sie nicht plötzlich ohne Haus und ohne Geld dastehen. Im Ernstfall kann er sogar den Vertrag anpassen, falls sich nachträglich rechtliche Hürden zeigen. Das gibt Sicherheit, gerade wenn man zum ersten Mal privat verkauft und sich nicht auf die Routine eines Maklers verlassen kann.
Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied: Während ein Makler oft vor allem an einem schnellen Abschluss interessiert ist, ist der Notar ausschließlich der Rechtssicherheit verpflichtet. Er ist Ihr Schutzschild gegen teure Fehler und unvorhergesehene Fallstricke. Wer sich also fragt, ob ein Notar beim Privatverkauf nur eine Formalie ist – die Antwort ist ganz klar: Ohne ihn geht nichts, und mit ihm sind Sie auf der sicheren Seite.
Notarielle Pflichten und Aufgaben im Privatverkauf: Worauf es wirklich ankommt
Notarielle Pflichten und Aufgaben im Privatverkauf: Worauf es wirklich ankommt
Im privaten Hausverkauf ist der Notar weit mehr als ein bloßer Zeuge – er ist der zentrale Akteur, der alle rechtlichen Fäden zusammenhält. Seine Pflichten sind klar geregelt, aber im Detail steckt der Teufel. Wer privat verkauft, muss wissen: Der Notar prüft nicht nur, sondern steuert und sichert den gesamten Ablauf, damit am Ende alles wasserdicht ist.
- Vertragsentwurf nach Maß: Der Notar erstellt einen individuellen Kaufvertragsentwurf, der exakt auf die Besonderheiten Ihrer Immobilie und die Vereinbarungen mit dem Käufer zugeschnitten ist. Standardverträge reichen hier oft nicht aus – jede Besonderheit, etwa Sondernutzungsrechte oder Altlasten, muss rechtssicher geregelt werden.
- Rechtliche Aufklärungspflicht: Vor der Beurkundung ist der Notar verpflichtet, beide Parteien umfassend über die rechtlichen Folgen und Risiken des Vertrags aufzuklären. Das umfasst zum Beispiel die Bedeutung von Rücktrittsklauseln, Zahlungsmodalitäten oder Haftungsausschlüssen.
- Fristenmanagement: Der Notar überwacht alle Fristen, die für die Abwicklung des Verkaufs entscheidend sind. Das betrifft insbesondere Zahlungsfristen, Übergabetermine und die Einhaltung gesetzlicher Widerrufsrechte.
- Abwicklung von Sicherheiten: Gibt es offene Grundschulden oder Hypotheken, koordiniert der Notar deren Löschung oder Übertragung. Er sorgt dafür, dass keine Altlasten auf den Käufer übergehen und die Finanzierung reibungslos klappt.
- Kommunikation mit Dritten: Der Notar übernimmt die Korrespondenz mit Banken, Behörden und – falls nötig – weiteren Beteiligten wie Erbengemeinschaften oder Vormündern. Das entlastet Sie als Verkäufer enorm.
- Verhinderung von Formfehlern: Jede Unterschrift, jede Formulierung muss stimmen. Der Notar achtet penibel darauf, dass keine formalen Fehler passieren, die später teuer werden könnten.
Gerade im Privatverkauf ist es also entscheidend, die Expertise des Notars voll auszuschöpfen. Wer hier spart oder sich auf Vorlagen verlässt, riskiert Unsicherheiten und Streitigkeiten, die leicht vermeidbar wären. Im Zweifel: Lieber einmal mehr nachfragen – denn der Notar ist verpflichtet, Ihnen alle rechtlichen Details verständlich zu erklären.
Vor- und Nachteile eines Notars beim Hausverkauf ohne Makler im Überblick
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Rechtliche Sicherheit durch neutrale Vertragsgestaltung | Keine Hilfe bei der Ermittlung des Marktwerts durch den Notar |
Prüfung aller Dokumente und Grundbuchdaten | Keine Unterstützung im Bereich Marketing/Verkauf wie es ein Makler bietet |
Vermeidung von Formfehlern und späteren Streitigkeiten | Eventuelle längere Vorbereitungszeit, da Sie Unterlagen selbst zusammentragen müssen |
Der Notar koordiniert alle Fristen und Zahlungswege | Keine professionelle Käufersuche und Bonitätsprüfung inklusive |
Aufklärungspflicht gegenüber beiden Parteien – Schutz vor teuren Fehlern | Keine Bewertung individueller Verkaufsstrategien |
Kommunikation mit Behörden und Banken erfolgt über den Notar | Kosten für den Notar können bei komplexen Fällen steigen |
Anpassung des Vertrags bei rechtlichen Besonderheiten | Der Ablauf ist strikt formell, persönliche Beratung zu Marktpreisen oder Verkaufschancen fehlt |
Welche Unterlagen benötigt der Notar für den Hausverkauf ohne Makler?
Welche Unterlagen benötigt der Notar für den Hausverkauf ohne Makler?
Für einen reibungslosen und rechtssicheren Hausverkauf ohne Makler ist die vollständige Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen entscheidend. Fehlt auch nur ein Dokument, kann sich der gesamte Prozess erheblich verzögern oder sogar scheitern. Der Notar benötigt von Ihnen als Verkäufer ganz bestimmte Nachweise, um den Kaufvertrag rechtssicher vorzubereiten und alle Beteiligten zu schützen.
- Personalausweise oder Reisepässe1 aller Vertragsparteien: Zur eindeutigen Identifikation beim Notartermin.
- Aktueller Grundbuchauszug: Dieser muss frisch beantragt sein (nicht älter als drei Monate) und gibt Aufschluss über Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte Dritter.
- Flurkarte oder Liegenschaftskarte: Sie zeigt die genaue Lage und die Grenzen des Grundstücks.
- Aufstellung aller Grundpfandrechte: Dazu zählen Hypotheken, Grundschulden oder Dienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetragen sind.
- Nachweis über Lastenfreistellung: Falls das Objekt noch belastet ist, benötigt der Notar eine schriftliche Bestätigung der Bank zur Löschung der Grundschuld nach Kaufpreiszahlung.
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung (bei Eigentumswohnungen): Diese Dokumente regeln die Rechte und Pflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
- Nachweis über bestehende Mietverhältnisse: Falls das Haus vermietet ist, sind Mietverträge und eventuell Mieterbescheinigungen vorzulegen.
- Genehmigungen oder Zustimmungen: Zum Beispiel von Ehepartnern, Erbengemeinschaften oder Vormündern, falls erforderlich.
- Bescheinigung über die Erschließungskosten: Sie zeigt, ob alle öffentlichen Abgaben für das Grundstück beglichen wurden.
- Nachweis über das Baujahr und ggf. Bauabnahmebescheide: Besonders bei älteren Immobilien wichtig für die Einschätzung möglicher Altlasten.
Ein Tipp am Rande: Je früher Sie mit der Beschaffung dieser Unterlagen beginnen, desto entspannter und schneller läuft der Verkauf ab. Viele Ämter und Banken brauchen nämlich ihre Zeit – und der Notar kann erst loslegen, wenn wirklich alles vorliegt.
Schritt-für-Schritt: So läuft der Notartermin beim privaten Hausverkauf ab
Schritt-für-Schritt: So läuft der Notartermin beim privaten Hausverkauf ab
Der eigentliche Notartermin ist für viele Verkäufer ein spannender Moment – hier entscheidet sich, ob der Verkauf tatsächlich unter Dach und Fach kommt. Damit Sie wissen, was Sie erwartet, finden Sie hier den Ablauf Schritt für Schritt, ganz ohne Schnickschnack und mit Fokus auf die Praxis.
- Vorabversand des Vertragsentwurfs: Vor dem Termin erhalten beide Parteien den Vertragsentwurf vom Notar. So bleibt genug Zeit, um offene Fragen zu klären oder Details zu prüfen. Änderungen sind bis zur Beurkundung noch möglich.
- Identitätsprüfung und Anwesenheit: Am Tag des Termins müssen alle Beteiligten persönlich erscheinen und sich ausweisen. Ohne gültigen Ausweis läuft gar nichts.
- Vertragsverlesung durch den Notar: Der Notar liest den gesamten Vertrag laut vor. Das klingt altmodisch, ist aber Pflicht – und schützt vor Missverständnissen. Fragen können jederzeit gestellt werden.
- Klärung offener Punkte: Falls Unklarheiten auftauchen, wird direkt am Tisch nachgebessert. Der Notar kann den Vertrag anpassen, solange noch nicht unterschrieben wurde.
- Unterschrift und Beurkundung: Erst wenn alle zufrieden sind, wird unterschrieben. Mit der Unterschrift ist der Vertrag rechtskräftig – Rückzieher sind ab jetzt nur noch in engen Grenzen möglich.
- Nachbereitung durch den Notar: Direkt nach der Beurkundung leitet der Notar alle weiteren Schritte ein, etwa die Mitteilung an das Grundbuchamt oder die Information der Banken. Sie als Verkäufer müssen sich um nichts mehr kümmern.
Wichtig: Wer sich gut vorbereitet und alle Unterlagen dabei hat, spart Zeit und Nerven. Ein entspannter Notartermin ist kein Hexenwerk – aber eben auch kein Selbstläufer.
Häufige Fehler beim Notartermin ohne Makler – und wie Sie sie vermeiden
Häufige Fehler beim Notartermin ohne Makler – und wie Sie sie vermeiden
Ohne Makler kann der Notartermin zur Stolperfalle werden, wenn man nicht aufpasst. Gerade beim ersten privaten Hausverkauf unterschätzen viele, wie schnell sich kleine Versäumnisse zu großen Problemen auswachsen. Damit Sie nicht in typische Fallen tappen, hier die häufigsten Fehler – und wie Sie clever vorbeugen:
- Unvollständige Angaben zur Immobilie: Wer Flächen, Sondernutzungsrechte oder Anbauten nicht exakt benennt, riskiert spätere Streitigkeiten. Prüfen Sie alle Details im Vertragsentwurf penibel und fragen Sie im Zweifel lieber einmal mehr nach.
- Fehlende Zustimmung Dritter: Oft wird übersehen, dass Ehepartner, Erbengemeinschaften oder Vormünder zustimmen müssen. Klären Sie im Vorfeld, ob und von wem eine Unterschrift oder Genehmigung erforderlich ist.
- Unklare Zahlungsmodalitäten: Wird nicht genau geregelt, wann und wie der Kaufpreis zu zahlen ist, kann das Geld auf sich warten lassen. Bestehen Sie auf klaren Fristen und sicheren Zahlungswegen – zum Beispiel über ein Notaranderkonto.
- Übersehene Altlasten oder Baulasten: Wer Belastungen wie Wegerechte, Leitungsrechte oder offene Erschließungskosten nicht offenlegt, kann später haftbar gemacht werden. Lassen Sie sich vom Notar erklären, wie diese im Vertrag korrekt aufgenommen werden.
- Versäumte Übergabeprotokolle: Ohne schriftliches Protokoll zur Hausübergabe gibt es oft Ärger über Zustand, Inventar oder Schlüssel. Vereinbaren Sie ein detailliertes Protokoll direkt im Vertrag oder spätestens bei der Übergabe.
- Unzureichende Prüfung der Käuferbonität: Wer auf einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit verzichtet, geht ein unnötiges Risiko ein. Fordern Sie aktuelle Unterlagen wie Finanzierungsbestätigung oder Eigenkapitalnachweis an.
Wer diese Punkte beherzigt, macht den Notartermin auch ohne Makler zu einer sicheren Sache. Im Zweifel lohnt sich ein kurzer Anruf beim Notar oder bei einem regionalen Experten wie Löwenherz Immobilien – lieber einmal mehr fragen als später das Nachsehen haben.
Beispiel aus der Praxis: So gelingt der Hausverkauf mit dem richtigen Notar
Beispiel aus der Praxis: So gelingt der Hausverkauf mit dem richtigen Notar
Stellen Sie sich vor, Familie Weber möchte ihr Einfamilienhaus privat verkaufen. Sie wählen einen Notar, der nicht nur fachlich versiert ist, sondern auch Erfahrung mit ungewöhnlichen Verkaufskonstellationen hat. Schon beim ersten Gespräch merkt die Familie: Der Notar fragt gezielt nach Besonderheiten – etwa nach einem alten Wegerecht, das im Grundbuch steht, und nach einem geplanten Anbau, für den noch keine finale Baugenehmigung vorliegt.
Der Notar empfiehlt, den Käufer frühzeitig über das bestehende Wegerecht und die offene Genehmigung zu informieren. So werden Missverständnisse ausgeschlossen. Zusätzlich regt er an, eine Rücktrittsklausel für den Fall einzubauen, dass die Baugenehmigung nicht erteilt wird. Das schafft Sicherheit für beide Seiten.
Während der Vorbereitung stellt sich heraus, dass ein Teil des Grundstücks an die Gemeinde verpachtet ist. Der Notar nimmt Kontakt zur Gemeinde auf und klärt, wie der Pachtvertrag im Kaufvertrag zu behandeln ist. Familie Weber hätte diesen Punkt beinahe übersehen – ein klassischer Fallstrick, der durch die gründliche Arbeit des Notars entschärft wird.
Als der Kaufpreis fällig wird, sorgt der Notar für eine Treuhandabwicklung. Das Geld wird erst ausgezahlt, nachdem alle Bedingungen erfüllt sind und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch eingeleitet wurde. Für die Webers bedeutet das: Sie können ruhig schlafen, weil der Verkauf wirklich erst dann vollzogen wird, wenn alles in trockenen Tüchern ist.
Das Beispiel zeigt: Ein erfahrener Notar erkennt Besonderheiten, denkt mit und sorgt für individuelle Lösungen. Genau solche Profis machen den Unterschied – und geben Ihnen als Verkäufer das gute Gefühl, an alles gedacht zu haben.
Checkliste: Alle Dokumente für den erfolgreichen Notartermin im Überblick
Checkliste: Alle Dokumente für den erfolgreichen Notartermin im Überblick
- Aktuelle Meldebescheinigung1: Nachweis über den aktuellen Wohnsitz aller Vertragsparteien, besonders wichtig bei abweichenden Adressen.
- Steuernummer des Verkäufers: Wird vom Notar zur Meldung an das Finanzamt benötigt, um steuerliche Pflichten korrekt abzuwickeln.
- Nachweis über die Gebäudeversicherung: Zeigt, dass die Immobilie gegen Schäden abgesichert ist und gibt dem Käufer Sicherheit für den Übergang.
- Nachweis über abbezahlte Erschließungsbeiträge: Belegt, dass keine offenen Forderungen der Gemeinde oder Stadt für Straßen, Wege oder Leitungen bestehen.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung: Relevant bei Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäusern, um die rechtliche Trennung der Einheiten zu dokumentieren.
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen: Bei Wohnungsverkauf liefern sie Einblick in geplante Sanierungen oder Rücklagen.
- Bescheinigung über Denkmalschutz: Falls das Objekt unter Denkmalschutz steht, ist diese Information für Käufer und Finanzierung essenziell.
- Altlastenauskunft vom Umweltamt: Gibt Aufschluss über eventuelle Bodenverunreinigungen oder Altlasten, die den Wert beeinflussen könnten.
- Aufstellung über Inventar oder Sondervereinbarungen: Falls Einbauten, Möbel oder Geräte mitverkauft werden, sollte dies schriftlich festgehalten werden.
Mit dieser erweiterten Checkliste sind Sie bestens vorbereitet und vermeiden unangenehme Überraschungen beim Notartermin. So läuft alles glatt und Sie behalten den Überblick.
Rechtliche Stolperfallen beim Hausverkauf ohne Makler – worauf Sie achten müssen
Rechtliche Stolperfallen beim Hausverkauf ohne Makler – worauf Sie achten müssen
- Unklare Regelungen zur Besitzübergabe: Wird der genaue Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten nicht explizit im Vertrag festgelegt, drohen Streitigkeiten über Kosten, Schäden oder Versicherungsfälle. Präzise Formulierungen schützen hier vor bösen Überraschungen.
- Fehlende Angaben zu mitverkauftem Inventar: Oft wird vergessen, Einbauten, Möbel oder Gartengeräte, die im Haus verbleiben, im Vertrag aufzulisten. Das kann später zu Ärger über vermeintlich zugesicherte Gegenstände führen.
- Unzureichende Berücksichtigung von Vorkaufsrechten: Gemeinden oder Dritte haben manchmal ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Wird dies übersehen, kann der Verkauf nachträglich blockiert oder sogar rückabgewickelt werden.
- Versäumnis bei der Meldung an das Finanzamt: Nach dem Verkauf ist eine fristgerechte Anzeige beim Finanzamt Pflicht. Unterbleibt diese, drohen Bußgelder oder steuerliche Nachteile.
- Übersehene Energieausweis-Pflicht: Ohne gültigen Energieausweis kann ein Bußgeld verhängt werden. Zudem muss der Käufer über die energetische Qualität der Immobilie informiert werden – am besten schon vor Vertragsabschluss.
- Falsche Angaben zur Wohnfläche: Wird die tatsächliche Wohnfläche abweichend von den Angaben im Vertrag festgestellt, kann der Käufer nachträglich eine Kaufpreisminderung verlangen.
- Ignorierte Sonderregelungen bei Erbengemeinschaften: Sind mehrere Erben beteiligt, müssen alle zustimmen und unterzeichnen. Fehlt eine Unterschrift, ist der Vertrag nichtig.
Wer diese Stolperfallen kennt und aktiv gegensteuert, schützt sich vor langwierigen Auseinandersetzungen und finanziellen Einbußen. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit einem erfahrenen Immobilienexperten wie Löwenherz Immobilien, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Ihr regionaler Partner: Wie Löwenherz Immobilien Sie beim Notarprozess unterstützen kann
Ihr regionaler Partner: Wie Löwenherz Immobilien Sie beim Notarprozess unterstützen kann
Mit Löwenherz Immobilien an Ihrer Seite profitieren Sie von einer gezielten, individuellen Begleitung durch den gesamten Notarprozess – gerade dann, wenn Sie auf einen Makler verzichten möchten. Unsere Experten kennen die regionalen Besonderheiten und sorgen dafür, dass Sie auch bei komplexen Anforderungen nicht den Überblick verlieren.
- Vorprüfung aller Dokumente: Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität, bevor sie an den Notar weitergeleitet werden. So werden Fehlerquellen und Verzögerungen von Anfang an minimiert.
- Koordination mit Behörden und Dienstleistern: Löwenherz Immobilien übernimmt für Sie die Kommunikation mit Ämtern, Banken oder Hausverwaltungen, falls zusätzliche Nachweise oder Genehmigungen erforderlich sind.
- Individuelle Beratung zu Sonderfällen: Bei Besonderheiten wie Nießbrauch, Wohnrechten oder Teilungsversteigerungen beraten wir Sie, wie diese rechtssicher im Notarvertrag berücksichtigt werden können.
- Transparente Ablaufplanung: Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen klaren Zeitplan für alle Schritte bis zur Beurkundung und behalten Fristen sowie Termine für Sie im Blick.
- Begleitung zum Notartermin: Auf Wunsch begleiten wir Sie persönlich zum Notartermin, moderieren bei Bedarf die Gespräche und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Mit Löwenherz Immobilien als regionalem Partner gewinnen Sie Sicherheit, Fachwissen und einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie durch den gesamten Notarprozess führt – damit Ihr Hausverkauf reibungslos und sorgenfrei gelingt.
Fazit: Mit guter Notarvorbereitung sicher und erfolgreich privat verkaufen
Fazit: Mit guter Notarvorbereitung sicher und erfolgreich privat verkaufen
Eine durchdachte Vorbereitung auf den Notartermin ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Privatverkauf. Wer rechtzeitig auf mögliche Besonderheiten achtet – etwa Erbbaurechte, denkmalrechtliche Auflagen oder offene Baulasten – schafft eine solide Basis für einen reibungslosen Ablauf. Die frühzeitige Abstimmung mit dem Notar ermöglicht es, individuelle Vertragsinhalte präzise zu gestalten und spätere Anpassungen zu vermeiden.
Auch der Einsatz digitaler Tools zur Dokumentenverwaltung kann die Zusammenarbeit mit dem Notar erheblich beschleunigen. So lassen sich Unterlagen unkompliziert austauschen und Rückfragen effizient klären. Ein transparenter Informationsfluss zwischen allen Beteiligten minimiert Unsicherheiten und erhöht die Verlässlichkeit des gesamten Prozesses.
Wer diese Punkte beherzigt, erzielt nicht nur einen zügigen Abschluss, sondern stärkt auch das Vertrauen der Käuferseite – und genau das ist im privaten Hausverkauf oft der entscheidende Vorteil.
Nützliche Links zum Thema
- Notartermin beim Immobilienverkauf | Was passiert dort und warum?
- Welche Unterlagen benötige ich beim privaten Hausverkauf ohne ...
- Immobilie verkaufen: Mit oder ohne Makler? | Sparkasse.de
FAQ: Der Notar beim Hausverkauf ohne Makler – Ihre wichtigsten Fragen beantwortet
Ist der Notar beim Hausverkauf ohne Makler gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, in Deutschland ist der Notar für jeden Immobilienverkauf – auch ohne Makler – gesetzlich vorgeschrieben. Der Kaufvertrag muss von einem Notar beurkundet werden, damit er rechtsgültig ist.
Welche Aufgaben übernimmt der Notar beim privaten Hausverkauf?
Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, prüft die notwendigen Unterlagen, klärt rechtliche Fragen, kontrolliert die Identitäten und sorgt für die ordnungsgemäße Eintragung im Grundbuch. Er kümmert sich zudem um die Kommunikation mit Ämtern und Banken und überwacht die Zahlungsabwicklung.
Welche Unterlagen braucht der Notar für den Hausverkauf ohne Makler?
Wichtige Unterlagen sind unter anderem der aktuelle Grundbuchauszug, Personalausweise der Parteien, ggf. Teilungserklärung (bei Wohnungseigentum), Energieausweis, Nachweise über Lastenfreistellung, Baupläne und – sofern vorhanden – Mietverträge oder Erschließungsbescheinigungen.
Wer beauftragt und bezahlt den Notar beim Privatverkauf?
In der Regel wählt der Käufer den Notar aus, aber der Verkäufer kann dies ebenfalls tun. Die Notarkosten werden üblicherweise vom Käufer getragen, es sind jedoch auch abweichende Absprachen möglich.
Wie kann ich beim Notartermin Fehler vermeiden?
Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Unterlagen vollständig und aktuell sind und prüfen Sie den Vertragsentwurf vor dem Termin sorgfältig. Bei Unsicherheiten können Sie sich vorab vom Notar oder einem regionalen Immobilienexperten wie Löwenherz Immobilien beraten lassen.