So funktioniert das Steuersparmodell denkmalgeschützte Immobilien

24.08.2025 10 mal gelesen 0 Kommentare
  • Bei denkmalgeschützten Immobilien können die Sanierungskosten über viele Jahre steuerlich abgeschrieben werden.
  • Eigentümer profitieren von einer erhöhten Abschreibung gemäß §7i EStG, was die Steuerlast deutlich senkt.
  • Löwenherz Immobilien begleitet Sie als Immobilienexperte bei der Auswahl und dem Erwerb denkmalgeschützter Objekte.

Steuervorteile durch das Abschreibungsmodell bei denkmalgeschützten Immobilien

Steuervorteile durch das Abschreibungsmodell bei denkmalgeschützten Immobilien

Wer gezielt Steuern sparen will, kommt an der besonderen Abschreibung für denkmalgeschützte Immobilien kaum vorbei. Das Herzstück dieses Modells ist die Möglichkeit, Sanierungskosten in erheblichem Umfang steuerlich geltend zu machen. Anders als bei „normalen“ Immobilien winken hier Abschreibungen, die das zu versteuernde Einkommen spürbar senken – und zwar über Jahre hinweg.

  • Sanierungskostenabschreibung: Für Kapitalanleger lassen sich 100 % der anerkannten Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren abschreiben – gestaffelt mit 9 % jährlich in den ersten 8 Jahren und 7 % in den folgenden 4 Jahren. Eigennutzer profitieren immerhin von 90 % Abschreibung über 10 Jahre, was im Vergleich zu anderen Immobilienmodellen außergewöhnlich ist.
  • Abschreibung der Altbausubstanz: Zusätzlich zur Sanierung kann auch der Altbauanteil abgeschrieben werden. Je nach Baujahr sind das 2 % oder 2,5 % jährlich, und zwar über Jahrzehnte. So wird das Steuersparmodell noch attraktiver.
  • Kombinationseffekt: Das Zusammenspiel aus Sanierungs- und Substanzabschreibung sorgt dafür, dass sich oft bis zu 35 % des Kaufpreises als Steuerersparnis realisieren lassen. Gerade bei hohen Einkommen kann das die Steuerlast massiv drücken.

Bemerkenswert ist, dass diese Vorteile nicht nur auf dem Papier stehen, sondern tatsächlich vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt sind. Sie sollen Investitionen in den Erhalt historischer Bausubstanz fördern. Wer also nach einer legalen, staatlich geförderten Möglichkeit sucht, Steuern zu sparen und zugleich in bleibende Werte zu investieren, trifft mit dem Abschreibungsmodell für denkmalgeschützte Immobilien ins Schwarze.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Sanierungskosten

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Sanierungskosten

Damit das Finanzamt die Sanierungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie steuerlich anerkennt, müssen einige ganz konkrete Bedingungen erfüllt sein. Ohne diese Voraussetzungen bleibt der Steuervorteil leider nur ein schöner Traum.

  • Amtlicher Denkmalschutzstatus: Die Immobilie muss offiziell als Denkmal eingetragen sein. Ein bloßes „altes Haus“ reicht nicht – maßgeblich ist die Eintragung im Denkmalverzeichnis der zuständigen Behörde.
  • Behördliche Genehmigung der Maßnahmen: Sämtliche Sanierungsarbeiten müssen vor Beginn mit dem Denkmalamt abgestimmt und genehmigt werden. Eigenmächtige Modernisierungen ohne Zustimmung werden steuerlich nicht anerkannt.
  • Bescheinigung über die Sanierungskosten: Nach Abschluss der Arbeiten stellt das Denkmalamt eine spezielle Bescheinigung aus. Nur mit diesem Nachweis erkennt das Finanzamt die steuerliche Geltendmachung an.
  • Dokumentationspflicht: Alle Rechnungen, Verträge und Zahlungsbelege müssen sorgfältig aufbewahrt werden. Die Finanzverwaltung prüft die Unterlagen oft sehr genau.
  • Regionale Unterschiede beachten: Die Anforderungen und Abläufe können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Es lohnt sich, die jeweiligen Landesvorschriften frühzeitig zu prüfen.

Wer diese Voraussetzungen von Anfang an im Blick hat, kann sich späteren Ärger mit dem Finanzamt sparen. Ein erfahrener Partner wie Löwenherz Immobilien kennt die regionalen Besonderheiten und begleitet Sie sicher durch den gesamten Prozess.

Vorteile und Nachteile des Steuersparmodells bei denkmalgeschützten Immobilien im Überblick

Vorteile Nachteile
Hohe steuerliche Abschreibungen auf Sanierungskosten (bis zu 100% für Kapitalanleger) Komplexer Genehmigungsprozess mit Denkmalschutzbehörde erforderlich
Zusätzliche Abschreibung auf die Altbausubstanz möglich (2–2,5% jährlich) Strenge Dokumentations- und Nachweispflichten beim Finanzamt
Kombinierter Steuervorteil kann bis zu 35% des Kaufpreises ausmachen Sanierungskosten können höher ausfallen als bei normalen Immobilien
Günstige KfW-Kredite und regionale Förderungen nutzbar Nutzung und Baumaßnahmen sind stark reglementiert
Nachhaltiges Wertsteigerungspotenzial nach Sanierung Regionale Unterschiede und Gesetzesvorgaben müssen beachtet werden
Attraktivität für Mieter/Käufer durch einzigartiges Wohnambiente Höhere Anforderungen an Bauausführung und Handwerker
Erbschaftsteuerliche Privilegien bei Weitergabe in der Familie Objektauswahl erfordert Expertenkenntnis und Standortanalyse
Professionelle Begleitung durch Löwenherz Immobilien als regionaler Experte möglich Geringe Fehler in der Abwicklung können Steuervorteil gefährden

Ablauf und Formalitäten bei der Beantragung des Steuersparmodells

Ablauf und Formalitäten bei der Beantragung des Steuersparmodells

Wer das Steuersparmodell für denkmalgeschützte Immobilien nutzen möchte, sollte sich auf einen klar definierten Ablauf einstellen. Der Prozess beginnt meist mit einer sorgfältigen Analyse der Immobilie und endet mit der Anerkennung durch das Finanzamt. Jeder Schritt ist entscheidend, damit am Ende die Steuerersparnis tatsächlich realisiert wird.

  • 1. Auswahl eines geeigneten Objekts: Es empfiehlt sich, bereits vor dem Kauf die Förderfähigkeit und die steuerlichen Rahmenbedingungen prüfen zu lassen. Experten wie Löwenherz Immobilien unterstützen hier mit ihrer Erfahrung.
  • 2. Einholung von Genehmigungen: Vor Beginn der Sanierung sind sämtliche Anträge und Unterlagen bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde einzureichen. Die Behörde prüft die geplanten Maßnahmen auf Denkmalverträglichkeit.
  • 3. Abschluss von Verträgen: Nach Freigabe durch die Behörde werden die Bau- und Sanierungsverträge geschlossen. Wichtig: Nur vertraglich fixierte und genehmigte Maßnahmen sind später steuerlich relevant.
  • 4. Durchführung der Sanierung: Während der Bauphase empfiehlt es sich, alle Fortschritte und Kosten genau zu dokumentieren. Unvorhergesehene Änderungen sollten immer mit der Behörde abgestimmt werden.
  • 5. Beantragung der Bescheinigung: Nach Abschluss der Arbeiten wird bei der Denkmalschutzbehörde die sogenannte „Bescheinigung nach § 7i EStG“ beantragt. Sie listet die anerkannten Sanierungskosten detailliert auf.
  • 6. Einreichung beim Finanzamt: Die Bescheinigung und alle relevanten Belege werden zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Erst jetzt erfolgt die eigentliche steuerliche Anerkennung.

Der gesamte Ablauf erfordert Präzision und ein gutes Timing. Schon kleine Fehler oder fehlende Unterlagen können die steuerliche Anerkennung gefährden. Deshalb ist es ratsam, von Anfang an auf professionelle Begleitung zu setzen – Löwenherz Immobilien steht hier als kompetenter Partner zur Seite.

Finanzierungsoptionen und Förderprogramme gezielt nutzen

Finanzierungsoptionen und Förderprogramme gezielt nutzen

Die clevere Kombination aus maßgeschneiderter Finanzierung und gezielten Fördermitteln kann das Steuersparmodell bei denkmalgeschützten Immobilien noch attraktiver machen. Banken bieten oft spezielle Kredite für Sanierungsprojekte im Denkmalschutzbereich an, die sich durch günstige Konditionen und flexible Tilgungspläne auszeichnen. Wer hier die richtige Strategie wählt, kann die monatliche Belastung deutlich senken und die Investition langfristig absichern.

  • KfW-Förderkredite: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierungen und denkmalgerechte Modernisierungen bereit. Je nach Programm sind Tilgungszuschüsse von mehreren tausend Euro möglich, sofern bestimmte Effizienzstandards erreicht werden.
  • Regionale Zuschüsse: Einige Bundesländer und Kommunen fördern den Erhalt von Baudenkmälern mit eigenen Programmen. Das kann von direkten Zuschüssen bis hin zu zinslosen Darlehen reichen – die Bandbreite ist groß, ein Blick in die regionale Förderlandschaft lohnt sich also immer.
  • Individuelle Bankkonditionen: Manche Banken gewähren bei Vorlage einer Denkmalschutzbescheinigung bessere Kreditkonditionen, weil sie den Werterhalt und die staatliche Förderung als Sicherheit sehen. Hier lohnt es sich, gezielt nach Spezialangeboten zu fragen.
  • Eigenkapital und Kombinationen: Oft ist es sinnvoll, Eigenkapital mit Förderdarlehen zu kombinieren, um die Finanzierungslast optimal zu verteilen. Wer geschickt plant, kann so Zinskosten sparen und schneller von der Investition profitieren.

Die Auswahl und Beantragung der passenden Fördermittel erfordert Know-how und gute Vorbereitung. Löwenherz Immobilien unterstützt Sie dabei, die optimale Finanzierungsstruktur zu finden und alle Fördermöglichkeiten voll auszuschöpfen.

Konkretes Rechenbeispiel: Steuerersparnis bei einer denkmalgeschützten Immobilie

Konkretes Rechenbeispiel: Steuerersparnis bei einer denkmalgeschützten Immobilie

Wie wirkt sich das Steuersparmodell nun tatsächlich im Geldbeutel aus? Ein Praxisbeispiel macht es anschaulich:

  • Kaufpreis der Immobilie: 206.000 €
  • Davon anerkannte Sanierungskosten: 100.000 €
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen: 80.000 €
  • Persönlicher Steuersatz: 42 % (inkl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer)

Die steuerlich absetzbaren Sanierungskosten (100.000 €) werden über 12 Jahre verteilt. Daraus ergibt sich eine jährliche Steuerersparnis, die sich direkt auf die Steuerlast auswirkt. Im Schnitt sind das etwa 8.200 € Rückerstattung pro Jahr – je nach individueller Progression kann der Betrag schwanken.

  • Gesamte Steuerersparnis über 12 Jahre: ca. 77.800 €
  • Effektiv gezahlter Kaufpreis nach Steuervorteil: rund 128.200 €

Das Beispiel zeigt: Die steuerliche Förderung kann fast 40 % des Kaufpreises kompensieren. Je höher das eigene Einkommen, desto größer fällt der Effekt aus. Natürlich spielen Faktoren wie weitere Werbungskosten, individuelle Steuersituation und die genaue Aufteilung des Kaufpreises eine Rolle – eine persönliche Beratung ist daher unverzichtbar.

Wertsteigerung und Renditechancen im Rahmen des Steuersparmodells

Wertsteigerung und Renditechancen im Rahmen des Steuersparmodells

Die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie eröffnet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern birgt auch ein bemerkenswertes Potenzial für Wertzuwachs und nachhaltige Rendite. Ein oft unterschätzter Faktor: Nach einer fachgerechten Sanierung steigt der Marktwert solcher Objekte häufig überproportional, da das Angebot an hochwertig restaurierten Denkmälern begrenzt ist und die Nachfrage – gerade in gefragten Lagen – stetig wächst.

  • Attraktivität für Mieter und Käufer: Denkmalgeschützte Immobilien bieten oft ein einzigartiges Wohnambiente, das sich von standardisierten Neubauten abhebt. Das spricht solvente Mieter und Käufer an, die bereit sind, für Charme und Exklusivität höhere Preise zu zahlen.
  • Stabile Einnahmen durch Vermietung: In begehrten Innenstadtlagen oder historischen Stadtvierteln erzielen sanierte Denkmäler regelmäßig überdurchschnittliche Mieten. Die Kombination aus limitierter Verfügbarkeit und hoher Wohnqualität sorgt für geringe Leerstandsrisiken.
  • Langfristige Wertentwicklung: Die Erfahrung zeigt, dass sorgfältig sanierte Denkmäler in guten Lagen auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten ihren Wert halten oder sogar steigern. Die Immobilie wird so zum sicheren Hafen im Portfolio.
  • Rendite durch steuerliche Entlastung: Die steuerlichen Vorteile wirken wie ein zusätzlicher Rendite-Booster, da sie die Eigenkapitalrendite deutlich erhöhen – und das ganz ohne spekulative Risiken.

Fazit: Wer das Steuersparmodell klug nutzt, profitiert nicht nur kurzfristig durch Steuerersparnisse, sondern sichert sich auch eine nachhaltige Wertsteigerung und attraktive Renditechancen. Mit Löwenherz Immobilien als erfahrenem Partner gelingt die Auswahl und Entwicklung solcher Objekte besonders sicher und erfolgreich.

Erbschaftsteuerliche Vorteile durch Denkmalschutz nutzen

Erbschaftsteuerliche Vorteile durch Denkmalschutz nutzen

Der Denkmalschutz bietet nicht nur während der eigenen Investitionsphase Vorteile, sondern kann auch bei der Vermögensübertragung an die nächste Generation steuerlich hochinteressant sein. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie vererbt, profitiert von besonderen Freibeträgen und kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Erbschaftsteuer erreichen.

  • Hohe persönliche Freibeträge: Ehegatten steht ein Freibetrag von 500.000 € zu, Kindern jeweils 400.000 €. Gerade bei wertvollen Denkmälern lässt sich so ein erheblicher Teil des Vermögens steuerfrei übertragen.
  • Erhaltungsinteresse als Steuerprivileg: Wird das Denkmal im Familienbesitz gehalten und weiterhin erhalten, kann die Erbschaftsteuer auf Antrag reduziert oder sogar erlassen werden. Die Finanzverwaltung honoriert das öffentliche Interesse am Erhalt historischer Substanz.
  • Voraussetzungen für Steuerbefreiung: Entscheidend ist, dass die Immobilie in ihrem historischen Charakter erhalten bleibt und keine wesentlichen Veränderungen ohne Zustimmung der Denkmalbehörde erfolgen. Außerdem muss der Erbe das Objekt in der Regel für mindestens zehn Jahre im Familienbesitz halten.
  • Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten: Durch geschickte Nachlassplanung und rechtzeitige Beratung lassen sich steuerliche Belastungen gezielt minimieren. Ein frühzeitiges Gespräch mit Experten, wie etwa Löwenherz Immobilien, schafft hier Klarheit und Planungssicherheit.

Unterm Strich eröffnet der Denkmalschutz also nicht nur steuerliche Vorteile im Hier und Jetzt, sondern sorgt auch dafür, dass wertvolles Familienvermögen möglichst steueroptimiert an die nächste Generation weitergegeben werden kann.

Tipps zur erfolgreichen Umsetzung – mit Löwenherz Immobilien als Expertenpartner

Tipps zur erfolgreichen Umsetzung – mit Löwenherz Immobilien als Expertenpartner

  • Frühzeitige Standortanalyse: Prüfen Sie nicht nur die Bausubstanz, sondern auch das Entwicklungspotenzial des Quartiers. Mikrolage, Infrastruktur und geplante Stadtentwicklungsprojekte können den langfristigen Wert maßgeblich beeinflussen.
  • Individuelle Steuerberatung einbinden: Ziehen Sie einen spezialisierten Steuerberater hinzu, der sich mit Denkmalschutzabschreibungen auskennt. So lassen sich steuerliche Fallstricke vermeiden und die optimale Gestaltung für Ihre persönliche Situation erreichen.
  • Präzise Kostenaufteilung: Lassen Sie die Aufteilung zwischen Altbausubstanz und Sanierungskosten durch einen unabhängigen Gutachter dokumentieren. Das schafft Rechtssicherheit gegenüber dem Finanzamt und verhindert spätere Nachforderungen.
  • Langfristige Vermietungsstrategie entwickeln: Erarbeiten Sie gemeinsam mit Experten eine Vermietungsstrategie, die auf die Zielgruppe zugeschnitten ist. Denkmalimmobilien sprechen oft ein besonderes Klientel an – nutzen Sie dieses Potenzial gezielt aus.
  • Kontinuierliche Wertüberwachung: Lassen Sie regelmäßig den Marktwert und die Mietentwicklung Ihrer Immobilie überprüfen. So erkennen Sie rechtzeitig Trends und können Ihre Strategie flexibel anpassen.
  • Professionelle Projektbegleitung: Mit Löwenherz Immobilien als Partner profitieren Sie von umfassender Betreuung – von der Auswahl über die Sanierungsphase bis hin zur optimalen Vermarktung. Das reduziert Risiken und sorgt für eine reibungslose Umsetzung Ihres Steuersparmodells.

Wer auf erfahrene Begleitung setzt und alle Stellschrauben nutzt, maximiert nicht nur die steuerlichen Vorteile, sondern sichert sich auch nachhaltigen Erfolg mit seiner Denkmalimmobilie.


FAQ: Steuervorteile und Ablauf bei denkmalgeschützten Immobilien

Welche steuerlichen Vorteile bieten denkmalgeschützte Immobilien?

Denkmalgeschützte Immobilien ermöglichen es, Sanierungskosten in hohem Umfang über mehrere Jahre steuerlich abzuschreiben. Für Kapitalanleger sind dies bis zu 100 % der anerkannten Sanierungskosten über 12 Jahre, zusätzlich zur linearen Abschreibung der Altbausubstanz. Eigennutzer können 90 % der Sanierungskosten innerhalb von 10 Jahren absetzen.

Welche Voraussetzungen müssen für die steuerliche Anerkennung erfüllt sein?

Voraussetzung ist, dass die Immobilie offiziell als Denkmal eingetragen ist und die geplanten Sanierungsmaßnahmen vorab von der Denkmalschutzbehörde genehmigt und nach Abschluss bescheinigt werden. Zudem müssen alle Kosten und Maßnahmen genau dokumentiert und die Bescheinigung nach § 7i EStG beim Finanzamt eingereicht werden.

Welche Fördermöglichkeiten und Finanzierungsangebote gibt es?

Neben den steuerlichen Vorteilen bieten Programme wie KfW-Förderkredite sowie regionale Zuschüsse attraktive Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Sanierung und Modernisierung von Baudenkmälern. Auch Banken gewähren bei Vorlage einer Denkmalschutzbescheinigung oft bessere Kreditkonditionen.

Wie läuft die Beantragung des Steuervorteils konkret ab?

Zunächst wird ein geeignetes Denkmalobjekt ausgewählt. Nach Einholung aller Genehmigungen werden Sanierung und Dokumentation durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten stellt die Denkmalschutzbehörde eine Bescheinigung aus, die zusammen mit den Unterlagen beim Finanzamt eingereicht wird, um die Abschreibung zu erhalten.

Für wen lohnt sich das Steuersparmodell bei denkmalgeschützten Immobilien besonders?

Das Modell ist speziell für Kapitalanleger mit hoher Steuerlast und langfristigem Anlagehorizont attraktiv. Es lohnt sich aber auch für Eigennutzer mit hohem Einkommen und für Familien, die Wert auf steueroptimierte Vermögensübertragung legen. Lassen Sie sich individuell beraten, z. B. von Löwenherz Immobilien als Ihrem Immobilienexperten in der Region.

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Zusammenfassung des Artikels

Mit dem Abschreibungsmodell für denkmalgeschützte Immobilien lassen sich durch steuerlich absetzbare Sanierungs- und Substanzkosten erhebliche Steuervorteile erzielen; Löwenherz Immobilien ist Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen rund um die optimale Nutzung dieser Vorteile.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Nutzen Sie die attraktiven Abschreibungen: Bei denkmalgeschützten Immobilien können Sie als Kapitalanleger 100 % der anerkannten Sanierungskosten über 12 Jahre abschreiben – ein erheblicher Steuervorteil, der Ihre Steuerlast deutlich senken kann. Eigennutzer profitieren ebenfalls von hohen Abschreibungsmöglichkeiten.
  2. Beachten Sie die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung: Nur offiziell denkmalgeschützte Immobilien mit behördlich genehmigten und dokumentierten Sanierungsmaßnahmen werden vom Finanzamt anerkannt. Achten Sie auf vollständige Unterlagen und die Einhaltung aller Vorgaben, um Ihre Steuervorteile nicht zu gefährden.
  3. Kombinieren Sie Fördermittel und Finanzierungsmöglichkeiten: Nutzen Sie zinsgünstige KfW-Kredite und regionale Zuschüsse für die Sanierung. Eine geschickte Kombination aus Eigenkapital, Förderdarlehen und individuellen Bankkonditionen kann Ihre monatliche Belastung minimieren und Ihre Investition absichern.
  4. Setzen Sie auf professionelle Begleitung: Der Ablauf von der Objektauswahl bis zur steuerlichen Anerkennung ist komplex und fehleranfällig. Ein erfahrener Immobilienexperte wie Löwenherz Immobilien kennt die regionalen Besonderheiten und begleitet Sie sicher durch den gesamten Prozess.
  5. Denken Sie an die langfristigen Vorteile: Neben der Steuerersparnis bieten denkmalgeschützte Immobilien attraktive Rendite- und Wertsteigerungschancen. Sie profitieren von nachhaltiger Nachfrage, stabilem Vermögensaufbau und möglichen erbschaftsteuerlichen Privilegien.

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