Hausverkauf mit Makler: Welche Kosten kommen auf Sie zu?

19.05.2025 14 mal gelesen 0 Kommentare
  • Für die Vermittlung fällt eine Maklerprovision an, die sich meist zwischen 3 und 7 Prozent des Verkaufspreises bewegt.
  • Zusätzliche Kosten können für die Erstellung eines Energieausweises und die Beschaffung wichtiger Unterlagen entstehen.
  • Löwenherz Immobilien berät Sie transparent zu allen anfallenden Kosten und unterstützt Sie als Ihr Immobilienexperte in der Region.

Maklerprovision beim Hausverkauf: Wer zahlt und wie hoch ist sie?

Maklerprovision beim Hausverkauf: Wer zahlt und wie hoch ist sie?

Beim Verkauf eines Hauses mit Makler fallen Kosten an, die viele Eigentümer zunächst unterschätzen. Entscheidend ist: Die Maklerprovision wird nur fällig, wenn der Verkauf tatsächlich über die Bühne geht – also nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags. Seit der Gesetzesänderung Ende 2020 gilt bei Wohnimmobilien ein klares Prinzip: Verkäufer und Käufer teilen sich die Provision in der Regel hälftig. Einseitige Belastungen des Käufers sind nicht mehr zulässig. Das sorgt für mehr Fairness, aber auch für Transparenz bei den Kosten.

Die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland nicht gesetzlich gedeckelt, sondern frei verhandelbar. In der Praxis bewegen sich die Sätze meist zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises – je nach Region und Marktlage. Beide Parteien zahlen also typischerweise jeweils die Hälfte, zum Beispiel je 3,57 % bei einer Gesamtprovision von 7,14 %. Wichtig: Die genaue Höhe und Aufteilung sollten immer schriftlich im Maklervertrag festgehalten werden. Ohne diese vertragliche Grundlage drohen Missverständnisse und unnötige Kosten.

Ein Tipp aus der Praxis: In besonders gefragten Lagen oder bei außergewöhnlichen Objekten kann es durchaus sein, dass Makler mit flexiblen Provisionsmodellen arbeiten. Wer geschickt verhandelt, kann hier bares Geld sparen. Löwenherz Immobilien kennt die regionalen Gepflogenheiten genau und unterstützt Sie dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.

Gesetzliche Regelungen zur Provisionsaufteilung für Verkäufer

Gesetzliche Regelungen zur Provisionsaufteilung für Verkäufer

Seit Ende 2020 ist die Provisionsaufteilung beim Verkauf von Wohnimmobilien klar geregelt. Für Verkäufer bedeutet das: Sie dürfen die Maklerkosten nicht mehr vollständig auf den Käufer abwälzen. Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere die Paragraphen § 656c und § 656d BGB. Hier wird festgelegt, dass eine hälftige Teilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer vorgeschrieben ist, sofern beide Parteien den Maklervertrag unterzeichnen.

  • Der Maklervertrag muss zwingend in Textform abgeschlossen werden – eine mündliche Absprache reicht nicht aus.
  • Verpflichtet sich der Verkäufer zur Zahlung, darf der Käufer maximal in gleicher Höhe beteiligt werden.
  • Eine einseitige Provisionsvereinbarung zu Lasten des Käufers ist unwirksam.

Für Verkäufer ergibt sich daraus eine erhöhte Planungssicherheit. Es empfiehlt sich, die Provisionshöhe und die Aufteilung bereits vor Vertragsabschluss transparent mit dem Makler zu besprechen. So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke und stellen sicher, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Bei Unsicherheiten lohnt sich die Rücksprache mit einem Experten wie Löwenherz Immobilien, um die korrekte Vertragsgestaltung sicherzustellen.

Übersicht der typischen Kosten beim Hausverkauf über einen Makler

Kostenart Betrag bzw. Prozentsatz Wer zahlt? Hinweis
Maklerprovision (Regelfall) 5,95 % bis 7,14 % des Verkaufspreises (je hälftig Verkäufer/Käufer, z.B. 3,57 % pro Partei bei 7,14 % Gesamt) Verkäufer und Käufer je 50 % Nur fällig nach notariellem Vertragsabschluss; Höhe und Aufteilung im Vertrag festhalten
Fotos & Exposé 0 – 800 € (je nach Paket und Anbieter) Meist Verkäufer Oft im Maklerpaket enthalten, sonst als Zusatzleistung
Energieausweis 80 – 200 € Verkäufer Gesetzlich vorgeschrieben für den Verkauf
Home Staging (optional) 500 – 3.000 € Verkäufer Freiwillig, erhöht oft die Verkaufschancen
Eventuelle Reparaturen / Nachbesserungen Individuell (z. B. kleinere Investitionen vor Verkauf) Verkäufer Empfehlenswert, um Verkaufspreis zu steigern
Steuerberatung 100 – 500 € (optional) Verkäufer Insbesondere bei vermieteten Objekten sinnvoll

Regionale Unterschiede und typische Provisionshöhen

Regionale Unterschiede und typische Provisionshöhen

Die Höhe der Maklerprovision variiert in Deutschland je nach Bundesland und sogar von Stadt zu Stadt. In manchen Regionen sind die Sätze traditionell niedriger, während in Ballungszentren und gefragten Großstädten höhere Prozentsätze üblich sind. Das hat nicht nur mit Angebot und Nachfrage zu tun, sondern auch mit regionalen Marktgepflogenheiten und der Konkurrenzsituation unter Maklern.

  • Norddeutschland: In Bremen und Hamburg liegt die Gesamtprovision oft bei 5,95 % bis 6,25 % des Kaufpreises.
  • Ostdeutschland: In Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen sind häufig Sätze zwischen 5,95 % und 6,5 % zu finden.
  • Süddeutschland: In Bayern und Baden-Württemberg bewegen sich die Provisionen meist zwischen 6,96 % und 7,14 %.
  • Berlin und Umland: Hier ist die 7,14 % Marke gängig, wobei einzelne Makler auch darunter liegen können.

Auch innerhalb eines Bundeslandes kann es zu Abweichungen kommen, etwa zwischen ländlichen Gebieten und Metropolregionen. In ländlichen Regionen sind Makler oft bereit, über die Höhe der Provision zu verhandeln, während in begehrten Städten wie München oder Frankfurt die Spielräume geringer ausfallen. Ein Vergleich lohnt sich immer, denn die Unterschiede können bei hohen Verkaufspreisen schnell mehrere Tausend Euro ausmachen.

Erfahrene Makler wie Löwenherz Immobilien kennen die lokalen Besonderheiten und beraten Sie, welche Provisionshöhe in Ihrer Region angemessen und üblich ist. Das verschafft Ihnen einen echten Vorteil bei der Planung Ihrer Verkaufskosten.

Beispielrechnung: Was kostet der Makler beim Hausverkauf konkret?

Beispielrechnung: Was kostet der Makler beim Hausverkauf konkret?

Um die tatsächlichen Maklerkosten beim Hausverkauf zu verdeutlichen, schauen wir uns ein konkretes Rechenbeispiel an. Angenommen, Ihr Haus wird für 500.000 € verkauft und die vereinbarte Gesamtprovision beträgt 7,14 %.

  • Gesamtprovision: 500.000 € x 7,14 % = 35.700 €
  • Davon Anteil Verkäufer: 17.850 €
  • Davon Anteil Käufer: 17.850 €

Die Zahlung erfolgt in der Regel erst nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags. In der Praxis kann die Provisionshöhe – je nach Vereinbarung und Region – etwas niedriger oder höher ausfallen. Gerade bei höheren Verkaufspreisen lohnt es sich, die Details mit dem Makler genau zu besprechen. Löwenherz Immobilien bietet Ihnen auf Wunsch eine transparente Kostenaufstellung und hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.

Übrigens: Bei besonders niedrigen oder sehr hohen Verkaufspreisen können sich die prozentualen Unterschiede erheblich auf den absoluten Betrag auswirken. Deshalb ist eine individuelle Kalkulation immer sinnvoll.

Wann und wie wird die Maklerprovision beim Hausverkauf fällig?

Wann und wie wird die Maklerprovision beim Hausverkauf fällig?

Die Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn der Verkauf Ihrer Immobilie tatsächlich rechtskräftig abgeschlossen ist. Das bedeutet: Ohne einen notariell beurkundeten Kaufvertrag bleibt der Makler leer aus – ganz gleich, wie viele Besichtigungen oder Verhandlungen bereits stattgefunden haben. Diese sogenannte Erfolgsabhängigkeit schützt Sie als Verkäufer vor unnötigen Ausgaben.

Nach der notariellen Beurkundung erhalten Sie in der Regel eine Rechnung vom Makler. Die Zahlungsfrist ist meist kurz gehalten, oft sieben bis vierzehn Tage. Wichtig zu wissen: Die Zahlung erfolgt bargeldlos, also per Überweisung. Barzahlungen sind unüblich und können sogar unseriös wirken.

  • Rechnungsstellung: Nach Vertragsabschluss, schriftlich und mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  • Zahlungsweg: Üblich ist die Überweisung auf das im Vertrag genannte Maklerkonto.
  • Verzug: Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert Mahngebühren oder rechtliche Schritte.

Extra-Tipp: Bewahren Sie alle Unterlagen zur Provisionszahlung gut auf – sie können steuerlich relevant sein oder bei späteren Rückfragen als Nachweis dienen. Ein erfahrener Partner wie Löwenherz Immobilien sorgt für eine transparente und reibungslose Abwicklung.

Unterschiede bei verschiedenen Immobilientypen: Wohnhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbeimmobilie

Unterschiede bei verschiedenen Immobilientypen: Wohnhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbeimmobilie

Die Art der Immobilie beeinflusst maßgeblich, wie Maklerkosten vereinbart und verteilt werden. Während bei klassischen Wohnhäusern klare gesetzliche Vorgaben gelten, sieht es bei anderen Objekttypen ganz anders aus.

  • Mehrfamilienhäuser: Bei Mehrfamilienhäusern gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur hälftigen Teilung der Provision. Hier ist alles Verhandlungssache – der Verkäufer kann die gesamte Provision übernehmen, sie auf den Käufer abwälzen oder eine individuelle Aufteilung festlegen. Oft hängt das Ergebnis von der Marktlage und der Attraktivität des Objekts ab.
  • Gewerbeimmobilien: Auch bei Bürogebäuden, Ladenflächen oder Lagerhallen existieren keine gesetzlichen Vorgaben zur Provisionsaufteilung. Die Parteien sind völlig frei in ihrer Vereinbarung. In der Praxis werden häufig höhere Provisionssätze als bei Wohnimmobilien verlangt, und die Zahlungspflicht wird oft auf den Käufer übertragen – manchmal sogar vollständig.
  • Unbebaute Grundstücke: Für Baugrundstücke oder landwirtschaftliche Flächen gilt ebenfalls Vertragsfreiheit. Die Höhe und Verteilung der Maklerprovision wird individuell im Maklervertrag geregelt. Es lohnt sich, hier besonders genau hinzuschauen, da die Sätze je nach Region und Grundstücksart stark schwanken können.

Fazit: Wer ein Mehrfamilienhaus, eine Gewerbeimmobilie oder ein Grundstück verkaufen möchte, sollte die Provisionsfrage frühzeitig und schriftlich klären. Gerade bei komplexeren Objekten empfiehlt sich die Unterstützung eines erfahrenen Partners wie Löwenherz Immobilien, um die besten Konditionen auszuhandeln und rechtliche Stolperfallen zu vermeiden.

Verhandlungsspielräume für Verkäufer: Tipps zur Optimierung der Maklerkosten

Verhandlungsspielräume für Verkäufer: Tipps zur Optimierung der Maklerkosten

Verkäufer haben mehr Einfluss auf die Maklerkosten, als viele zunächst denken. Wer sich gut vorbereitet und geschickt argumentiert, kann bares Geld sparen – und das ganz ohne Abstriche bei der Servicequalität. Es lohnt sich, folgende Strategien auszuprobieren:

  • Leistungsumfang individuell festlegen: Nicht jeder Maklervertrag muss das Komplettpaket enthalten. Prüfen Sie, welche Leistungen Sie wirklich benötigen und verhandeln Sie über nicht benötigte Extras.
  • Erfolgshonorare und Staffelprovisionen: Schlagen Sie dem Makler vor, die Provision an einen bestimmten Verkaufserfolg zu koppeln. Wird ein höherer Preis erzielt, steigt die Provision – bleibt der Preis unter den Erwartungen, sinkt sie entsprechend.
  • Vergleichsangebote einholen: Fragen Sie mehrere Makler nach ihren Konditionen. Oft sind Makler bereit, ihr Angebot zu verbessern, wenn sie wissen, dass Sie Alternativen prüfen.
  • Regionale Besonderheiten nutzen: In weniger gefragten Regionen sind Makler häufig flexibler bei der Provisionshöhe. Nutzen Sie lokale Marktkenntnisse zu Ihrem Vorteil.
  • Maklerbindung zeitlich begrenzen: Eine kürzere Vertragslaufzeit erhöht den Druck auf den Makler, schnell zu verkaufen – das kann sich positiv auf die Kosten auswirken.
  • Individuelle Zahlungsmodalitäten vereinbaren: In manchen Fällen ist es möglich, die Fälligkeit der Provision an zusätzliche Bedingungen zu knüpfen, etwa die vollständige Kaufpreiszahlung durch den Käufer.

Ein persönliches Gespräch mit einem erfahrenen Immobilienprofi wie Löwenherz Immobilien kann helfen, maßgeschneiderte Konditionen auszuhandeln und versteckte Einsparpotenziale zu entdecken.

Löwenherz Immobilien: Ihr Partner für faire und transparente Maklerkosten

Löwenherz Immobilien: Ihr Partner für faire und transparente Maklerkosten

Bei Löwenherz Immobilien steht Kostentransparenz an oberster Stelle. Bereits vor Vertragsabschluss erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung aller anfallenden Maklergebühren, klar gegliedert nach Leistungen und Zahlungszeitpunkten. Das sorgt für Planungssicherheit und verhindert unangenehme Überraschungen im Verkaufsprozess.

  • Individuelle Beratung: Jeder Verkauf ist einzigartig. Löwenherz Immobilien analysiert Ihre Situation und entwickelt ein maßgeschneidertes Kostenmodell, das sich an Ihren Bedürfnissen orientiert.
  • Offene Kommunikation: Sie erhalten jederzeit Einblick in die Kostenstruktur und können Fragen direkt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner klären.
  • Transparente Vertragsgestaltung: Alle Vereinbarungen zu Provision und Leistungen werden verständlich und nachvollziehbar dokumentiert. Versteckte Gebühren? Fehlanzeige.
  • Nachvollziehbare Abrechnung: Nach Abschluss des Verkaufs erhalten Sie eine lückenlose, prüfbare Abrechnung – auf Wunsch mit zusätzlicher Erläuterung.

Mit Löwenherz Immobilien an Ihrer Seite profitieren Sie von Erfahrung, Marktkenntnis und dem Anspruch, Maklerkosten fair und nachvollziehbar zu gestalten. So behalten Sie stets die volle Kontrolle über Ihre Ausgaben und können sich ganz auf den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie konzentrieren.

Fazit: Was Sie als Verkäufer beim Hausverkauf mit Makler finanziell erwartet

Fazit: Was Sie als Verkäufer beim Hausverkauf mit Makler finanziell erwartet

Als Verkäufer sollten Sie nicht nur die offensichtlichen Maklergebühren im Blick behalten, sondern auch versteckte Kostenfaktoren berücksichtigen. Beispielsweise können Auslagen für professionelle Fotos, Energieausweis oder Home Staging anfallen, wenn diese Leistungen nicht bereits im Maklerpaket enthalten sind. Es lohnt sich, diese Zusatzleistungen gezielt zu hinterfragen und sich schriftlich bestätigen zu lassen, was im vereinbarten Honorar tatsächlich abgedeckt ist.

  • Planen Sie Puffer für unvorhergesehene Ausgaben ein, etwa für Nachverhandlungen oder kleinere Reparaturen, die vor dem Verkauf gefordert werden könnten.
  • Behalten Sie im Hinterkopf, dass Maklerprovisionen in bestimmten Fällen steuerlich absetzbar sein können – insbesondere, wenn die Immobilie vermietet war oder zum Betriebsvermögen gehörte. Eine individuelle steuerliche Beratung ist hier ratsam.
  • Prüfen Sie, ob es regionale Förderprogramme oder Zuschüsse gibt, die den Verkauf unterstützen oder Kosten reduzieren können. Gerade in strukturschwachen Regionen bieten Kommunen manchmal finanzielle Anreize für Immobilienverkäufer.

Unterm Strich ist eine sorgfältige Kostenplanung das A und O. Wer sich frühzeitig informiert, Angebote vergleicht und die Details im Vertrag fixiert, erlebt beim Hausverkauf mit Makler keine bösen Überraschungen – und kann sich am Ende über einen reibungslosen, transparenten Ablauf freuen.


FAQ zu Kosten beim Hausverkauf mit Makler

Welche Maklerkosten fallen beim Hausverkauf an?

Die wichtigsten Kosten beim Hausverkauf mit Makler sind die Maklerprovision, die in der Regel zwischen 5,95 % und 7,14 % des Verkaufspreises liegt und von Käufer und Verkäufer meist je zur Hälfte getragen wird. Ergänzend entstehen eventuell Kosten für Exposé, Fotos, Energieausweis, Home Staging und in manchen Fällen für kleine Reparaturen oder Steuerberatung. Löwenherz Immobilien berät Sie individuell zu allen anfallenden Kosten.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Bei Wohnhäusern müssen Käufer und Verkäufer die Maklerprovision jeweils zur Hälfte tragen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist seit Ende 2020 § 656c BGB. Andere Immobilientypen wie Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien sind hiervon ausgenommen, dort ist die Verteilung frei verhandelbar. Ihr Makler, zum Beispiel Löwenherz Immobilien, sorgt für klare Vertragsregelungen.

Wann wird die Maklerprovision beim Hausverkauf fällig?

Die Maklerprovision wird erst nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrags fällig, also nach der notariellen Beurkundung des Verkaufs. Erst dann stellt der Makler die Rechnung, die meist innerhalb von sieben bis vierzehn Tagen per Überweisung zu begleichen ist.

Welche regionalen Unterschiede gibt es bei der Maklerprovision?

Je nach Bundesland und Stadt liegt die Gesamtprovision zwischen 5,95 % und 7,14 %. In Norddeutschland sind oft niedrigere Sätze üblich, während in Süddeutschland und Metropolregionen tendenziell höhere Maklerprovisionen anfallen. Ein regional erfahrener Makler wie Löwenherz Immobilien kennt die lokalen Gepflogenheiten und bietet eine faire, individuell passende Kostenstruktur.

Welche Zusatzkosten können beim Hausverkauf mit Makler entstehen?

Neben der Maklerprovision können weitere Kosten für professionelle Fotos, Exposé-Erstellung, den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis, Home Staging, kleinere Reparaturen oder eine Steuerberatung anfallen. Ihr Immobilienprofi Löwenherz Immobilien klärt Sie transparent über alle möglichen Kostenpunkte auf und hilft, unerwartete Ausgaben zu vermeiden.

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Zusammenfassung des Artikels

Beim Hausverkauf teilen sich Verkäufer und Käufer seit 2020 die Maklerprovision meist hälftig, wobei deren Höhe regional variiert; Löwenherz Immobilien berät Sie hierzu kompetent.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Klären Sie die Maklerprovision frühzeitig: Seit Ende 2020 ist die hälftige Teilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer bei Wohnimmobilien gesetzlich vorgeschrieben. Die genaue Höhe ist jedoch frei verhandelbar (meist zwischen 5,95 % und 7,14 % des Verkaufspreises, je zur Hälfte). Lassen Sie sich die Konditionen immer schriftlich im Maklervertrag bestätigen, um Missverständnisse zu vermeiden.
  2. Berücksichtigen Sie alle Zusatzkosten: Neben der Maklerprovision können weitere Kosten wie für Fotos & Exposé, Energieausweis, Home Staging oder kleinere Reparaturen anfallen. Fragen Sie Ihren Makler gezielt, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und welche zusätzlich berechnet werden. So behalten Sie die volle Kostenkontrolle.
  3. Nutzen Sie regionale Marktkenntnisse und Verhandlungsspielräume: Die Provisionssätze variieren je nach Region und Marktlage. Holen Sie Vergleichsangebote ein und prüfen Sie, ob es Verhandlungsspielraum gibt – gerade in ländlichen Regionen sind Makler oft flexibler. Löwenherz Immobilien kennt die lokalen Besonderheiten und unterstützt Sie bei der Optimierung Ihrer Kostenstruktur.
  4. Beachten Sie die Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten: Die Maklerprovision wird erst nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Zahlen Sie ausschließlich per Überweisung auf das angegebene Maklerkonto und bewahren Sie alle Unterlagen auf, da sie steuerlich relevant sein können.
  5. Lassen Sie sich individuell beraten: Gerade bei besonderen Objekttypen (z. B. Mehrfamilienhaus, Gewerbeimmobilie, Grundstück) gelten abweichende Regeln zur Provisionsaufteilung. Eine professionelle Beratung, wie sie Löwenherz Immobilien als Ihr Immobilienexperte bietet, schützt Sie vor rechtlichen und finanziellen Fallstricken und sorgt für eine transparente Vertragsgestaltung.

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