Auflassung
Auflassung
Einführung ins Thema Auflassung
Bei der Beschäftigung mit Immobiliengeschäften stolpert man oftmals über Fachbegriffe, die auf den ersten Blick schwer zu verstehen sind. Einer davon ist die Auflassung. Dieser spezifische juristische Begriff spielt eine entscheidende Rolle bei Grundstückstransaktionen.
Die Definition: Was ist eine Auflassung?
Falls Sie sich fragen, was ist eine Auflassung, dann haben wir die Antwort für Sie: Die Auflassung bezeichnet die notariell beurkundete Erklärung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, in der beide Parteien, der Käufer und der Verkäufer, ihren Willen bekunden, das Eigentum zu übertragen. Es ist eine Art Vereinbarung oder auch Zustimmung, dass der Eigentumswechsel stattfinden soll
Funktionsweise einer Auflassung
Die Funktion der Auflassung ist recht simpel: Sie ist der eigentliche Akt der Eigentumsübertragung bei einer Immobilientransaktion. Erst nachdem die Auflassung erteilt wurde, kann der Käufer formell als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Bis dahin zählt der Verkäufer nach wie vor als rechtskräftiger Eigentümer der Immobilie.
Wann findet eine Auflassung statt?
Die Auflassung findet in der Regel beim Notartermin statt. Hierbei versammeln sich Käufer, Verkäufer und Notar, um den Kaufvertrag und die Auflassungsvormerkung zu unterzeichnen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Auflassung nur mit Notarieller Beurkundung ihre Gültigkeit erlangt.
Dokumentation einer Auflassung
Nach Abschluss einer Auflassung, wird diese im Grundbuch vermerkt. Dabei wird das Datum der Auflassung, die Namen der Vertragsparteien sowie das betreffende Grundstück schriftlich festgehalten. Damit ist die Übertragung des Eigentums formell belegt und rechtlich bindend.
Zusammenfassung
Alles in allem ist die Auflassung also ein bedeutender Teil des Immobilienkaufs. Sie stellt sicher, dass der Eigentumsübergang rechtskräftig und eindeutig vonstatten geht. Daher ist es für jeden Immobilieninteressierten von Nutzen, den Begriff im Detail zu verstehen.
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