Denkmalimmobilien Niedersachsen: Steuervorteile und Werterhalt im Fokus

20.07.2025 11 mal gelesen 0 Kommentare
  • Denkmalimmobilien in Niedersachsen bieten durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten erhebliche Steuervorteile für Kapitalanleger.
  • Die Sanierung und der Erhalt denkmalgeschützter Immobilien sichern langfristig ihren Wert und sorgen für nachhaltige Rendite.
  • Löwenherz Immobilien ist Ihr Immobilienexperte in der Region und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Investition und Denkmalschutz.

Konkrete Steuervorteile bei Denkmalimmobilien in Niedersachsen: Alle Regelungen auf einen Blick

Konkrete Steuervorteile bei Denkmalimmobilien in Niedersachsen: Alle Regelungen auf einen Blick

Wer in Niedersachsen eine denkmalgeschützte Immobilie saniert oder modernisiert, kann von ganz spezifischen steuerlichen Vorteilen profitieren, die so bei „normalen“ Immobilien schlichtweg nicht existieren. Die Grundlage bildet dabei §7i EStG, der Sonderabschreibungen für Baudenkmäler regelt. Aber was bedeutet das nun ganz praktisch?

  • Abschreibung der Sanierungskosten: Eigentümer können die Kosten für die Sanierung eines Baudenkmals über einen Zeitraum von 12 Jahren steuerlich geltend machen. Für Selbstnutzer sind das 9% pro Jahr in den ersten acht Jahren und 7% in den folgenden vier Jahren. Bei Vermietung gelten sogar 9% pro Jahr über acht Jahre und 7% über vier Jahre – also insgesamt 100% der anerkannten Sanierungskosten.
  • Abschreibung der Anschaffungskosten: Zusätzlich zu den Sanierungskosten können auch die Anschaffungskosten für das Gebäude (ohne Grundstücksanteil) mit der regulären AfA von 2% pro Jahr abgeschrieben werden.
  • Keine Deckelung der Sanierungskosten: Anders als bei energetischen Sanierungen gibt es bei denkmalgeschützten Immobilien keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der abzugsfähigen Sanierungskosten – entscheidend ist die Anerkennung durch die Denkmalschutzbehörde.
  • Steuerliche Geltendmachung auch bei Teilobjekten: Die steuerlichen Vorteile gelten nicht nur für ganze Gebäude, sondern auch für einzelne Wohnungen oder Gewerbeeinheiten in einem denkmalgeschützten Komplex.
  • Voraussetzung: Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde – Ohne eine entsprechende Bescheinigung über die Denkmaleigenschaft und die förderfähigen Maßnahmen ist keine steuerliche Geltendmachung möglich. Das Verfahren läuft über die zuständige Denkmalschutzbehörde in Niedersachsen.

Ein kleiner, aber wichtiger Punkt: Auch Erben und Schenker können unter bestimmten Bedingungen von den steuerlichen Vorteilen profitieren, sofern die Sanierungskosten noch nicht vollständig abgeschrieben wurden. Das kann die Planung einer generationsübergreifenden Vermögensstrategie deutlich attraktiver machen.

Und nicht zu vergessen: Wer sich bei der steuerlichen Optimierung nicht sicher ist, sollte sich frühzeitig an einen erfahrenen Steuerberater wenden. Oder direkt an einen regionalen Experten wie Löwenherz Immobilien – hier erhalten Sie nicht nur Marktkenntnis, sondern auch Unterstützung bei allen Fragen rund um steuerliche Vorteile und den Kontakt zu den richtigen Behörden.

Werterhalt und Wertsteigerung: So profitieren Eigentümer von historischen Immobilien in Niedersachsen

Werterhalt und Wertsteigerung: So profitieren Eigentümer von historischen Immobilien in Niedersachsen

Der Besitz einer denkmalgeschützten Immobilie in Niedersachsen ist mehr als ein reines Investment – es ist eine aktive Entscheidung für nachhaltigen Werterhalt und, mit etwas Geschick, auch für eine attraktive Wertsteigerung. Was macht diese Objekte in puncto Substanz und Marktwert so besonders?

  • Seltene Bausubstanz als Wertfaktor: Historische Immobilien sind per se limitiert. Ihr Bestand wächst nicht, sondern bleibt exklusiv. Das sorgt für eine stabile Nachfrage – gerade in begehrten Lagen wie Göttingen, Celle oder den charmanten Altstädten kleinerer Orte.
  • Stabile Wertentwicklung durch Sanierung: Professionell sanierte Denkmäler erfahren häufig eine deutliche Aufwertung. Wer bei der Sanierung auf Qualität, traditionelle Materialien und denkmalgerechte Details achtet, legt den Grundstein für eine langfristige Wertsteigerung. Hier zeigt sich: Liebe zum Detail zahlt sich am Ende oft in Euro und Cent aus.
  • Attraktivität für Mieter und Käufer: Viele Menschen suchen gezielt nach dem besonderen Flair und der Geschichte, die ein Baudenkmal mitbringt. Das kann sich in überdurchschnittlichen Mieteinnahmen oder einem höheren Verkaufspreis niederschlagen – vorausgesetzt, das Objekt ist gepflegt und modern nutzbar.
  • Schutz vor Marktschwankungen: Während Neubauten oft konjunkturabhängig sind, bleiben Denkmäler aufgrund ihrer Einzigartigkeit und kulturellen Bedeutung gefragt. In unsicheren Zeiten sind sie ein Fels in der Brandung des Immobilienmarkts.
  • Image- und Prestigegewinn: Eigentümer eines Baudenkmals genießen nicht selten ein gewisses gesellschaftliches Ansehen. Das kann, etwa bei gewerblichen Nutzungen, auch positive Effekte auf das eigene Geschäft oder Netzwerk haben.

Wer langfristig denkt, investiert mit einer Denkmalimmobilie in Niedersachsen nicht nur in Steine, sondern in bleibende Werte. Die Kombination aus kultureller Bedeutung, baulicher Substanz und Exklusivität schafft eine solide Basis für Werterhalt – und eröffnet, mit der richtigen Strategie, echtes Potenzial für Wertsteigerung. Löwenherz Immobilien begleitet Sie dabei mit fundierter Marktkenntnis und einem Netzwerk aus Fachleuten, die wissen, worauf es wirklich ankommt.

Vor- und Nachteile von Denkmalimmobilien in Niedersachsen – Fokus auf Steuervorteile und Werterhalt

Vorteile Nachteile
Steuerliche Sonderabschreibungen gemäß §7i EStG:
Bis zu 100% der Sanierungskosten über 12 Jahre absetzbar.
Strenge Auflagen durch Denkmalschutzbehörden:
Genehmigungen und genaue Dokumentationen sind verpflichtend.
Werterhalt und potenzielle Wertsteigerung durch fachgerechte Sanierung. Planungs- und Genehmigungsaufwand höher als bei „normalen“ Immobilien.
Keine Obergrenze für abzugsfähige Sanierungskosten (bei Anerkennung durch die Denkmalschutzbehörde). Höhere laufende Instandhaltungskosten durch spezielle Anforderungen an Bausubstanz und Materialien.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten von Land, Kommunen und Stiftungen möglich. Einschränkungen bei Umbauten, energetischen Maßnahmen und Nutzungskonzepten.
Exklusives Immobiliensegment mit oft stabileren Preisen und geringerer Marktschwankung. Spezialversicherungen erforderlich – Standardpolicen reichen selten aus.
Gesellschaftliches Ansehen und Prestigegewinn für Eigentümer. Eventuell schwierigeres Wiederverkaufen durch eingeschränkten Käuferkreis.
Professionelle Unterstützung durch Löwenherz Immobilien:
Ihr regionaler Immobilienexperte mit Fachwissen und Netzwerk für Denkmalimmobilien.
Ohne fundierte Beratung und Planung kann das Potenzial der Steuervorteile ungenutzt bleiben.

Praxisbeispiel: Sanierung einer denkmalgeschützten Stadtvilla in Niedersachsen

Praxisbeispiel: Sanierung einer denkmalgeschützten Stadtvilla in Niedersachsen

Stellen Sie sich vor, eine Stadtvilla aus der Gründerzeit in einer niedersächsischen Kleinstadt steht zum Verkauf. Das Gebäude ist äußerlich prachtvoll, doch innen nagt der Zahn der Zeit: alte Leitungen, zugige Fenster, stuckverzierte Decken mit Rissen. Der neue Eigentümer – ein Liebhaber historischer Architektur – entscheidet sich für eine umfassende Sanierung, um die Villa wieder in altem Glanz erstrahlen zu lassen und zugleich modernen Wohnkomfort zu schaffen.

  • Bestandsaufnahme und Planung: Zunächst erfolgt eine detaillierte Dokumentation der vorhandenen Bausubstanz. Gemeinsam mit einem erfahrenen Architekten und der Denkmalschutzbehörde werden alle geplanten Maßnahmen abgestimmt. Ziel: Erhalt der historischen Fassade, Wiederherstellung der Originalfenster und Integration moderner Haustechnik, ohne den Charakter des Hauses zu verfälschen.
  • Handwerk und Materialien: Für die Sanierung werden regionale Handwerksbetriebe beauftragt, die sich mit traditionellen Techniken auskennen. Die Stuckdecken werden vorsichtig restauriert, alte Holzdielen aufgearbeitet und fehlende Zierelemente nach historischem Vorbild ergänzt. Die Auswahl der Materialien erfolgt streng nach Vorgaben der Denkmalpflege.
  • Moderne Technik trifft Geschichte: Trotz Denkmalschutz wird das Gebäude energetisch aufgewertet: Eine dezente Dämmung, neue Heiztechnik und smarte Steuerungssysteme werden integriert, ohne die Substanz zu beeinträchtigen. So entsteht ein Wohnambiente, das historische Atmosphäre mit zeitgemäßem Komfort verbindet.
  • Wertschöpfung und Ausblick: Nach Abschluss der Arbeiten präsentiert sich die Stadtvilla als begehrtes Wohnobjekt. Die Investition in Qualität und Authentizität zahlt sich aus: Der Marktwert steigt, das Objekt findet schnell solvente Mieter. Zudem profitieren lokale Handwerksbetriebe und das Stadtbild gewinnt an Attraktivität.

Fazit: Die Sanierung einer denkmalgeschützten Stadtvilla in Niedersachsen ist anspruchsvoll, aber lohnend. Mit kluger Planung, Fachwissen und Leidenschaft entsteht aus einem sanierungsbedürftigen Altbau ein echtes Schmuckstück – und ein nachhaltiger Wert für Generationen.

Ablauf und Voraussetzungen zur Nutzung steuerlicher Abschreibungen bei Denkmalsanierungen

Ablauf und Voraussetzungen zur Nutzung steuerlicher Abschreibungen bei Denkmalsanierungen

Wer steuerliche Abschreibungen bei der Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie in Niedersachsen optimal nutzen möchte, muss einen klaren Fahrplan einhalten und bestimmte Bedingungen erfüllen. Nur so lassen sich die steuerlichen Vorteile tatsächlich realisieren.

  • Vor Beginn der Sanierung: Noch bevor die ersten Handwerker loslegen, ist die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde Pflicht. Hier wird geklärt, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie die denkmalgerechte Umsetzung auszusehen hat.
  • Genehmigungsverfahren: Für jede bauliche Veränderung an einem Denkmal ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Die Behörde prüft, ob die geplanten Arbeiten den Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechen. Ohne diese Genehmigung sind spätere steuerliche Abschreibungen ausgeschlossen.
  • Bescheinigung der förderfähigen Kosten: Nach Abschluss der Sanierung stellt die Denkmalschutzbehörde eine Bescheinigung über die tatsächlich durchgeführten und anerkannten Maßnahmen aus. Diese Bescheinigung ist zwingend für das Finanzamt notwendig.
  • Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt: Die steuerliche Geltendmachung erfolgt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde und eine genaue Aufstellung der Sanierungskosten müssen beigefügt werden.
  • Keine rückwirkende Anerkennung: Maßnahmen, die ohne vorherige Abstimmung oder Genehmigung durchgeführt wurden, können steuerlich nicht berücksichtigt werden. Planung und Dokumentation sind also das A und O.
  • Zusätzliche Voraussetzung: Die Immobilie muss in der Liste der Baudenkmale des Landes Niedersachsen geführt werden. Ein entsprechender Nachweis ist auf Anfrage vorzulegen.

Wichtig: Wer den Ablauf sauber einhält, vermeidet böse Überraschungen und schöpft das steuerliche Potenzial voll aus. Bei Unsicherheiten lohnt sich der Austausch mit spezialisierten Beratern oder einem erfahrenen Immobilienpartner wie Löwenherz Immobilien, der den Prozess aus der Praxis kennt.

Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote speziell für Denkmalobjekte in Niedersachsen

Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote speziell für Denkmalobjekte in Niedersachsen

In Niedersachsen stehen Eigentümern von Denkmalimmobilien mehrere gezielte Förderprogramme und Beratungsstellen zur Verfügung, die über die steuerlichen Vorteile hinausgehen. Wer sich nicht nur auf Steuervorteile verlassen möchte, sondern zusätzliche finanzielle und fachliche Unterstützung sucht, findet im Land ein breites Spektrum an Möglichkeiten.

  • Landesförderung für Denkmalschutz: Das Land Niedersachsen vergibt direkte Zuschüsse für denkmalgerechte Instandsetzungen, Restaurierungen und Sicherungsmaßnahmen. Die Höhe der Förderung hängt vom denkmalpflegerischen Wert und der Dringlichkeit des Projekts ab. Anträge sind beim Landesamt für Denkmalpflege zu stellen.
  • Kommunale Förderprogramme: Viele Städte und Gemeinden bieten eigene Fördermittel, zum Beispiel für Fassadensanierungen oder die Wiederherstellung historischer Elemente. Diese Programme variieren je nach Kommune und sind oft zeitlich oder finanziell limitiert.
  • Stiftungen und private Initiativen: In Niedersachsen engagieren sich verschiedene Stiftungen für den Erhalt von Baudenkmälern. Förderungen werden häufig projektbezogen vergeben, etwa für besonders schützenswerte Gebäude oder innovative Nutzungskonzepte.
  • Beratung durch das Landesamt für Denkmalpflege: Das Landesamt unterstützt Eigentümer nicht nur bei der Antragstellung, sondern auch mit technischer und denkmalfachlicher Beratung. Regelmäßige Informationsveranstaltungen, Workshops und der Denkmalatlas Niedersachsen bieten praxisnahe Hilfe und Orientierung.
  • Fachliche Begleitung durch regionale Experten: Neben den Behörden stehen spezialisierte Architekten, Restauratoren und Immobilienexperten zur Verfügung, die auf die Besonderheiten von Denkmalobjekten eingestellt sind. Diese Fachleute helfen bei Planung, Ausschreibung und Umsetzung.

Für Eigentümer, die den Überblick behalten und alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen möchten, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit den genannten Stellen. Ein erfahrener Partner wie Löwenherz Immobilien kann zudem helfen, individuelle Förderstrategien zu entwickeln und die passenden Ansprechpartner zu finden.

Rolle und Mehrwert von Löwenherz Immobilien beim Erwerb und der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien

Rolle und Mehrwert von Löwenherz Immobilien beim Erwerb und der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien

Löwenherz Immobilien hebt sich als regionaler Spezialist für Denkmalobjekte in Niedersachsen durch ein einzigartiges Dienstleistungsportfolio hervor, das weit über die klassische Maklertätigkeit hinausgeht. Wer ein Baudenkmal erwerben oder sanieren möchte, steht oft vor komplexen Herausforderungen – und genau hier setzt die Expertise von Löwenherz Immobilien an.

  • Individuelle Objektanalyse: Vor dem Kauf prüft Löwenherz Immobilien jedes Denkmal auf bauliche Besonderheiten, Potenziale und Risiken. Das umfasst eine Einschätzung des Sanierungsaufwands, der langfristigen Nutzungsmöglichkeiten und der zu erwartenden Wertentwicklung.
  • Netzwerk aus Fachleuten: Das Unternehmen verfügt über ein gewachsenes Netzwerk aus Architekten, Restauratoren, Fachanwälten und zertifizierten Handwerksbetrieben, die speziell auf Denkmalschutzprojekte eingestellt sind. Dadurch erhalten Kunden Zugang zu geprüften Experten für jede Projektphase.
  • Begleitung bei Genehmigungsprozessen: Löwenherz Immobilien unterstützt Eigentümer aktiv bei der Kommunikation mit Denkmalschutzbehörden und begleitet durch alle Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren. Das minimiert Verzögerungen und sorgt für Planungssicherheit.
  • Transparente Kosten- und Fördermittelberatung: Das Team identifiziert individuelle Fördermöglichkeiten und erstellt transparente Kostenpläne, damit Investoren von Anfang an Klarheit über die finanzielle Machbarkeit erhalten.
  • Vermarktung und Nachnutzungskonzepte: Nach erfolgreicher Sanierung entwickelt Löwenherz Immobilien maßgeschneiderte Vermarktungsstrategien – sei es für die Vermietung, den Verkauf oder die kulturelle Nutzung des Objekts. Innovative Nachnutzungskonzepte erhöhen die Attraktivität und Nachhaltigkeit der Investition.

Durch diese ganzheitliche Betreuung verschafft Löwenherz Immobilien Käufern und Eigentümern einen entscheidenden Vorsprung – sowohl bei der Risikoabwägung als auch bei der Wertschöpfung denkmalgeschützter Immobilien in Niedersachsen.

Checkliste: Was sollten Investoren und Käufer bei Denkmalimmobilien in Niedersachsen beachten?

Checkliste: Was sollten Investoren und Käufer bei Denkmalimmobilien in Niedersachsen beachten?

  • Grundbuch und Altlasten prüfen: Vor Vertragsabschluss unbedingt das Grundbuch auf eingetragene Rechte, Lasten oder Altlasten kontrollieren. Altlasten können zu unerwarteten Kosten führen und die Nutzung einschränken.
  • Regionale Bauvorschriften und Bebauungspläne: Je nach Standort gelten zusätzliche lokale Vorschriften, die über den Denkmalschutz hinausgehen. Diese können spätere Um- oder Ausbauten erheblich beeinflussen.
  • Energetische Anforderungen abklären: Auch bei Denkmälern gibt es Mindeststandards für Energieeffizienz. Prüfen, welche Maßnahmen möglich und zulässig sind, um langfristige Betriebskosten zu senken.
  • Versicherungsschutz anpassen: Für denkmalgeschützte Immobilien sind spezielle Versicherungen ratsam, etwa gegen Schäden durch unsachgemäße Sanierung oder Naturereignisse. Standardpolicen reichen oft nicht aus.
  • Langfristige Instandhaltungskosten kalkulieren: Historische Bausubstanz erfordert regelmäßige Pflege. Rücklagen für unerwartete Reparaturen sollten von Anfang an eingeplant werden.
  • Nachbarschaft und Umfeld einbeziehen: Die Umgebung eines Denkmals kann Einfluss auf den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten haben. Informieren Sie sich über geplante Bauprojekte oder Veränderungen im Quartier.
  • Eigene Nutzungskonzepte kritisch hinterfragen: Prüfen Sie, ob Ihr geplantes Nutzungskonzept (z.B. Wohnen, Gewerbe, Kultur) tatsächlich realisierbar ist und zu den Vorgaben des Denkmalschutzes passt.
  • Rechtzeitige Einbindung von Experten: Ziehen Sie frühzeitig Fachleute wie Gutachter, spezialisierte Anwälte oder erfahrene Immobilienpartner hinzu, um Risiken zu minimieren und Potenziale voll auszuschöpfen.

Mit dieser Checkliste lassen sich typische Stolperfallen vermeiden und die Chancen einer Investition in eine Denkmalimmobilie in Niedersachsen optimal nutzen.


FAQ zu Steuervorteilen und Werterhalt bei Denkmalimmobilien in Niedersachsen

Welche steuerlichen Vorteile bieten Denkmalimmobilien in Niedersachsen?

Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien in Niedersachsen können gemäß §7i EStG umfangreiche Steuervorteile nutzen: Sanierungskosten können über 12 Jahre komplett abgeschrieben werden, bei Vermietung wie bei Eigennutzung. Zusätzlich ist die reguläre Abschreibung der Anschaffungskosten (Gebäudewert) möglich. Die steuerlichen Vorteile gelten auch für einzelne Wohnungen oder Gewerbeeinheiten, sofern eine Denkmalschutzbescheinigung vorliegt.

Was muss vor Beginn einer Denkmalsanierung beachtet werden, um Steuervorteile zu nutzen?

Vor Sanierungsbeginn ist eine enge Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde erforderlich. Nur genehmigte und dokumentierte Maßnahmen werden steuerlich anerkannt. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Bescheinigung der förderfähigen Sanierungskosten zwingend notwendig, damit das Finanzamt die Abschreibung anerkennt.

Wie wirken sich Denkmalimmobilien auf den Werterhalt und die Wertsteigerung aus?

Denkmalgeschützte Immobilien zeichnen sich durch ihre Exklusivität und beständige Nachfrage aus. Fachgerechte Sanierungen führen oft zu einer deutlichen Wertsteigerung, und Dank der seltenen historischen Substanz bleiben diese Objekte auch bei Marktschwankungen meist wertbeständig. Neben dem finanziellen Mehrwert gewinnen Eigentümer zudem an gesellschaftlichem Ansehen.

Gibt es Förderungen neben den steuerlichen Abschreibungen?

Ja, zusätzlich zu steuerlichen Vorteilen gibt es in Niedersachsen zahlreiche Förderprogramme von Land, Kommunen und Stiftungen. Diese unterstützen denkmalgerechte Instandsetzung, Restaurierung und Modernisierung. Das Landesamt für Denkmalpflege und Immobilienexperten wie Löwenherz Immobilien beraten umfassend zu Fördermöglichkeiten und begleiten bei Anträgen.

Was sind typische Stolperfallen beim Kauf oder der Sanierung einer Denkmalimmobilie?

Häufige Fehler sind fehlende Genehmigungen, unzureichende Dokumentation, unterschätzte Instandhaltungskosten oder fehlende fachliche Beratung. Ohne frühzeitige Einbindung von Experten wie Löwenherz Immobilien kann das Potenzial der Steuervorteile ungenutzt bleiben und der Aufwand bei Planung und Sanierung deutlich steigen.

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Zusammenfassung des Artikels

Denkmalimmobilien in Niedersachsen bieten dank §7i EStG attraktive Steuervorteile und Potenzial für Werterhalt, erfordern aber spezielle Auflagen; Löwenherz Immobilien ist Ihr regionaler Experte.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Steuervorteile gezielt nutzen: Bei der Sanierung einer Denkmalimmobilie in Niedersachsen profitieren Sie von attraktiven Sonderabschreibungen gemäß §7i EStG. Lassen Sie sich vorab von einem Steuerberater oder Immobilienexperten wie Löwenherz Immobilien beraten, um die maximalen steuerlichen Vorteile auszuschöpfen.
  2. Genehmigungen und Denkmalschutz beachten: Stimmen Sie alle Sanierungsmaßnahmen frühzeitig mit der Denkmalschutzbehörde ab. Nur mit einer entsprechenden Bescheinigung über die förderfähigen Maßnahmen können Sie die steuerlichen Abschreibungen tatsächlich geltend machen.
  3. Qualität und Werterhalt im Fokus: Setzen Sie bei der Sanierung auf hochwertige, denkmalgerechte Materialien und Fachbetriebe mit Erfahrung im Denkmalschutz. Das sichert nicht nur den kulturellen Wert des Objekts, sondern fördert auch die langfristige Wertsteigerung Ihrer Immobilie.
  4. Fördermöglichkeiten ausschöpfen: Neben den steuerlichen Vorteilen gibt es in Niedersachsen zahlreiche Förderprogramme von Land, Kommunen und Stiftungen. Informieren Sie sich über Zuschüsse und Beratungsangebote, um Ihre Investition optimal zu planen und zu finanzieren.
  5. Experten frühzeitig einbinden: Der Erwerb und die Sanierung von Denkmalimmobilien sind komplex. Ziehen Sie von Beginn an regionale Experten wie Löwenherz Immobilien hinzu. Als Ihr Immobilienexperte in der Region begleitet Löwenherz Immobilien Sie bei allen Schritten – von der Objektanalyse über die Fördermittelberatung bis zur erfolgreichen Vermarktung.

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