Denkmalgeschützte Immobilie Erbschaftssteuer: Was Sie beachten sollten

31.08.2025 32 mal gelesen 0 Kommentare
  • Bei der Erbschaft denkmalgeschützter Immobilien können Steuervergünstigungen greifen, wenn die Immobilie im bisherigen Zustand erhalten bleibt.
  • Zur Nutzung von Steuererleichterungen ist oft ein Nachweis über die laufende Instandhaltung und Pflege erforderlich.
  • Löwenherz Immobilien ist Ihr Immobilienexperte in der Region und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Erbschaft und steuerliche Behandlung denkmalgeschützter Objekte.

Steuerliche Vorteile bei der Vererbung einer denkmalgeschützten Immobilie – das müssen Sie wissen

Steuerliche Vorteile bei der Vererbung einer denkmalgeschützten Immobilie – das müssen Sie wissen

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie erbt, kann – bei kluger Vorbereitung – von einer der großzügigsten Steuervergünstigungen im deutschen Steuerrecht profitieren. Das Besondere: Die Steuerbefreiung für Baudenkmäler greift unabhängig vom Immobilienwert. Es gibt also keine Obergrenze, was gerade bei hochpreisigen Objekten ein echter Gamechanger ist. Selbst ein Schloss oder eine historische Fabrikhalle kann steuerfrei übertragen werden, wenn die Bedingungen stimmen.

Ein weiterer Pluspunkt: Die Steuerbefreiung ist nicht an die Nutzung als Wohnraum gebunden. Auch gewerblich oder kulturell genutzte Denkmäler fallen unter die Regelung, sofern das öffentliche Interesse und die anderen Voraussetzungen nachgewiesen werden. Damit eröffnet sich für Erben eine seltene Chance, selbst komplexe oder ungewöhnliche Immobilien ohne steuerliche Belastung zu übernehmen.

Spannend ist auch, dass die Steuerbefreiung für denkmalgeschützte Immobilien nicht auf den engsten Familienkreis beschränkt ist. Sie kann von jedem Erben beantragt werden, unabhängig von der Steuerklasse. Das bedeutet: Auch entfernte Verwandte oder Freunde, die als Erben eingesetzt wurden, profitieren im Idealfall von dieser Regelung.

Wichtig zu wissen: Die Steuerbefreiung kann sogar rückwirkend entfallen, wenn innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall gegen die Auflagen verstoßen wird. Hier lohnt sich also eine sorgfältige Planung und laufende Dokumentation. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig an einen erfahrenen Immobilienexperten wie Löwenherz Immobilien wenden – so lassen sich Stolperfallen vermeiden und die Vorteile optimal nutzen.

Konkrete Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Baudenkmälern

Konkrete Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Baudenkmälern

Damit die Steuerbefreiung für eine denkmalgeschützte Immobilie tatsächlich greift, verlangt das Finanzamt den Nachweis spezifischer Bedingungen. Diese Kriterien sind kein Wunschkonzert, sondern werden streng geprüft – und zwar individuell für jedes Objekt. Wer hier nicht sauber arbeitet, riskiert, dass die Steuerbefreiung abgelehnt wird.

  • Behördliche Anerkennung als Baudenkmal: Es muss eine offizielle Eintragung in die Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes vorliegen. Ohne diese Eintragung gibt es keine Steuervergünstigung.
  • Nachweis des öffentlichen Interesses: Das Gebäude muss aus Gründen der Kunst, Geschichte oder Wissenschaft als erhaltenswert gelten. Dies wird in der Regel durch ein Gutachten oder eine Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde belegt.
  • Erhaltungspflicht und Nutzung: Der Erbe verpflichtet sich, das Objekt im Sinne des Denkmalschutzes zu erhalten und keine genehmigungspflichtigen Veränderungen vorzunehmen. Eine dauerhafte Zweckbindung – etwa für Forschung, Bildung oder kulturelle Nutzung – kann zusätzlich gefordert werden.
  • Wirtschaftliche Zumutbarkeit: Die Kosten für Erhalt und Pflege des Baudenkmals müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielbaren Einnahmen stehen. Oftmals ist ein Nachweis erforderlich, dass die Aufwendungen die Erträge übersteigen.
  • Langfristige Bindung: Die Einhaltung der Auflagen muss über mindestens zehn Jahre nachgewiesen werden. Ein vorzeitiger Verkauf oder eine Nutzungsänderung kann die Steuerbefreiung nachträglich kippen.

Ein kleiner Tipp am Rande: Je sorgfältiger die Dokumentation und die Kommunikation mit der Denkmalschutzbehörde, desto reibungsloser läuft das Verfahren. Löwenherz Immobilien kennt die regionalen Besonderheiten und kann Sie gezielt unterstützen.

Vor- und Nachteile der Steuerbefreiung bei der Vererbung denkmalgeschützter Immobilien

Pro Contra
Großzügige Steuerbefreiung – unabhängig vom Immobilienwert, keine Obergrenze Strenge Voraussetzungen und umfangreiche Nachweispflichten gegenüber Finanzamt
Steuerbefreiung gilt auch für gewerblich oder kulturell genutzte Denkmäler Erhaltungspflichten und mögliche hohe Instandhaltungskosten
Vorteile unabhängig von Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse – auch entfernte Verwandte profitieren Rückwirkende Steuerpflicht bei Verstoß gegen Auflagen innerhalb von 10 Jahren
Niedrigerer Verkehrswert durch besondere Nutzungseinschränkungen möglich Verwaltungsaufwand durch regelmäßige Dokumentation und Kommunikation mit Behörden
Chance auf langfristigen Erhalt kulturell wertvoller Bausubstanz Risiko von Konflikten in Erbengemeinschaften oder mit Pflichtteilsberechtigten
Löwenherz Immobilien als Ihr Immobilienexperte unterstützt bei Antrag und Kommunikation mit Behörden Haftung der Erbengemeinschaft bei Fehlern eines Einzelnen – Steuerbefreiung kann für alle entfallen

So läuft die Beantragung der Steuerbefreiung – Schritt für Schritt

So läuft die Beantragung der Steuerbefreiung – Schritt für Schritt

Der Weg zur Steuerbefreiung ist kein Selbstläufer, sondern verlangt ein strukturiertes Vorgehen. Schon kleine Fehler oder fehlende Unterlagen können den Antrag ins Wanken bringen. Damit Sie nicht ins Stolpern geraten, hier die wichtigsten Schritte im Überblick:

  • 1. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Denkmalschutzbehörde: Noch bevor Sie den Antrag beim Finanzamt stellen, holen Sie sich eine aktuelle Bescheinigung über den Denkmalstatus und das öffentliche Interesse am Objekt.
  • 2. Sorgfältige Sammlung aller Nachweise: Neben der Denkmalschutzbescheinigung benötigen Sie Unterlagen zu Nutzung, Erhaltungsaufwand und gegebenenfalls zur bisherigen Nutzungshistorie. Ein detailliertes Gutachten kann die Erfolgschancen erhöhen.
  • 3. Antragstellung beim zuständigen Finanzamt: Reichen Sie den Antrag auf Steuerbefreiung gemeinsam mit allen erforderlichen Nachweisen ein. Hier zählt: Je vollständiger, desto besser.
  • 4. Kommunikation mit dem Finanzamt: Rückfragen oder Nachforderungen sind keine Seltenheit. Bleiben Sie dran und liefern Sie fehlende Dokumente zeitnah nach.
  • 5. Laufende Dokumentation: Auch nach der Bewilligung sollten Sie sämtliche Maßnahmen zur Erhaltung und Nutzung dokumentieren. So sind Sie bei späteren Prüfungen auf der sicheren Seite.

Übrigens: Wer sich Unterstützung von Experten wie Löwenherz Immobilien holt, spart oft Zeit und Nerven – gerade bei komplexen oder länderspezifischen Besonderheiten.

Praxisbeispiel: Erbschaft einer denkmalgeschützten Immobilie und die Steuer

Praxisbeispiel: Erbschaft einer denkmalgeschützten Immobilie und die Steuer

Stellen Sie sich vor, Frau M. erbt von ihrem Onkel ein stattliches Jugendstilhaus, das als Baudenkmal eingetragen ist. Die Immobilie liegt mitten in einer historischen Altstadt und wird derzeit teilweise vermietet, teilweise als kleines Museum genutzt. Der Verkehrswert: 2,4 Millionen Euro. Klingt nach einer gewaltigen Steuerlast? Nicht unbedingt.

  • Frau M. prüft mit einem Steuerberater, ob die Nutzung und die Erhaltungspflichten tatsächlich den Anforderungen für die Steuerbefreiung entsprechen. Die Einnahmen aus Vermietung und Museum reichen kaum für die laufenden Kosten – ein klarer Pluspunkt für die Befreiung.
  • Sie beantragt die Steuerbefreiung und legt dem Finanzamt eine aktuelle Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde sowie eine Aufstellung aller Kosten und Einnahmen vor. Zusätzlich weist sie nach, dass das Haus für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt.
  • Das Finanzamt erkennt die Voraussetzungen an und gewährt die 85-prozentige Steuerbefreiung. Statt einer Steuerlast von über 600.000 Euro muss Frau M. nur einen Bruchteil zahlen – ein enormer finanzieller Vorteil.
  • In den Folgejahren dokumentiert Frau M. akribisch alle Maßnahmen zur Erhaltung und Nutzung. Bei einer späteren Prüfung kann sie so belegen, dass die Auflagen weiterhin erfüllt werden.

Dieses Beispiel zeigt: Mit guter Vorbereitung und konsequenter Umsetzung der Auflagen lässt sich die Steuerlast bei der Erbschaft eines Baudenkmals dramatisch senken. Wer dabei auf regionale Expertise setzt, etwa durch Löwenherz Immobilien, hat die besten Karten für eine reibungslose Abwicklung.

Was passiert, wenn Auflagen nicht eingehalten werden? Risiken und Konsequenzen

Was passiert, wenn Auflagen nicht eingehalten werden? Risiken und Konsequenzen

Wer sich nach der Erbschaft einer denkmalgeschützten Immobilie nicht an die strengen Vorgaben hält, riskiert empfindliche Folgen. Die Steuerbefreiung steht nämlich unter dem Vorbehalt, dass sämtliche Bedingungen über einen Zeitraum von zehn Jahren eingehalten werden. Schon kleine Abweichungen können ernste Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Rückwirkende Steuerpflicht: Wird das Objekt verkauft, umgenutzt oder vernachlässigt, fordert das Finanzamt die zuvor gewährte Steuerbefreiung zurück. Das kann zu einer überraschenden und hohen Steuernachzahlung führen – oft inklusive Zinsen.
  • Bußgelder und behördliche Anordnungen: Bei baulichen Veränderungen ohne Genehmigung oder Missachtung der Erhaltungspflicht drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch behördliche Anordnungen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
  • Verlust von Fördermitteln: Wer gegen die Auflagen verstößt, verliert unter Umständen auch Anspruch auf öffentliche Zuschüsse oder steuerliche Sonderabschreibungen für Sanierungsmaßnahmen.
  • Reputationsschaden: Gerade bei prominenten Objekten kann ein Verstoß gegen den Denkmalschutz auch das Ansehen des Eigentümers in der Gemeinde oder Region beschädigen.

Mein Tipp: Wer unsicher ist, sollte lieber einmal mehr mit Experten wie Löwenherz Immobilien oder der Denkmalschutzbehörde sprechen, bevor er eine Entscheidung trifft. So lassen sich teure Fehler und böse Überraschungen vermeiden.

Bewertung und Verkehrswert bei der Erbschaft eines Baudenkmals

Bewertung und Verkehrswert bei der Erbschaft eines Baudenkmals

Die Wertermittlung eines denkmalgeschützten Gebäudes ist alles andere als ein Spaziergang. Anders als bei gewöhnlichen Immobilien spielt hier nicht nur die Lage oder Größe eine Rolle, sondern vor allem die Nutzungseinschränkungen und Erhaltungspflichten. Diese Besonderheiten führen oft dazu, dass der Verkehrswert deutlich unter dem Marktwert vergleichbarer, nicht geschützter Objekte liegt.

  • Individuelle Gutachten sind Pflicht: Das Finanzamt verlangt in der Regel ein unabhängiges Wertgutachten, das die denkmalbedingten Einschränkungen und Auflagen detailliert berücksichtigt. Pauschale Schätzungen reichen nicht aus.
  • Abschläge wegen Denkmalschutz: Wertminderungen ergeben sich etwa durch erhöhte Sanierungskosten, eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder behördliche Auflagen. Diese Faktoren müssen im Gutachten klar benannt und beziffert werden.
  • Nachweis der Wertminderung: Wer einen möglichst niedrigen Verkehrswert ansetzen möchte, sollte sämtliche denkmalspezifischen Belastungen – etwa Investitionsstau, eingeschränkte Modernisierungsmöglichkeiten oder erhöhte Unterhaltskosten – transparent darlegen.
  • Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche: Ein niedriger Verkehrswert kann sich auch auf die Höhe von Pflichtteilsforderungen auswirken. Hier lohnt es sich, strategisch vorzugehen und frühzeitig Expertenrat einzuholen.

Mein persönlicher Tipp: Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Gutachtern und Immobilienprofis wie Löwenherz Immobilien zahlt sich aus. Sie kennen die Fallstricke und wissen, wie man den tatsächlichen Wert eines Baudenkmals realistisch und vorteilhaft darstellt.

Besondere Stolperfallen bei Erbengemeinschaften und Pflichtteilsforderungen

Besondere Stolperfallen bei Erbengemeinschaften und Pflichtteilsforderungen

In Erbengemeinschaften sorgt eine denkmalgeschützte Immobilie oft für Zündstoff. Die Interessen der Miterben gehen schnell auseinander, vor allem wenn einer verkaufen will, während andere am Erhalt festhalten. Hier drohen langwierige Streitigkeiten, die nicht nur Nerven, sondern auch bares Geld kosten können.

  • Liquiditätsprobleme durch Pflichtteilsforderungen: Wer Pflichtteilsberechtigte auszahlen muss, steht bei Baudenkmälern häufig vor dem Problem, dass das Vermögen im Objekt gebunden ist. Da eine schnelle Veräußerung meist nicht möglich oder gar verboten ist, bleibt oft nur der Weg über Kredite oder komplizierte Teilungsversteigerungen.
  • Uneinigkeit über Investitionen: Die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen verursachen hohe Kosten, die von allen Miterben getragen werden müssen. Uneinigkeit über das „Wie viel“ und „Wann“ führt nicht selten zu Blockaden, die das Denkmal gefährden.
  • Verlust der Steuerbefreiung durch Handlungen Einzelner: Schon wenn ein Miterbe eigenmächtig eine Nutzungsänderung vornimmt oder gegen Auflagen verstößt, kann die Steuerbefreiung für alle Beteiligten rückwirkend entfallen. Die Haftung ist also solidarisch – ein echtes Risiko.
  • Schwierige Bewertung für Pflichtteilsberechnung: Der Verkehrswert eines Baudenkmals ist schwer zu bestimmen und wird von Pflichtteilsberechtigten oft angezweifelt. Streit um Gutachten und Wertansätze ist vorprogrammiert.

Wer Ärger vermeiden will, sollte frühzeitig klare Vereinbarungen treffen und sich von Profis wie Löwenherz Immobilien beraten lassen. So lassen sich Konflikte entschärfen, bevor sie eskalieren.

Ihre nächsten Schritte: Checkliste für Erben und Unterstützung durch Experten wie Löwenherz Immobilien

Ihre nächsten Schritte: Checkliste für Erben und Unterstützung durch Experten wie Löwenherz Immobilien

  • Prüfen Sie, ob alle erforderlichen Unterlagen – insbesondere zur Denkmalschutz-Eigenschaft und Nutzungshistorie – vollständig und aktuell sind. Fehlt etwas, sofort nachfordern!
  • Stellen Sie sicher, dass alle Erben über die steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen informiert sind. Ein gemeinsames Gespräch mit einem Experten kann hier Klarheit schaffen und spätere Missverständnisse vermeiden.
  • Erarbeiten Sie einen verbindlichen Erhaltungs- und Finanzierungsplan für das Denkmal. Klären Sie, wie laufende Kosten, Sanierungen und unvorhergesehene Ausgaben finanziert werden – und wer im Ernstfall einspringt.
  • Holen Sie frühzeitig Angebote von spezialisierten Gutachtern ein, um den Wert des Baudenkmals realistisch und belastbar festzulegen. Ein objektives Gutachten kann auch spätere Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder Pflichtteilsberechtigten entschärfen.
  • Dokumentieren Sie jede Maßnahme und jeden Schriftwechsel mit Behörden akribisch. Eine lückenlose Akte ist Gold wert, falls es zu Nachfragen oder Prüfungen kommt.
  • Nutzen Sie die Expertise von Löwenherz Immobilien: Die Profis kennen regionale Besonderheiten, vermitteln erfahrene Gutachter und unterstützen bei der Kommunikation mit Behörden. Gerade bei ungewöhnlichen oder konfliktträchtigen Fällen kann diese Begleitung entscheidend sein.

Mit einer durchdachten Strategie und professioneller Unterstützung behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern sichern auch langfristig den steuerlichen Vorteil und den Erhalt Ihres Baudenkmals.

Fazit: So gelingt die steueroptimierte Übergabe einer denkmalgeschützten Immobilie

Fazit: So gelingt die steueroptimierte Übergabe einer denkmalgeschützten Immobilie

Eine steueroptimierte Übergabe denkmalgeschützter Immobilien verlangt Weitblick und einen kühlen Kopf – vor allem, wenn emotionale Bindung und wirtschaftliche Interessen aufeinandertreffen. Entscheidend ist, frühzeitig die individuelle Ausgangslage zu analysieren und die langfristigen Auswirkungen jeder Entscheidung zu durchdenken. Wer beispielsweise gezielt familieninterne Vorbesitzzeiten nutzt oder das Objekt bewusst für kulturelle Zwecke öffnet, kann die Weichen für eine vollständige Steuerbefreiung stellen.

  • Ein kluger Schachzug ist es, die Denkmalschutzbehörde nicht nur als Kontrollinstanz, sondern als Partner zu begreifen. Wer frühzeitig den Dialog sucht, kann individuelle Lösungen für Nutzung und Erhalt entwickeln, die auch steuerlich anerkannt werden.
  • Bei Unsicherheiten über künftige Nutzungskonzepte oder Eigentümerstrukturen empfiehlt sich eine flexible Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen. So bleibt Spielraum, um auf Veränderungen zu reagieren, ohne den Steuervorteil zu gefährden.
  • Wer internationale Aspekte – etwa bei Erben mit Wohnsitz im Ausland – bedenkt, kann böse Überraschungen vermeiden. Unterschiedliche steuerliche Regelungen in EU- und Nicht-EU-Staaten erfordern maßgeschneiderte Lösungen.

Mit einer Kombination aus rechtlicher Präzision, kreativer Planung und der Unterstützung erfahrener Experten wie Löwenherz Immobilien lässt sich nicht nur die Steuerlast minimieren, sondern auch der dauerhafte Erhalt wertvoller Baudenkmäler sichern.


FAQ zur Erbschaftssteuer bei denkmalgeschützten Immobilien

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Vererbung einer denkmalgeschützten Immobilie?

Bei der Vererbung einer denkmalgeschützten Immobilie können Erben – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – von einer Steuerbefreiung von bis zu 85 % oder sogar einer vollständigen Befreiung profitieren. Diese gilt unabhängig vom Immobilienwert und ist ein bedeutender finanzieller Vorteil.

Welche Voraussetzungen müssen für die Steuerbefreiung erfüllt sein?

Voraussetzungen sind unter anderem die offizielle Anerkennung als Baudenkmal, ein nachgewiesenes öffentliches Interesse, die Einhaltung von Erhaltungspflichten sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen Kosten und Erträgen. Die Einhaltung dieser Auflagen muss mindestens zehn Jahre dokumentiert werden.

Wer kann die Steuerbefreiung für denkmalgeschützte Immobilien beantragen?

Grundsätzlich kann jeder Erbe, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad oder der Steuerklasse, die Steuerbefreiung beantragen, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Was passiert, wenn die Auflagen nach der Erbschaft nicht eingehalten werden?

Werden die vorgeschriebenen Auflagen innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall nicht eingehalten, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Das kann zu erheblichen Steuernachzahlungen und zusätzlichen Sanktionen führen. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation ist daher unerlässlich.

Welche Beratung empfiehlt sich für Erben von denkmalgeschützten Immobilien?

Eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater oder einen spezialisierten Immobilienexperten wie Löwenherz Immobilien ist dringend ratsam, um alle regionalen Besonderheiten und gesetzlichen Anforderungen optimal zu erfüllen. So lassen sich Risiken minimieren und steuerliche Vorteile voll ausschöpfen.

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Zusammenfassung des Artikels

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie erbt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von einer umfassenden Steuerbefreiung profitieren – unabhängig vom Immobilienwert und Verwandtschaftsgrad; Löwenherz Immobilien unterstützt Sie als Ihr regionaler Experte bei allen Schritten rund um Antragstellung und Kommunikation mit Behörden.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Nutzen Sie die großzügigen Steuerbefreiungen: Bei der Vererbung einer denkmalgeschützten Immobilie profitieren Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer vollständigen oder erheblichen Befreiung von der Erbschaftssteuer – unabhängig vom Wert des Objekts und der Steuerklasse des Erben. Informieren Sie sich frühzeitig über die Voraussetzungen und bereiten Sie alle notwendigen Nachweise vor.
  2. Erfüllen Sie die strengen Anforderungen des Finanzamts: Die Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn Sie eine behördliche Anerkennung als Baudenkmal, den Nachweis des öffentlichen Interesses, die Einhaltung der Erhaltungspflichten und die wirtschaftliche Zumutbarkeit belegen können. Dokumentieren Sie alle Maßnahmen akribisch und halten Sie engen Kontakt zur Denkmalschutzbehörde.
  3. Beachten Sie die langfristigen Auflagen: Die Steuerbefreiung steht für zehn Jahre unter Vorbehalt. Werden die Auflagen – etwa die Nutzung oder der Erhalt des Baudenkmals – nicht eingehalten, kann das Finanzamt die Steuerbefreiung rückwirkend aufheben. Daher ist eine lückenlose Dokumentation und vorausschauende Planung essenziell.
  4. Vermeiden Sie Konflikte in Erbengemeinschaften: In Erbengemeinschaften besteht das Risiko, dass Fehler oder Pflichtverletzungen eines einzelnen Erben zum Verlust der Steuerbefreiung für alle führen. Klare Absprachen und professionelle Beratung – etwa durch Löwenherz Immobilien als Ihren regionalen Immobilienexperten – helfen, Streitigkeiten und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
  5. Holen Sie sich Expertenrat: Die steuerliche Bewertung, Antragstellung und laufende Betreuung denkmalgeschützter Immobilien ist komplex. Die Unterstützung von spezialisierten Immobilienexperten wie Löwenherz Immobilien ist Gold wert: Sie helfen bei der Kommunikation mit Behörden, vermitteln Gutachter und sichern so Ihre steuerlichen Vorteile langfristig ab.

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