Denkmal AfA und KfW Förderung: Zwei starke Förderprogramme im Vergleich

11.07.2025 12 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Denkmal-AfA ermöglicht steuerliche Vorteile für Investoren, die in denkmalgeschützte Immobilien investieren und sanieren.
  • KfW-Förderprogramme unterstützen mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen energetische Sanierungen und energieeffiziente Neubauten.
  • Löwenherz Immobilien berät Sie kompetent bei der Auswahl und Kombination beider Fördermöglichkeiten für Ihre Immobilienprojekte.

Vorteile und Fördermöglichkeiten: Denkmal AfA und KfW Förderung im direkten Vergleich

Denkmal AfA und KfW Förderung – das klingt nach trockener Materie, ist aber in Wahrheit ein echter Gamechanger für alle, die mit dem Gedanken spielen, ein denkmalgeschütztes Gebäude zu sanieren oder zu erwerben. Was beide Programme im direkten Vergleich wirklich auszeichnet, sind ihre spezifischen Vorteile und die jeweils ganz eigenen Fördermöglichkeiten. Und genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen.

Die Denkmal AfA punktet mit massiven steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Wer also hohe Sanierungskosten hat, kann diese über Jahre verteilt direkt von der Steuer absetzen. Das lohnt sich besonders für Kapitalanleger mit hoher Steuerlast – und zwar unabhängig davon, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird. Ein echter Joker: Die AfA greift auch dann, wenn die KfW-Förderung bereits genutzt wurde. Die beiden Programme schließen sich nämlich nicht aus, sondern lassen sich clever kombinieren.

Die KfW Förderung wiederum überzeugt mit zinsgünstigen Krediten und satten Tilgungszuschüssen. Sie ist flexibel: Egal ob Komplettsanierung zum Effizienzhaus Denkmal oder einzelne energetische Maßnahmen – die KfW springt da ein, wo klassische Banken meist abwinken. Und das Beste: Die technischen Anforderungen sind für Denkmäler speziell angepasst, sodass historische Substanz und moderne Energieeffizienz kein Widerspruch mehr sind.

  • Flexibilität bei der Umsetzung: Während die Denkmal AfA auf die steuerliche Seite zielt, bietet die KfW sofortigen finanziellen Spielraum durch günstige Konditionen und Zuschüsse.
  • Kombinierbarkeit: Beide Förderungen lassen sich parallel nutzen – so entsteht ein doppelter Vorteil, der sich in der Praxis deutlich bemerkbar macht.
  • Attraktivität für unterschiedliche Zielgruppen: Kapitalanleger profitieren steuerlich, Selbstnutzer sichern sich finanzielle Entlastung und langfristige Wertsteigerung.

Unterm Strich: Wer beide Förderwege geschickt kombiniert, holt das Maximum aus seinem Denkmalprojekt heraus. Löwenherz Immobilien begleitet Sie dabei als Ihr Immobilienexperte in der Region – mit Erfahrung, Netzwerk und dem nötigen Know-how, um die optimale Förderstrategie für Ihr Objekt zu entwickeln.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Denkmal AfA und KfW Fördermitteln

Wer von Denkmal AfA und KfW Förderung profitieren will, muss einige Voraussetzungen erfüllen, die sich in wichtigen Details unterscheiden. Für beide Programme gilt: Ohne offizielle Anerkennung des Denkmalschutzes läuft nichts. Doch die Feinheiten liegen im Detail.

  • Denkmal AfA: Die Immobilie muss durch die zuständige Denkmalschutzbehörde als Baudenkmal oder Teil eines Denkmalensembles bestätigt sein. Jede geplante Sanierungsmaßnahme benötigt eine explizite Genehmigung der Behörde – und zwar vor Beginn der Arbeiten. Nur genehmigte Maßnahmen sind steuerlich absetzbar. Ein Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten ist unerlässlich.
  • KfW Förderung: Hier ist zusätzlich ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte erforderlich, der die geplanten Maßnahmen fachlich begleitet und bestätigt, dass sie mit dem Denkmalschutz vereinbar sind. Die KfW prüft nicht nur die Denkmaleigenschaft, sondern verlangt auch einen Nachweis, dass die Sanierung den speziellen KfW-Anforderungen für Denkmäler entspricht. Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden.

Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied: Bei der KfW kann es für bestimmte Einzelmaßnahmen Ausnahmen geben, wenn der Denkmalschutz technische Standards nicht zulässt. Die Denkmal AfA hingegen bleibt strikt an die Genehmigungspraxis der Denkmalschutzbehörde gebunden. Wer unsicher ist, wie die Voraussetzungen im eigenen Fall aussehen, sollte sich frühzeitig mit Experten wie Löwenherz Immobilien abstimmen – das spart Zeit, Nerven und am Ende bares Geld.

Stärken und Unterschiede von Denkmal AfA und KfW Förderung im Überblick

Aspekt Denkmal AfA KfW Förderung
Art der Förderung Steuerliche Abschreibung (AfA) Zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse
Vorteile Hohe steuerliche Entlastung, auch für Kapitalanleger; greift unabhängig von der Nutzung; kombinierbar mit KfW Sofortige finanzielle Entlastung; flexible Zuschüsse für energetische Sanierung; angepasst an Anforderungen von Denkmälern
Zielgruppen Kapitalanleger und Selbstnutzer mit hoher Steuerlast Eigentümer, die energetisch modernisieren wollen; auch Selbstnutzer
Voraussetzungen Amtliche Bestätigung als Baudenkmal; alle Maßnahmen müssen vorab genehmigt werden Zertifizierter Energieexperte und Einhaltung KfW-Vorgaben; Antrag vor Baubeginn notwendig
Förderfähige Maßnahmen Erhalt und Wiederherstellung historischer Substanz, Fassaden, Fenster, Technik, Barrierefreiheit Energieeffizienzmaßnahmen: Dämmung, Heizung, Fenster, alternative Lösungen nach Absprache
Kombinierbarkeit Ja, mit KfW-Förderung möglich Ja, mit Denkmal AfA möglich (keine Doppelförderung für identische Kosten)
Vorteil bei Kombination Maximale Steuerersparnis durch getrennte Abrechnung Schnelle Liquidität und reduzierte Investitionskosten
Rolle von Experten Denkmalschutzbehörde genehmigt, Kosten müssen nachgewiesen werden Zertifizierter Energieeffizienz-Experte begleitet fachlich; Sachverständigennachweis erforderlich
Effekt auf Investition Langfristige Steuerersparnis, Steuervorteil jährlich nutzbar Unmittelbare finanzielle Entlastung, günstige Kredite festgeschrieben
Expertenrat empfohlen? Ja, ideale Abstimmung mit Experten wie Löwenherz Immobilien empfohlen Ja, Beratung durch Energieexperten und Immobilienprofis wie Löwenherz Immobilien sinnvoll

Förderfähige Maßnahmen: Was wird konkret bei Denkmal AfA und KfW unterstützt?

Förderfähige Maßnahmen unterscheiden sich bei Denkmal AfA und KfW Förderung nicht nur im Umfang, sondern auch in ihrer Ausrichtung. Während die Denkmal AfA gezielt auf den Erhalt und die Wiederherstellung historischer Substanz abzielt, fördert die KfW energetische Verbesserungen, die speziell auf die Herausforderungen denkmalgeschützter Gebäude zugeschnitten sind.

  • Denkmal AfA: Förderfähig sind sämtliche Maßnahmen, die zur Erhaltung, Wiederherstellung oder sinnvollen Modernisierung der denkmalgeschützten Bausubstanz beitragen. Dazu zählen beispielsweise die originalgetreue Sanierung von Fassaden, Dächern, Stuckelementen, Treppenhäusern oder historischen Fenstern. Auch technische Modernisierungen wie die Erneuerung von Heizungsanlagen, Sanitärinstallationen oder Elektroanlagen sind abgedeckt, sofern sie mit dem Denkmalschutz vereinbar sind. Besonderheit: Auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zum Brandschutz können berücksichtigt werden, wenn sie das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen.
  • KfW Förderung: Hier stehen energetische Maßnahmen im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem die Dämmung von Innenwänden, Decken und Dächern, der Austausch oder die Aufarbeitung von Fenstern und Außentüren, die Installation effizienter Heizungs- und Lüftungssysteme sowie die Integration erneuerbarer Energien. Speziell für Denkmäler gilt: Die KfW akzeptiert auch alternative Lösungen, etwa Innendämmungen oder spezielle Fensterkonstruktionen, wenn klassische Maßnahmen aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich sind.

Wichtig: Bei beiden Programmen ist die genaue Abstimmung der Maßnahmen mit Fachleuten und Behörden Pflicht. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die geplanten Arbeiten tatsächlich förderfähig sind und der Förderanspruch nicht durch formale Fehler verloren geht.

Beispiel aus der Praxis: So erzielen Eigentümer den maximalen Fördervorteil

Ein Praxisbeispiel zeigt, wie Eigentümer mit einer cleveren Strategie beide Förderprogramme optimal ausschöpfen können:

Angenommen, eine Familie erwirbt ein denkmalgeschütztes Stadthaus mit erheblichem Sanierungsbedarf. Nach der ersten Bestandsaufnahme mit einem Sachverständigen stellt sich heraus: Die Fassade muss restauriert, die Fenster denkmalgerecht erneuert und die Heizung komplett modernisiert werden. Die Familie plant außerdem, das Dachgeschoss auszubauen und energetisch zu ertüchtigen.

  • Schritt 1: Zunächst werden alle geplanten Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und genehmigt. So ist sichergestellt, dass die steuerliche Absetzbarkeit nach Denkmal AfA für sämtliche Sanierungskosten greift.
  • Schritt 2: Parallel prüft ein Energieeffizienz-Experte, welche Maßnahmen zusätzlich die Anforderungen der KfW erfüllen. Für die energetische Dachsanierung und die neue Heizungsanlage beantragt die Familie gezielt KfW-Fördermittel.
  • Schritt 3: Die Maßnahmen werden so aufgeteilt, dass alle förderfähigen Kosten sowohl steuerlich (über die Denkmal AfA) als auch über KfW-Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite abgedeckt werden. Dabei achtet die Familie darauf, dass keine Doppelförderung für identische Kostenpositionen erfolgt, sondern beide Programme sich sinnvoll ergänzen.
  • Schritt 4: Nach Abschluss der Arbeiten bestätigen sowohl die Denkmalschutzbehörde als auch der Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Umsetzung. Die Familie erhält den vollen Steuervorteil und profitiert gleichzeitig von den finanziellen Entlastungen der KfW.

Das Ergebnis: Die Eigentümer erzielen eine erhebliche Reduzierung der Eigenmittel, sichern sich attraktive Steuerersparnisse und erhöhen gleichzeitig den Wert und die Energieeffizienz ihres Denkmals. Ohne die gezielte Kombination beider Programme wäre dieses Ergebnis finanziell kaum erreichbar gewesen.

Ein Tipp aus der Praxis: Wer frühzeitig mit erfahrenen Partnern wie Löwenherz Immobilien plant, kann Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen und bürokratische Stolperfallen elegant umgehen.

Das optimale Zusammenspiel: Denkmal AfA und KfW Förderung richtig kombinieren

Das optimale Zusammenspiel beider Förderprogramme erfordert ein durchdachtes Timing und eine präzise Zuordnung der Kosten. Entscheidend ist, dass die Antragstellung für die KfW Förderung vor dem Baubeginn erfolgt, während die Denkmal AfA erst mit Vorlage der behördlichen Genehmigung und nachgewiesenen Kosten greift. So lassen sich beide Instrumente ohne Überschneidungen nutzen.

  • Getrennte Kostenerfassung: Eigentümer sollten alle Maßnahmen und Ausgaben exakt dokumentieren. Nur so kann eindeutig zugeordnet werden, welche Posten über die KfW gefördert und welche steuerlich abgesetzt werden. Ein getrenntes Kostenverzeichnis ist hier Gold wert.
  • Abstimmung mit Experten: Die Einbindung von Energieberatern und Steuerfachleuten sorgt dafür, dass keine Förderchance übersehen wird. Diese Experten erkennen Schnittstellen, an denen beide Programme sich ergänzen, und helfen, Fallstricke zu vermeiden.
  • Strategische Reihenfolge: Es ist ratsam, zunächst die KfW-Förderfähigkeit energetischer Maßnahmen zu prüfen und zu beantragen. Erst danach werden alle übrigen, nicht KfW-relevanten Sanierungskosten für die Denkmal AfA vorbereitet.
  • Dokumentationspflicht: Für beide Programme ist eine lückenlose Dokumentation der Maßnahmen, Genehmigungen und Rechnungen erforderlich. Das erleichtert spätere Nachweise gegenüber Behörden und Finanzamt erheblich.

Fazit: Mit einer sorgfältigen Planung und der Unterstützung erfahrener Spezialisten wie Löwenherz Immobilien gelingt es, die Synergien von Denkmal AfA und KfW Förderung voll auszuschöpfen – und das Maximum an finanziellen Vorteilen für Ihr Denkmalprojekt zu sichern.

Rolle des Sachverständigen und der Denkmalschutzbehörde bei beiden Programmen

Die Rolle des Sachverständigen und der Denkmalschutzbehörde ist bei der Nutzung von Denkmal AfA und KfW Förderung absolut zentral – und zwar aus ganz unterschiedlichen Gründen.

  • Sachverständige sind bei der KfW Förderung nicht nur beratend tätig, sondern müssen auch die energetische Qualität der geplanten Maßnahmen bewerten und bestätigen. Sie erstellen technische Nachweise, begleiten die Umsetzung und dokumentieren die Einhaltung der spezifischen KfW-Anforderungen für Denkmäler. Ohne diese unabhängige Bestätigung gibt es keine Auszahlung der Fördermittel.
  • Die Denkmalschutzbehörde prüft und genehmigt sämtliche baulichen Eingriffe am Denkmal. Sie bewertet, ob die geplanten Arbeiten das historische Erscheinungsbild und die Substanz ausreichend schützen. Für die Denkmal AfA ist die schriftliche Bestätigung der Behörde über die Förderfähigkeit der Maßnahmen zwingend notwendig. Auch nach Abschluss der Arbeiten kann eine Abnahme durch die Behörde verlangt werden.
  • Abstimmung zwischen beiden Instanzen ist in der Praxis oft ein Balanceakt: Während der Sachverständige auf Energieeffizienz achtet, steht für die Behörde der Substanzerhalt im Vordergrund. Eigentümer profitieren, wenn beide Seiten frühzeitig eingebunden werden und gemeinsam tragfähige Lösungen entwickeln.
  • Besonderheit: Bei Unstimmigkeiten oder Zielkonflikten zwischen Energieeffizienz und Denkmalschutz ist ein vermittelndes Gespräch mit beiden Parteien oft der Schlüssel, um individuelle Lösungen zu ermöglichen und den Förderanspruch nicht zu gefährden.

Die Erfahrung zeigt: Wer Sachverständige und Denkmalschutzbehörde von Anfang an transparent einbindet, beschleunigt nicht nur die Genehmigungsprozesse, sondern erhöht auch die Rechtssicherheit für alle Förderanträge erheblich.

Steuerliche Effekte der Denkmal AfA gegenüber den finanziellen Vorteilen der KfW Förderung

Die steuerlichen Effekte der Denkmal AfA entfalten sich über einen längeren Zeitraum und wirken sich direkt auf die persönliche Steuerlast aus. Im Gegensatz dazu bieten die finanziellen Vorteile der KfW Förderung unmittelbare Liquiditätsentlastung durch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite.

  • Denkmal AfA: Die Abschreibungsmöglichkeiten reduzieren Jahr für Jahr das zu versteuernde Einkommen. Besonders für Personen mit hohem Steuersatz entsteht so ein spürbarer finanzieller Hebel, der sich über die gesamte Abschreibungsdauer summiert. Auch außergewöhnliche Belastungen, wie unerwartete Mehrkosten bei der Sanierung, können im Rahmen der AfA steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie genehmigt und nachgewiesen sind.
  • KfW Förderung: Hier liegt der Fokus auf der sofortigen Reduzierung der Investitionskosten. Tilgungszuschüsse werden direkt mit der Kreditsumme verrechnet, was die monatliche Belastung senkt. Die Zinsvorteile bleiben auch bei steigenden Marktzinsen erhalten, da sie über die gesamte Laufzeit festgeschrieben sind. Zudem lassen sich KfW-Mittel oft mit weiteren Förderungen auf Landes- oder Kommunalebene kombinieren, was die Gesamtfinanzierung zusätzlich entspannt.

Im Ergebnis ergänzen sich die beiden Programme ideal: Die Denkmal AfA wirkt langfristig steuermindernd, während die KfW Förderung kurzfristig für finanzielle Entlastung sorgt. Wer beide Effekte gezielt nutzt, profitiert doppelt – und kann die Wirtschaftlichkeit eines Denkmalsanierungsprojekts entscheidend verbessern.

Schritt-für-Schritt zum Fördererfolg: Ablauf und Vorgehen für Antragsteller

Wer Denkmal AfA und KfW Förderung optimal nutzen will, braucht einen klaren Fahrplan. Hier die wichtigsten Schritte, die Antragsteller in der Praxis gehen sollten:

  • 1. Frühzeitige Analyse: Vor dem Kauf oder der Sanierung empfiehlt sich eine genaue Prüfung des Objekts auf Förderfähigkeit. Ein unabhängiger Experte kann hier schon im Vorfeld wertvolle Hinweise geben, ob und in welchem Umfang beide Programme greifen.
  • 2. Förderstrategie entwickeln: Jetzt wird festgelegt, welche Maßnahmen mit welchen Mitteln finanziert werden sollen. Dabei lohnt sich ein Blick auf regionale Zusatzförderungen, die sich mit KfW und Denkmal AfA kombinieren lassen.
  • 3. Einholung aller Genehmigungen: Für beide Programme sind unterschiedliche Unterlagen nötig. Dazu zählen detaillierte Bau- und Sanierungsbeschreibungen, Kostenaufstellungen und – je nach Bundesland – spezielle Formulare. Wer hier lückenlos arbeitet, beschleunigt den gesamten Prozess.
  • 4. Parallele Antragstellung: Es empfiehlt sich, die Anträge für KfW und Denkmal AfA zeitnah und koordiniert einzureichen. So lassen sich Wartezeiten und doppelte Nachfragen vermeiden.
  • 5. Maßnahmenumsetzung mit Qualitätskontrolle: Während der Bauphase ist die Dokumentation jeder einzelnen Maßnahme entscheidend. Fotos, Rechnungen und Protokolle sollten laufend gesammelt werden – das spart später Nerven bei der Abrechnung.
  • 6. Abschlussprüfung und Nachweise: Nach Fertigstellung sind alle Unterlagen gebündelt einzureichen. Die Bestätigungen von Sachverständigen und Behörden müssen lückenlos vorliegen, damit die Fördermittel und Steuervorteile tatsächlich fließen.

Mit dieser strukturierten Vorgehensweise vermeiden Antragsteller typische Stolperfallen und stellen sicher, dass kein Förder-Euro verloren geht. Wer sich unsicher fühlt, kann sich jederzeit an Löwenherz Immobilien wenden – hier gibt’s praktische Unterstützung und echte Erfahrungswerte aus zahlreichen erfolgreichen Denkmalprojekten.

Löwenherz Immobilien – Ihr Experte für Beratung und Begleitung bei Denkmal-Förderungen in der Region

Löwenherz Immobilien steht für eine individuelle und lösungsorientierte Begleitung bei Denkmal-Förderungen in der Region. Unser Team bringt nicht nur fundiertes Fachwissen zu aktuellen Förderprogrammen mit, sondern auch ein ausgeprägtes Gespür für die oft versteckten Potenziale historischer Immobilien.

  • Wir analysieren jedes Objekt mit Blick auf regionale Besonderheiten und entwickeln maßgeschneiderte Förderstrategien, die exakt zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Zielen passen.
  • Unsere Experten verfügen über ein belastbares Netzwerk zu lokalen Behörden, anerkannten Sachverständigen und spezialisierten Handwerksbetrieben – das beschleunigt Genehmigungsprozesse und sichert eine reibungslose Umsetzung.
  • Wir übernehmen die Koordination aller notwendigen Schritte: von der Antragstellung über die Dokumentation bis hin zur finalen Nachweisführung gegenüber Finanzamt und Förderstellen.
  • Auch nach Abschluss der Sanierung stehen wir als Ansprechpartner bereit, um steuerliche oder technische Fragen zu klären und bei der Optimierung weiterer Fördermöglichkeiten zu unterstützen.

Mit Löwenherz Immobilien an Ihrer Seite wird aus einer denkmalgeschützten Immobilie nicht nur ein Schmuckstück, sondern auch ein nachhaltiges Investment mit maximalem Fördernutzen.


FAQ zu Fördermöglichkeiten für denkmalgeschützte Immobilien

Was ist der Unterschied zwischen Denkmal AfA und KfW Förderung?

Die Denkmal AfA ist eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für Sanierungs- und Modernisierungskosten an denkmalgeschützten Immobilien. KfW Förderung hingegen bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen. Beide Programme lassen sich miteinander kombinieren, um maximale finanzielle Vorteile zu erzielen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

Für beide Programme ist ein offizieller Denkmalschutz-Status der Immobilie erforderlich. Bei der Denkmal AfA müssen alle Maßnahmen durch die Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Für die KfW Förderung ist zusätzlich die Begleitung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich und der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.

Welche Maßnahmen sind jeweils förderfähig?

Über die Denkmal AfA können Sanierungen zur Erhaltung historischer Substanz wie Fassaden, Fenster oder Dächern sowie technische Modernisierungen steuerlich abgesetzt werden. Die KfW Förderung unterstützt insbesondere energetische Maßnahmen wie Dämmung von Innenwänden, den Austausch von Fenstern oder den Einbau effizienter Heizungen, angepasst an den Denkmalschutz.

Können Denkmal AfA und KfW Förderung gleichzeitig genutzt werden?

Ja, beide Förderprogramme können parallel in Anspruch genommen werden. Wichtig ist nur, dass Kosten, die mit der KfW Förderung bezuschusst werden, nicht noch einmal mit der Denkmal AfA steuerlich geltend gemacht werden. Eine sorgfältige Kostentrennung und Dokumentation ist dabei unerlässlich. Löwenherz Immobilien unterstützt Sie hierbei als Ihr Immobilienexperte in der Region gerne.

Welche Rolle spielen Sachverständige und Behörden bei der Antragstellung?

Für die KfW Förderung muss ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte die energetischen Maßnahmen planen und bestätigen. Bei der Denkmal AfA ist die Genehmigung aller Maßnahmen durch die Denkmalschutzbehörde erforderlich. Beide Experten sollten frühzeitig eingebunden werden, um eine reibungslose Antragstellung und maximale Fördersicherheit zu gewährleisten.

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Zusammenfassung des Artikels

Die Kombination aus Denkmal AfA und KfW-Förderung ermöglicht maximale finanzielle Vorteile bei der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien; Löwenherz Immobilien ist Ihr Partner für die optimale Förderstrategie in der Region.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Kombinieren Sie Denkmal AfA und KfW Förderung gezielt: Beide Programme lassen sich parallel nutzen, um maximale finanzielle Vorteile zu erzielen. Während die Denkmal AfA langfristig Ihre Steuerlast senkt, bietet die KfW sofortige Liquiditätsvorteile durch zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse. Achten Sie darauf, keine Doppelförderung für identische Kosten zu beantragen.
  2. Planen Sie die Antragstellung und Genehmigungen frühzeitig: Die KfW-Förderung muss vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden und benötigt die Begleitung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Für die Denkmal AfA sind die Genehmigungen der Denkmalschutzbehörde und eine exakte Kostendokumentation Voraussetzung. Frühzeitige Abstimmung mit allen Beteiligten verhindert Verzögerungen.
  3. Dokumentieren Sie alle Maßnahmen und Kosten strikt getrennt: Führen Sie für beide Programme eine detaillierte Aufstellung aller förderfähigen Maßnahmen und Kosten. So sichern Sie die eindeutige Zuordnung der Ausgaben und erleichtern spätere Nachweise gegenüber Behörden und dem Finanzamt erheblich.
  4. Nutzen Sie Expertenrat und regionale Netzwerke: Die Zusammenarbeit mit Immobilienexperten wie Löwenherz Immobilien, Energieberatern und Sachverständigen stellt sicher, dass Sie alle Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen und bürokratische Stolperfallen vermeiden. Löwenherz Immobilien begleitet Sie als Ihr Immobilienexperte in der Region durch den gesamten Förderprozess.
  5. Entwickeln Sie eine individuelle Förderstrategie: Prüfen Sie, welche Maßnahmen über Denkmal AfA steuerlich geltend gemacht werden können und welche für die KfW-Förderung geeignet sind. Berücksichtigen Sie dabei auch regionale Zusatzförderungen und planen Sie die Reihenfolge der Anträge strategisch, um keine Förderchance zu verpassen.

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