Denkmal AFA Kapitalanleger: Steuerliche Vorteile und Chancen

14.07.2025 8 mal gelesen 0 Kommentare
  • Durch die Denkmal-AfA können Kapitalanleger einen großen Teil der Sanierungskosten über mehrere Jahre steuerlich absetzen.
  • Die Investition in denkmalgeschützte Immobilien bietet Potenzial für attraktive Wertsteigerungen durch exklusive Lagen und besondere Bausubstanz.
  • Löwenherz Immobilien ist Ihr Immobilienexperte in der Region und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Denkmalschutz und steuerliche Vorteile.

Denkmal-AfA für Kapitalanleger: Steuerliche Chancen gezielt nutzen

Denkmal-AfA für Kapitalanleger: Steuerliche Chancen gezielt nutzen

Kapitalanleger, die gezielt in denkmalgeschützte Immobilien investieren, können steuerlich auf eine ganz eigene Weise profitieren. Es geht hier nicht um klassische Abschreibungen, sondern um eine außergewöhnliche Möglichkeit, Sanierungskosten in einem viel schnelleren Rhythmus steuerlich geltend zu machen. Wer clever plant, kann damit seine Steuerlast spürbar senken und das Investment in eine Denkmalimmobilie deutlich attraktiver gestalten.

Das Besondere: Die Denkmal-AfA erlaubt es, genehmigte Sanierungskosten innerhalb von zwölf Jahren vollständig abzuschreiben – und zwar gestaffelt, mit höheren Sätzen in den ersten acht Jahren. Das verschafft Ihnen einen echten Liquiditätsvorteil, weil Sie hohe Ausgaben für die Sanierung nicht über Jahrzehnte, sondern innerhalb eines überschaubaren Zeitraums steuerlich ansetzen können. Gerade für Anleger mit hoher Steuerprogression ergibt sich daraus ein handfester Hebel zur Steueroptimierung.

Doch das ist längst nicht alles. Durch die Kombination mit der klassischen Gebäudeabschreibung entsteht ein doppelter Effekt: Sie profitieren sowohl von der schnellen Abschreibung der Sanierungskosten als auch von der linearen Abschreibung des Altbaus selbst. Diese Synergie macht Denkmalimmobilien für Kapitalanleger zu einer der spannendsten steuerlichen Gestaltungsoptionen im Immobilienbereich.

Ein weiterer Pluspunkt: Die Denkmal-AfA ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Wer hohe Einkünfte erzielt, schöpft das Potenzial der Abschreibung besonders effektiv aus. Gleichzeitig bleibt die Flexibilität erhalten, denn auch bei späterem Verkauf bleibt die bereits genutzte AfA erhalten – ein nicht zu unterschätzender Vorteil für die langfristige Investitionsplanung.

Für alle, die sich nicht mit Standardlösungen zufriedengeben und nach individuellen Steuervorteilen suchen, bietet die Denkmal-AfA also eine echte Chance. Löwenherz Immobilien begleitet Sie dabei als erfahrener Partner, damit Sie alle Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung voll ausschöpfen können.

Gesetzliche Grundlagen der Denkmal-AfA für Kapitalanleger

Gesetzliche Grundlagen der Denkmal-AfA für Kapitalanleger

Die steuerliche Sonderbehandlung von Denkmalimmobilien für Kapitalanleger fußt auf spezifischen Regelungen im deutschen Einkommensteuergesetz. Maßgeblich ist hier § 7i EStG, der sich ausschließlich auf die Abschreibung von Sanierungskosten bei vermieteten Baudenkmälern bezieht. Diese Vorschrift regelt, wie und in welchem Umfang die Aufwendungen für denkmalgerechte Modernisierungen steuerlich abgesetzt werden dürfen.

Voraussetzung für die Anwendung des § 7i EStG ist eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Ohne diese Bestätigung bleiben die steuerlichen Vorteile außen vor. Nur die tatsächlich als denkmalrelevant anerkannten Sanierungsmaßnahmen sind begünstigt – ein Punkt, der oft unterschätzt wird.

Darüber hinaus gibt es weitere relevante Paragrafen:

  • § 7h EStG: Für Immobilien in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen gelten ähnliche Abschreibungsmöglichkeiten wie bei Denkmälern.
  • § 10f EStG: Regelt die steuerliche Absetzbarkeit für selbstgenutzte Baudenkmäler, ist aber für Kapitalanleger nicht anwendbar.

Wichtig ist: Die Denkmal-AfA kann ausschließlich für die Sanierungskosten beansprucht werden, nicht für den Kaufpreis des Gebäudes oder des Grundstücks. Die Abgrenzung der begünstigten Kosten erfolgt nach strengen gesetzlichen Vorgaben und muss lückenlos dokumentiert werden.

Eine Besonderheit, die Kapitalanleger im Blick behalten sollten: Die steuerlichen Vorteile der Denkmal-AfA sind nicht auf spätere Erwerber übertragbar. Nur derjenige, der die Sanierung initiiert und abschließt, profitiert von der erhöhten Abschreibung. Wer hier unsicher ist, sollte sich frühzeitig mit Experten wie Löwenherz Immobilien abstimmen, um keine steuerlichen Chancen zu verschenken.

Vorteile und Nachteile der Denkmal-AfA für Kapitalanleger auf einen Blick

Vorteile Nachteile
Hohe steuerliche Abschreibung der Sanierungskosten innerhalb von zwölf Jahren möglich Nur genehmigte und denkmalrelevante Sanierungskosten sind absetzbar
Sofortige spürbare Steuerersparnis, vor allem bei hohem Einkommen Strenge Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt
Kombination mit der klassischen linearen Gebäude-AfA erlaubt doppelte Abschreibungseffekte Lange Planungs- und Genehmigungsphasen, z. B. durch Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde
Unabhängig von Einkommensgrenzen, für Hochverdiener besonders attraktiv Nur der Sanierende profitiert, ein späterer Käufer nicht mehr von der Denkmal-AfA
Steigerung der Attraktivität und des Werts der Immobilie nach Sanierung Höherer Aufwand und oft höhere Kosten für den Erhalt von Denkmalsubstanz
Flexibilität bei der Steuerplanung und Liquiditätsverbesserung Risiko, dass nicht alle Maßnahmen anerkannt werden
Mit Löwenherz Immobilien als Ihrem Immobilienexperten in der Region professionelle Unterstützung bei allen Abläufen Spezialwissen und Abstimmung mit Experten unerlässlich – ohne Beratung steigt das Fehler- und Verlustrisiko

Voraussetzungen für die steuerliche Abschreibung bei Denkmalimmobilien

Voraussetzungen für die steuerliche Abschreibung bei Denkmalimmobilien

Damit Kapitalanleger die steuerlichen Vorteile der Denkmal-AfA tatsächlich nutzen können, müssen einige ganz konkrete Bedingungen erfüllt sein. Es reicht nicht, einfach ein altes Gebäude zu kaufen und loszulegen – die gesetzlichen Hürden sind deutlich anspruchsvoller.

  • Denkmalschutzstatus: Die Immobilie muss offiziell als Baudenkmal anerkannt sein. Ein bloßes Baujahr oder ein historisches Erscheinungsbild genügen nicht; eine schriftliche Einstufung durch die Denkmalschutzbehörde ist zwingend erforderlich.
  • Genehmigte Sanierungsmaßnahmen: Alle geplanten Arbeiten am Gebäude müssen vor Beginn mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von dieser genehmigt werden. Eigenmächtige Modernisierungen sind nicht begünstigt.
  • Nachweisführung: Nach Abschluss der Sanierung ist eine amtliche Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen vorzulegen. Diese dient als Grundlage für die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen.
  • Abgrenzung der Kosten: Nur die Kosten, die unmittelbar dem Erhalt oder der sinnvollen Nutzung des Denkmals dienen, sind absetzbar. Arbeiten an nicht denkmalgeschützten Gebäudeteilen, etwa Garagen oder Anbauten, bleiben außen vor.
  • Dokumentationspflicht: Sämtliche Rechnungen, Verträge und Genehmigungen müssen lückenlos und nachvollziehbar aufbewahrt werden. Die Finanzverwaltung prüft diese Unterlagen sehr genau.
  • Eigentumsverhältnisse: Nur derjenige, der die Sanierung beauftragt und bezahlt, kann die Denkmal-AfA geltend machen. Bei Eigentümergemeinschaften wird der Vorteil anteilig aufgeteilt.

Ein Tipp aus der Praxis: Wer frühzeitig mit erfahrenen Partnern wie Löwenherz Immobilien zusammenarbeitet, kann Stolperfallen vermeiden und die steuerlichen Möglichkeiten optimal ausschöpfen.

Denkmal-AfA: So profitieren Kapitalanleger von attraktiven Steuervorteilen

Denkmal-AfA: So profitieren Kapitalanleger von attraktiven Steuervorteilen

Kapitalanleger, die in denkmalgeschützte Immobilien investieren, erhalten durch die Denkmal-AfA einen einzigartigen steuerlichen Hebel, der weit über das hinausgeht, was bei gewöhnlichen Immobilien möglich ist. Die steuerliche Abschreibung der Sanierungskosten führt dazu, dass sich die Steuerlast über Jahre hinweg spürbar reduziert – und das nicht nur auf dem Papier, sondern ganz real im Geldbeutel.

  • Steuerliche Entlastung in der Hochverdienerklasse: Gerade bei hohem Einkommen sorgt die Denkmal-AfA für eine signifikante Senkung der zu zahlenden Einkommensteuer. Die Möglichkeit, große Sanierungsbeträge in kurzer Zeit abzuschreiben, wirkt wie ein Turbo für die Nettorendite.
  • Liquiditätsvorteil: Die schnelle Abschreibung erhöht die jährliche Rückerstattung vom Finanzamt. Dadurch steht Kapitalanlegern mehr Liquidität für weitere Investitionen oder Tilgungen zur Verfügung – ein echter Vorteil gegenüber anderen Anlageformen.
  • Flexibilität bei der Steuerplanung: Die Denkmal-AfA lässt sich gezielt in die persönliche Steuerstrategie einbauen. So können gezielt hohe Steuerlasten in einzelnen Jahren abgefedert werden, etwa bei Bonuszahlungen oder Sondergewinnen.
  • Wertsteigerungspotenzial: Denkmalgeschützte Immobilien sind nach der Sanierung oft besonders gefragt. Die steuerlichen Vorteile erhöhen die Attraktivität zusätzlich und können zu einer überdurchschnittlichen Wertentwicklung beitragen.
  • Risikostreuung: Durch die Kombination von steuerlichen Vorteilen und Substanzwert einer Immobilie ergibt sich eine interessante Beimischung im Portfolio, die nicht direkt mit Aktien- oder Zinsmärkten korreliert.

Ein weiterer Pluspunkt, der häufig unterschätzt wird: Die Denkmal-AfA ist nicht von der Nutzung als Wohnraum abhängig. Auch gewerblich genutzte Flächen in denkmalgeschützten Gebäuden können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich gefördert werden. Wer hier geschickt plant, kann die Vorteile noch weiter ausbauen.

Mit der richtigen Strategie und kompetenter Begleitung – etwa durch Löwenherz Immobilien als regionalen Experten – lässt sich das volle Potenzial der Denkmal-AfA gezielt ausschöpfen. So wird aus steuerlicher Förderung ein echter Rendite-Booster.

Kombinierte Abschreibung: Denkmal-AfA und klassische Gebäude-AfA für Vermieter

Kombinierte Abschreibung: Denkmal-AfA und klassische Gebäude-AfA für Vermieter

Für Vermieter von denkmalgeschützten Immobilien eröffnet sich eine seltene Möglichkeit: Die Kombination aus Denkmal-AfA und der klassischen Gebäude-AfA. Diese doppelte Abschreibung ist ein echter Joker im Steuerrecht und sorgt dafür, dass verschiedene Kostenarten parallel steuerlich genutzt werden können.

  • Getrennte Bemessungsgrundlagen: Während die Denkmal-AfA ausschließlich auf die anerkannten Sanierungskosten angewendet wird, greift die klassische Gebäude-AfA auf den Anteil der Anschaffungskosten, der auf das Gebäude entfällt. Das bedeutet: Zwei unterschiedliche Kostenblöcke werden gleichzeitig abgeschrieben.
  • Parallele Laufzeiten: Die Abschreibungszeiträume laufen unabhängig voneinander. Während die Denkmal-AfA in zwölf Jahren durch ist, erstreckt sich die lineare Gebäude-AfA über 40 oder 50 Jahre – je nach Baujahr. So entsteht ein nachhaltiger steuerlicher Effekt, der weit über die reine Sanierungsphase hinausgeht.
  • Optimale Steuerlastverteilung: Durch die gleichzeitige Nutzung beider Abschreibungsarten lassen sich Steuerersparnisse über viele Jahre hinweg strecken. Das hilft, die Steuerprogression gezielt zu steuern und Schwankungen im Einkommen abzufedern.
  • Individuelle Gestaltungsspielräume: Vermieter können – mit kluger Planung – die Abschreibungsvolumina auf ihre persönliche Einkommenssituation abstimmen. Das eröffnet die Chance, in besonders steuerintensiven Jahren gezielt zu entlasten.

Diese Kombination ist nicht alltäglich und verlangt eine saubere Trennung der Kosten sowie eine exakte Dokumentation. Wer sich hier unsicher fühlt, sollte auf spezialisierte Beratung setzen. Löwenherz Immobilien steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite, damit Sie alle Abschreibungspotenziale optimal ausschöpfen.

Absetzbare Sanierungskosten: Was sich für Kapitalanleger lohnt

Absetzbare Sanierungskosten: Was sich für Kapitalanleger lohnt

Kapitalanleger profitieren besonders dann, wenn sie genau wissen, welche Sanierungskosten tatsächlich steuerlich absetzbar sind. Es gibt hier einige Kniffe, die oft übersehen werden, aber einen großen Unterschied machen können.

  • Technische Gebäudeausstattung: Erneuerung von Heizungsanlagen, Elektroinstallationen oder Sanitärbereichen ist in der Regel voll absetzbar, sofern die Maßnahmen dem Erhalt oder der sinnvollen Nutzung des Denkmals dienen.
  • Fassaden- und Dachsanierung: Aufwendungen für die Wiederherstellung historischer Fassaden, Fenster oder Dächer sind steuerlich besonders interessant, wenn sie nach Vorgaben der Denkmalschutzbehörde erfolgen.
  • Energetische Verbesserungen: Maßnahmen wie Dämmung oder Einbau moderner Fenster werden oft anerkannt, wenn sie das Gebäude langfristig erhalten und der Charakter des Denkmals gewahrt bleibt.
  • Innenausbau und Restaurierung: Die Wiederherstellung von Stuck, historischen Türen oder Bodenbelägen kann ebenfalls abgesetzt werden, sofern sie denkmalschutzrechtlich relevant ist.
  • Planungs- und Gutachterkosten: Auch Honorare für Architekten, Statiker oder Gutachter, die für die Sanierung zwingend erforderlich sind, gehören zu den absetzbaren Kosten – ein Aspekt, der häufig unterschätzt wird.

Vorsicht ist geboten bei Modernisierungen, die keinen direkten Bezug zum Denkmalschutz haben. Kosten für Luxusausstattungen oder nicht genehmigte Umbauten werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt. Es lohnt sich also, jede Maßnahme im Vorfeld mit Experten abzustimmen. Löwenherz Immobilien kann hier wertvolle Hinweise geben, um das volle steuerliche Potenzial auszuschöpfen.

Praxisbeispiel: Steuerliche Wirkung der Denkmal-AfA für Kapitalanleger

Praxisbeispiel: Steuerliche Wirkung der Denkmal-AfA für Kapitalanleger

Stellen wir uns vor, ein Kapitalanleger erwirbt eine denkmalgeschützte Immobilie und investiert 250.000 € in genehmigte Sanierungsmaßnahmen. Die Denkmal-AfA erlaubt es, diese Summe über zwölf Jahre abzuschreiben – in den ersten acht Jahren jeweils 9 % (22.500 € jährlich), danach vier Jahre lang je 7 % (17.500 € jährlich).

  • Jährliche Steuerersparnis: Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 % ergibt sich allein in den ersten acht Jahren eine Steuerentlastung von 9.450 € pro Jahr (22.500 € × 0,42).
  • Gesamteffekt: Über die gesamte Laufzeit summiert sich die Steuerersparnis auf stolze 98.700 €. Das ist bares Geld, das dem Anleger zur freien Verfügung steht – etwa für weitere Investitionen oder zur Tilgung von Darlehen.
  • Cashflow-Verbesserung: Die steuerlichen Rückflüsse erhöhen die Liquidität des Anlegers und machen das Investment deutlich attraktiver als vergleichbare Objekte ohne Denkmalstatus.
  • Langfristige Planungssicherheit: Da die Abschreibungsraten gesetzlich fixiert sind, lässt sich die Steuerersparnis präzise kalkulieren und in die persönliche Finanzstrategie einbauen.

Fazit: Die Denkmal-AfA sorgt für eine außergewöhnlich hohe steuerliche Entlastung, die in der Praxis einen echten Unterschied macht. Mit der richtigen Planung und professioneller Begleitung – beispielsweise durch Löwenherz Immobilien – lässt sich dieses Potenzial optimal ausschöpfen.

Tipps für die erfolgreiche Nutzung der Denkmal-AfA

Tipps für die erfolgreiche Nutzung der Denkmal-AfA

  • Frühzeitige Abstimmung mit dem Finanzamt: Es empfiehlt sich, bereits vor Beginn der Sanierung eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt einzuholen. So lassen sich Unsicherheiten über die steuerliche Anerkennung einzelner Maßnahmen vermeiden.
  • Individuelle Steuersituation analysieren: Prüfen Sie, wie sich die Denkmal-AfA auf Ihre persönliche Steuerprogression auswirkt. Eine gezielte Planung kann helfen, die Abschreibungen optimal auf Jahre mit besonders hoher Steuerlast zu legen.
  • Förderprogramme kombinieren: Neben der Denkmal-AfA existieren regionale oder bundesweite Fördermittel, etwa Zuschüsse für energetische Sanierungen. Die Kombination verschiedener Förderungen kann die Wirtschaftlichkeit Ihres Investments deutlich steigern.
  • Gutachterliche Unterstützung nutzen: Ein unabhängiges Gutachten zur Aufteilung der Sanierungs- und Anschaffungskosten erhöht die Rechtssicherheit gegenüber dem Finanzamt und hilft, das Maximum an absetzbaren Kosten herauszuholen.
  • Vertragliche Gestaltung beachten: Achten Sie darauf, dass Kauf- und Bauverträge die Trennung von Sanierungs- und Anschaffungskosten klar ausweisen. Unklare Vertragsgestaltungen führen häufig zu Problemen bei der steuerlichen Anerkennung.
  • Nachhaltige Vermietungsstrategie entwickeln: Überlegen Sie, wie Sie das Objekt nach der Sanierung vermieten wollen. Eine stabile Vermietung sichert nicht nur laufende Einnahmen, sondern ist auch Voraussetzung für die volle Nutzung der steuerlichen Vorteile.
  • Expertenrat einholen: Ziehen Sie erfahrene Immobilienexperten wie Löwenherz Immobilien hinzu, um Fallstricke zu vermeiden und alle Potenziale der Denkmal-AfA auszuschöpfen.

Fazit: Steuerliche Chancen mit Denkmalimmobilien optimal ausschöpfen – Ihr Weg mit Löwenherz Immobilien

Fazit: Steuerliche Chancen mit Denkmalimmobilien optimal ausschöpfen – Ihr Weg mit Löwenherz Immobilien

Wer bei Denkmalimmobilien nicht nur auf die steuerlichen Vorteile schielt, sondern auch auf nachhaltige Wertentwicklung und individuelle Gestaltungsspielräume setzt, verschafft sich einen echten Vorsprung. Gerade in Zeiten volatiler Märkte sind Denkmäler ein Baustein für langfristige Vermögenssicherung – vorausgesetzt, die steuerlichen und rechtlichen Möglichkeiten werden konsequent genutzt.

  • Regionale Marktkenntnis nutzen: Standorteinschätzung und Mikrolage spielen bei Denkmalobjekten eine zentrale Rolle. Nur wer den lokalen Markt versteht, kann die Chancen voll ausschöpfen.
  • Projektbegleitung von Anfang an: Eine professionelle Begleitung durch alle Phasen – von der Auswahl über die Sanierungsplanung bis zur Abnahme – minimiert Risiken und maximiert steuerliche Effekte.
  • Langfristige Exit-Strategien entwickeln: Frühzeitige Überlegungen zu späterem Verkauf, Erbfolge oder Umnutzung sichern die steuerlichen Vorteile auch über den aktuellen Anlagehorizont hinaus.
  • Nachhaltigkeit und ESG-Aspekte: Wer ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt, steigert nicht nur die Attraktivität für Mieter, sondern positioniert sich auch für künftige Förderungen und regulatorische Entwicklungen.

Löwenherz Immobilien steht Ihnen als Ihr Immobilienexperte in der Region zur Seite, wenn es darum geht, steuerliche Chancen mit Denkmalimmobilien nicht nur zu erkennen, sondern auch strategisch und rechtssicher zu nutzen. So wird aus einer Investition in ein Baudenkmal ein nachhaltiger Vermögensbaustein mit echtem Mehrwert.


FAQ zur steuerlichen Denkmal-AfA für Kapitalanleger

Welche Voraussetzungen müssen Kapitalanleger für die Denkmal-AfA erfüllen?

Die Immobilie muss von der zuständigen Behörde offiziell als Baudenkmal anerkannt sein. Sanierungsmaßnahmen dürfen erst nach Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde beginnen und müssen nachweislich dem Erhalt des Denkmals dienen. Alle Maßnahmen sind zu dokumentieren und amtlich bestätigen zu lassen.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Denkmal-AfA Kapitalanlegern konkret?

Kapitalanleger können 100% der anerkannten Sanierungskosten über 12 Jahre abschreiben – in den ersten 8 Jahren jeweils 9%, in den folgenden 4 Jahren jeweils 7%. Zusätzlich dazu ist die klassische Gebäudeabschreibung (linear, je nach Baujahr 2% oder 2,5% p.a.) möglich, was die steuerliche Wirkung erheblich verstärkt.

Welche Sanierungsmaßnahmen sind absetzbar?

Absetzbar sind alle nach Denkmalschutzrecht genehmigten Arbeiten, die dem Erhalt oder der nachhaltigen Nutzbarkeit des Denkmals dienen, z. B. Fassadensanierung, Dachinstandsetzung, technische Ausstattung oder Restaurierung historischer Elemente. Nicht begünstigt sind Ausgaben für nicht denkmalgeschützte Gebäudeteile oder reiner Grundstückserwerb.

Kann die Denkmal-AfA bei Verkauf oder Vererbung auf neue Eigentümer übertragen werden?

Nein, der Anspruch auf die erhöhte Abschreibung steht ausschließlich dem Investor zu, der die Sanierung durchgeführt und die Kosten getragen hat. Ein späterer Erwerber kann keine Denkmal-AfA für bereits abgeschlossene Maßnahmen geltend machen.

Warum ist steuerliche Beratung vor dem Investment in eine Denkmalimmobilie wichtig?

Die Rahmenbedingungen für die Denkmal-AfA sind komplex. Nur mit fundierter Beratung lassen sich alle steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen und Fallstricke wie unzureichende Dokumentation oder fehlende Genehmigungen vermeiden. Löwenherz Immobilien als Ihr Immobilienexperte in der Region unterstützt Sie dabei, alle Chancen optimal zu nutzen.

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Zusammenfassung des Artikels

Kapitalanleger profitieren bei denkmalgeschützten Immobilien durch die Denkmal-AfA von attraktiven Steuervorteilen, insbesondere dank schneller Abschreibung der Sanierungskosten; Löwenherz Immobilien ist Ihr Partner für optimale steuerliche Nutzung in der Region.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Prüfen Sie den Denkmalschutzstatus der Immobilie: Stellen Sie sicher, dass die Immobilie offiziell als Baudenkmal anerkannt ist und alle geplanten Sanierungsmaßnahmen vorab von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Nur so profitieren Sie von der Denkmal-AfA.
  2. Planen Sie die Sanierungskosten sorgfältig: Nur die nachweislich denkmalrelevanten und genehmigten Sanierungskosten sind steuerlich absetzbar. Dokumentieren Sie alle Maßnahmen und bewahren Sie Rechnungen sowie Genehmigungen lückenlos auf, um Nachfragen des Finanzamts souverän beantworten zu können.
  3. Kombinieren Sie Denkmal-AfA mit klassischer Gebäude-AfA: Nutzen Sie die Möglichkeit, neben der schnellen Abschreibung der Sanierungskosten auch die lineare Abschreibung für das Gebäude geltend zu machen. Dies maximiert Ihre steuerlichen Vorteile und verteilt sie optimal über viele Jahre.
  4. Nutzen Sie Förderprogramme und steuerliche Synergien: Neben der Denkmal-AfA gibt es häufig zusätzliche Förderungen, etwa für energetische Sanierungen. Eine kluge Kombination kann die Wirtschaftlichkeit Ihrer Investition deutlich erhöhen.
  5. Setzen Sie auf professionelle Begleitung: Die steuerlichen Chancen bei Denkmalimmobilien sind komplex und fehleranfällig. Ziehen Sie erfahrene Experten wie Löwenherz Immobilien hinzu, um das volle Potenzial der Denkmal-AfA auszuschöpfen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Löwenherz Immobilien ist Ihr Immobilienexperte in der Region und begleitet Sie von der Auswahl bis zur erfolgreichen Nutzung der steuerlichen Vorteile.

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