Denkmal AfA Gesetz einfach erklärt: So profitieren Immobilienbesitzer

29.08.2025 18 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Denkmal-AfA ermöglicht es, Sanierungskosten für denkmalgeschützte Immobilien steuerlich abzusetzen.
  • Eigennutzer können bis zu 90% der Sanierungskosten über zwölf Jahre verteilt abschreiben, während Vermieter bis zu 100% über acht Jahre geltend machen können.
  • Löwenherz Immobilien unterstützt Sie als Ihr Immobilienexperte in der Region bei allen Fragen zur optimalen Nutzung der Denkmal-AfA.

Was regelt das Denkmal AfA Gesetz konkret für Immobilienbesitzer?

Das Denkmal AfA Gesetz ist für Immobilienbesitzer, die in denkmalgeschützte Gebäude investieren, ein echter Joker in Sachen Steueroptimierung. Was viele nicht wissen: Es geht hier nicht um allgemeine Gebäudekosten, sondern gezielt um die steuerliche Behandlung von Sanierungs- und Modernisierungsausgaben, die durch den Denkmalschutz erforderlich werden. Das Gesetz regelt, wie und in welchem Umfang diese Kosten abgesetzt werden dürfen – und das ist, ehrlich gesagt, ziemlich großzügig.

Im Kern erlaubt das Denkmal AfA Gesetz Immobilienbesitzern, einen großen Teil der Investitionen in den Erhalt und die Modernisierung eines Baudenkmals direkt von der Steuer abzusetzen. Dabei werden die förderfähigen Kosten, die mit der Denkmalbehörde abgestimmt und bescheinigt sind, über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht. Es geht also nicht um den Kaufpreis der Immobilie an sich, sondern ausschließlich um die Kosten, die durch die denkmalgerechte Sanierung entstehen.

Das Gesetz definiert außerdem ganz klar, welche Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung erfüllt sein müssen. Dazu zählt etwa, dass die Maßnahmen im engen Dialog mit der Denkmalschutzbehörde geplant und durchgeführt werden. Öffentliche Zuschüsse? Die werden rausgerechnet – es zählen nur die selbst getragenen Kosten. Immobilienbesitzer erhalten so einen maßgeschneiderten steuerlichen Vorteil, der weit über die üblichen Abschreibungen hinausgeht. Wer clever plant, kann so nicht nur das kulturelle Erbe erhalten, sondern auch die eigene Steuerlast spürbar senken.

Denkmal AfA Paragraphen: § 7i EStG und § 10f EStG im Überblick

§ 7i EStG und § 10f EStG sind die beiden entscheidenden Paragrafen, wenn es um die steuerliche Förderung denkmalgeschützter Immobilien geht. Jeder Paragraf hat dabei einen eigenen Anwendungsbereich und eigene Bedingungen, die gezielt auf unterschiedliche Eigentümergruppen zugeschnitten sind.

  • § 7i EStG richtet sich an Vermieter und Kapitalanleger. Er ermöglicht es, die Kosten für denkmalgerechte Sanierungen über einen festgelegten Zeitraum besonders hoch abzuschreiben. Wichtig: Die Abschreibung bezieht sich ausschließlich auf Herstellungs- und Modernisierungskosten, die nach Erwerb und mit Zustimmung der Denkmalschutzbehörde anfallen. Der Paragraf ist also ideal für alle, die ihr Denkmalobjekt vermieten und von einer attraktiven Steuerersparnis profitieren möchten.
  • § 10f EStG ist speziell für Selbstnutzer gedacht. Hier können Eigentümer, die ihr denkmalgeschütztes Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen, die anerkannten Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen. Die steuerliche Entlastung erfolgt also nicht über die klassische Abschreibung, sondern als Sonderausgabe. Damit werden auch Eigennutzer in die Lage versetzt, die finanziellen Herausforderungen einer Denkmalsanierung deutlich abzufedern.

Beide Paragrafen greifen nur, wenn die Sanierungsmaßnahmen vorab genehmigt und nach Abschluss von der Denkmalschutzbehörde bescheinigt werden. Einmal genehmigt, sind die steuerlichen Vorteile in ihrer Höhe und Laufzeit gesetzlich festgelegt – das schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Vor- und Nachteile der Denkmal AfA für Immobilienbesitzer im Überblick

Vorteile Nachteile
Großzügige steuerliche Abschreibung von Sanierungs- und Modernisierungskosten möglich Genehmigungspflichtige Maßnahmen: Umfangreiche Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde nötig
Hohe Planungssicherheit dank klarer gesetzlicher Vorgaben (§ 7i EStG für Vermieter, § 10f EStG für Selbstnutzer) Strenge Dokumentationspflichten – fehlende Nachweise führen zum Verlust steuerlicher Vorteile
Förderung sowohl für Vermieter als auch für Selbstnutzer möglich Nur tatsächlich selbst getragene Kosten ohne Doppelförderung sind absetzbar
Deutliche Entlastung der finanziellen Belastung bei aufwendigen Sanierungen Nicht alle Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen sind förderfähig
Wertsteigerung und Erhalt historischer Bausubstanz Wechsel der Nutzung (z. B. von Eigennutzung zu Vermietung) kann steuerliche Nachteile verursachen
Individuelle Beratung und Expertenbegleitung durch Profis wie Löwenherz Immobilien möglich Umfangreicher Verwaltungsaufwand und Einbindung von Behörden erforderlich

Wie funktioniert die steuerliche Abschreibung nach dem Denkmal AfA Gesetz?

Die steuerliche Abschreibung nach dem Denkmal AfA Gesetz läuft in mehreren klar definierten Schritten ab. Im Gegensatz zu den normalen Abschreibungen für Immobilien werden hier ausschließlich die genehmigten Sanierungs- und Modernisierungskosten angesetzt. Diese Kosten werden über einen festgelegten Zeitraum verteilt und mindern so Jahr für Jahr die Steuerlast.

  • Ermittlung der förderfähigen Kosten: Zuerst werden die Sanierungsmaßnahmen exakt dokumentiert und die Kosten aufgeschlüsselt. Nur die von der Denkmalschutzbehörde anerkannten Aufwendungen sind absetzbar.
  • Jährliche Abschreibung: Die genehmigten Kosten werden dann über einen gesetzlich vorgegebenen Zeitraum verteilt. Je nach Nutzung (Vermietung oder Eigennutzung) gelten unterschiedliche Abschreibungssätze und Laufzeiten.
  • Steuerliche Geltendmachung: Die jährlichen Abschreibungsbeträge werden in der Einkommensteuererklärung angegeben. Das Finanzamt prüft die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde und erkennt die Beträge als steuermindernd an.
  • Keine doppelte Förderung: Falls für bestimmte Maßnahmen öffentliche Zuschüsse gewährt wurden, müssen diese von den absetzbaren Kosten abgezogen werden. Es zählt nur der Eigenanteil.

Ein kleiner, aber entscheidender Punkt: Die Abschreibung beginnt erst mit Abschluss der Sanierungsarbeiten und Vorlage der behördlichen Bescheinigung. So ist sichergestellt, dass wirklich nur die tatsächlich entstandenen und anerkannten Kosten steuerlich genutzt werden können. Für viele Immobilienbesitzer ist das eine ziemlich planbare und transparente Möglichkeit, das Beste aus ihrer Investition herauszuholen.

Welche Voraussetzungen müssen Immobilienbesitzer für die Denkmal AfA erfüllen?

Damit Immobilienbesitzer tatsächlich von der Denkmal AfA profitieren, sind einige spezifische Bedingungen zu erfüllen, die oft übersehen werden. Wer hier nicht genau hinschaut, verschenkt bares Geld – oder riskiert sogar die steuerliche Anerkennung.

  • Eigentumsnachweis vor Sanierungsbeginn: Der Erwerb der Immobilie muss vor dem Start der förderfähigen Maßnahmen abgeschlossen sein. Nachträgliche Sanierungen ohne vorherigen Eigentumserwerb werden nicht anerkannt.
  • Baudenkmal-Status nach Landesrecht: Das Objekt muss offiziell als Baudenkmal eingetragen sein. Ein bloßer Altbau reicht nicht aus – die Eintragung erfolgt durch die zuständige Denkmalschutzbehörde.
  • Genehmigungspflichtige Maßnahmen: Nur solche Arbeiten, die von der Denkmalschutzbehörde genehmigt und als denkmalgerecht eingestuft werden, sind begünstigt. Eigenmächtige Umbauten oder Modernisierungen ohne vorherige Zustimmung führen zum Verlust der steuerlichen Vorteile.
  • Dokumentationspflicht: Sämtliche Maßnahmen und Kosten müssen detailliert dokumentiert werden. Die Denkmalschutzbehörde stellt nach Abschluss eine Bescheinigung über die förderfähigen Aufwendungen aus.
  • Keine Doppelförderung: Bereits durch andere Förderprogramme oder Zuschüsse abgedeckte Kosten sind von der Denkmal AfA ausgeschlossen. Es zählt nur der selbst getragene Aufwand.
  • Nutzungskonzept: Je nach Paragraf (Vermietung oder Eigennutzung) muss die Nutzung der Immobilie dem jeweiligen Förderzweck entsprechen. Ein Wechsel der Nutzung kann steuerliche Folgen haben.

Wer diese Voraussetzungen konsequent einhält, schafft die Grundlage für eine erfolgreiche steuerliche Nutzung der Denkmal AfA. Im Zweifel lohnt sich eine frühzeitige Beratung – zum Beispiel durch Löwenherz Immobilien, Ihren regionalen Experten für denkmalgeschützte Objekte.

Konkret profitieren: Ein Rechenbeispiel zur Denkmal AfA nach § 7i EStG

Wie sieht die Steuerersparnis durch die Denkmal AfA nach § 7i EStG ganz praktisch aus? Ein Beispiel macht das sofort greifbar. Angenommen, Sie erwerben eine denkmalgeschützte Immobilie und investieren 120.000 € in genehmigte Sanierungsmaßnahmen. Die Immobilie wird anschließend vermietet.

  • Jahr 1 bis 7: Jährlich können 9 % der förderfähigen Kosten abgesetzt werden. Das sind 10.800 € pro Jahr. Über sieben Jahre ergibt das 75.600 € an steuerlich geltend gemachten Sanierungskosten.
  • Jahr 8 bis 11: In den folgenden vier Jahren lassen sich jeweils 7 % der Kosten absetzen, also 8.400 € pro Jahr. Das macht zusammen 33.600 € für diesen Zeitraum.
  • Gesamte Steuerbasis: Über elf Jahre verteilt können Sie so 109.200 € der ursprünglichen Investition steuerlich absetzen. Der Restbetrag ist nicht förderfähig, da die maximale Abschreibung bei 91 % der Sanierungskosten liegt.

Das bedeutet: Je nach persönlichem Steuersatz bleibt am Ende ein spürbar höheres Nettoeinkommen übrig. Wer einen Spitzensteuersatz zahlt, kann so einen erheblichen Teil der Investition direkt über die Steuer zurückholen. Solche Zahlen sind für viele Anleger ein echter Gamechanger – und machen die Investition in Denkmalschutzobjekte auch finanziell attraktiv.

Steuervorteile für Selbstnutzer: Denkmal AfA nach § 10f EStG verständlich

Selbstnutzer denkmalgeschützter Immobilien profitieren mit § 10f EStG von einer außergewöhnlichen steuerlichen Entlastung, die sich von klassischen Abschreibungen deutlich unterscheidet. Hier werden die anerkannten Sanierungskosten nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Das verschafft gerade Familien oder Einzelpersonen, die ihr Baudenkmal selbst bewohnen, eine echte finanzielle Atempause.

  • Verteilung der Kosten: Die förderfähigen Sanierungskosten werden gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt. Das bedeutet, jedes Jahr kann ein Zehntel der anerkannten Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
  • Unabhängig von Mieteinnahmen: Im Gegensatz zu Vermietern spielt es für Selbstnutzer keine Rolle, ob und wie viel Miete erzielt wird. Die Steuervergünstigung greift allein durch die Eigennutzung und die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Voraussetzung: Selbstnutzung während des gesamten Förderzeitraums. Ein vorzeitiger Auszug oder eine Umnutzung kann dazu führen, dass bereits gewährte Steuervorteile anteilig zurückgezahlt werden müssen.
  • Individuelle Auswirkung: Der tatsächliche Steuervorteil hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Wer ein höheres Einkommen versteuert, spart pro Jahr mehr – das kann über die Laufzeit eine beträchtliche Summe ergeben.

Gerade für Selbstnutzer, die eine aufwendige Sanierung stemmen müssen, ist diese Regelung oft der entscheidende Faktor, um das Projekt überhaupt realisieren zu können. Wer clever plant und sich frühzeitig mit Experten wie Löwenherz Immobilien abstimmt, schöpft das Potenzial der Denkmal AfA nach § 10f EStG voll aus.

Ablauf: Schritt für Schritt zur maximalen Steuerersparnis mit der Denkmal AfA

Wer mit der Denkmal AfA das Maximum an Steuerersparnis herausholen will, sollte strukturiert und mit Weitblick vorgehen. Der Weg von der Idee bis zur Steuererklärung ist zwar nicht ganz ohne Tücken, aber mit einem klugen Ablaufplan gelingt’s fast schon wie am Schnürchen.

  • 1. Fachkundige Beratung einholen: Schon vor dem Kauf empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater und einem Immobilienexperten, um das Potenzial der Denkmal AfA exakt zu kalkulieren. Löwenherz Immobilien steht hier als regionaler Ansprechpartner bereit.
  • 2. Vorabprüfung der Immobilie: Prüfen lassen, ob das Objekt tatsächlich als Baudenkmal anerkannt ist und ob die geplanten Maßnahmen grundsätzlich förderfähig sind.
  • 3. Maßnahmen mit Denkmalschutzbehörde abstimmen: Alle geplanten Arbeiten müssen im Detail mit der zuständigen Behörde besprochen und genehmigt werden. Erst dann kann’s losgehen.
  • 4. Kosten exakt dokumentieren: Jede einzelne Rechnung, jedes Angebot und jede Ausführung muss sorgfältig gesammelt und aufgeschlüsselt werden. Nur so lassen sich die Kosten später sauber nachweisen.
  • 5. Bescheinigung einholen: Nach Abschluss der Sanierung stellt die Denkmalschutzbehörde eine offizielle Bescheinigung über die förderfähigen Kosten aus – ohne diese läuft steuerlich gar nichts.
  • 6. Steuererklärung mit Anlagen: Die anerkannten Kosten werden im Rahmen der Steuererklärung angegeben, inklusive aller notwendigen Nachweise und der Bescheinigung.
  • 7. Jährliche Kontrolle: Im Folgejahr prüfen, ob sich an der Nutzung oder an den gesetzlichen Rahmenbedingungen etwas geändert hat, um die Steuerersparnis nicht zu gefährden.

Mit diesem Ablauf lässt sich die Steuerersparnis systematisch und ohne böse Überraschungen realisieren. Ein bisschen Disziplin bei der Dokumentation zahlt sich am Ende richtig aus – und mit einem Profi wie Löwenherz Immobilien an der Seite bleibt’s auch bei kniffligen Fällen entspannt.

Typische Fehler bei der Antragstellung und wie Sie diese vermeiden

Viele Immobilienbesitzer unterschätzen die Fallstricke bei der Antragstellung zur Denkmal AfA. Ein kleiner Fehler – und die steuerlichen Vorteile sind schnell dahin. Damit Sie nicht in diese typischen Fallen tappen, finden Sie hier die wichtigsten Stolpersteine und wie Sie diese clever umgehen.

  • Unvollständige Unterlagen: Häufig werden Nachweise, Rechnungen oder detaillierte Kostenaufstellungen nicht vollständig eingereicht. Achten Sie darauf, alle geforderten Dokumente fristgerecht und lückenlos vorzulegen.
  • Falsche Zuordnung der Kosten: Es kommt immer wieder vor, dass nicht förderfähige Ausgaben (zum Beispiel für reine Luxusausstattung) mit eingereicht werden. Prüfen Sie jede Position kritisch und grenzen Sie klar zwischen begünstigten und nicht begünstigten Kosten ab.
  • Verspätete Einbindung der Denkmalschutzbehörde: Wer die Behörde erst nach Beginn der Arbeiten informiert, riskiert die steuerliche Anerkennung. Holen Sie alle Genehmigungen vor Baubeginn ein.
  • Unklare Kommunikation mit dem Finanzamt: Fehlen Erläuterungen oder ist die Darstellung der Maßnahmen zu vage, verzögert sich die Bearbeitung oder es droht sogar eine Ablehnung. Legen Sie Wert auf eine präzise und nachvollziehbare Darstellung Ihrer Sanierungsmaßnahmen.
  • Übersehen von Fristen: Die Denkmal AfA ist an bestimmte Fristen gebunden. Wer diese verpasst, verliert den Anspruch auf die Steuervergünstigung. Notieren Sie sich alle relevanten Termine und reichen Sie Unterlagen rechtzeitig ein.

Ein Tipp aus der Praxis: Ziehen Sie frühzeitig Experten hinzu, die sich mit den Feinheiten der Denkmal AfA auskennen. Löwenherz Immobilien begleitet Sie gerne durch den gesamten Prozess und sorgt dafür, dass Ihr Antrag auf sicheren Beinen steht.

So unterstützt Löwenherz Immobilien Sie als Immobilienexperte bei der Umsetzung

Löwenherz Immobilien begleitet Sie nicht nur beim Kauf, sondern auch während des gesamten Sanierungs- und Förderprozesses rund um die Denkmal AfA. Unser Team bietet Ihnen maßgeschneiderte Unterstützung, die weit über die klassische Maklertätigkeit hinausgeht.

  • Analyse und Machbarkeitsprüfung: Wir prüfen im Vorfeld, ob Ihr Wunschobjekt alle Anforderungen für die Denkmal AfA erfüllt und erstellen eine individuelle Potenzialanalyse zur steuerlichen Förderung.
  • Koordination mit Fachplanern: Löwenherz Immobilien vernetzt Sie mit erfahrenen Architekten, Gutachtern und Handwerksbetrieben, die auf denkmalgerechte Sanierungen spezialisiert sind. So erhalten Sie belastbare Angebote und vermeiden böse Überraschungen bei der Kostenplanung.
  • Begleitung bei Behördenkontakten: Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der Denkmalschutzbehörde und sorgen dafür, dass alle Anträge und Genehmigungen korrekt und fristgerecht eingereicht werden.
  • Transparente Kostenaufstellung: Unser Service umfasst die strukturierte Aufbereitung aller relevanten Sanierungskosten, damit Sie für die Steuererklärung und die Förderanträge optimal vorbereitet sind.
  • Kontinuierliche Projektbetreuung: Während der gesamten Sanierungsphase stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Seite, prüfen Zwischenergebnisse und unterstützen bei der Dokumentation für das Finanzamt.

Mit Löwenherz Immobilien an Ihrer Seite gewinnen Sie einen erfahrenen Partner, der nicht nur die Besonderheiten des Denkmalschutzes kennt, sondern auch Ihre Interessen als Immobilienbesitzer konsequent vertritt. So holen Sie das Maximum aus Ihrer Investition heraus – sicher, effizient und mit einem klaren Plan.

Fazit: Mit der Denkmal AfA Steuern sparen und in Werte investieren

Die Denkmal AfA eröffnet Immobilienbesitzern eine seltene Gelegenheit, steuerliche Vorteile mit nachhaltigem Vermögensaufbau zu verbinden. Wer gezielt in denkmalgeschützte Objekte investiert, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch einen Beitrag zur Bewahrung historischer Substanz leisten. Die Kombination aus staatlicher Förderung und langfristiger Wertsteigerung macht diese Immobilienform besonders attraktiv für Menschen mit Weitblick.

  • Durch die kluge Nutzung der Denkmal AfA entstehen oft Möglichkeiten, auch anspruchsvolle Sanierungsprojekte wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.
  • Die Investition in ein Baudenkmal ist häufig mit einer besonderen Wertbeständigkeit verbunden, da das Angebot an solchen Objekten naturgemäß begrenzt ist.
  • Wer die steuerlichen Spielräume strategisch nutzt, kann nicht nur die eigene Steuerlast reduzieren, sondern auch die Liquidität für weitere Investitionen stärken.
  • Eine professionelle Begleitung sorgt dafür, dass Fördermöglichkeiten voll ausgeschöpft und bürokratische Hürden elegant umschifft werden.

Unterm Strich ist die Denkmal AfA weit mehr als ein Steuersparmodell – sie ist ein Instrument, um Werte zu schaffen, zu erhalten und generationenübergreifend zu sichern.


FAQ zur steuerlichen Förderung denkmalgeschützter Immobilien (Denkmal AfA)

Was bedeutet Denkmal AfA und wer kann davon profitieren?

Die Denkmal AfA beschreibt die steuerliche Abschreibung für Sanierungs- und Modernisierungskosten an denkmalgeschützten Immobilien. Profitieren können sowohl Kapitalanleger als auch Eigennutzer, die ein offiziell als Baudenkmal anerkanntes Objekt besitzen und entsprechende Maßnahmen im Einklang mit der Denkmalschutzbehörde durchführen.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Denkmal AfA nach § 7i EStG für Vermieter?

Vermieter können nach § 7i EStG einen Großteil der anerkannten Sanierungs- und Modernisierungskosten steuerlich absetzen: In den ersten 7 Jahren jeweils 9 % pro Jahr und in den darauffolgenden 4 Jahren je 7 % pro Jahr – insgesamt bis zu 100 % der begünstigten Kosten. Löwenherz Immobilien unterstützt Sie dabei, das Potenzial optimal auszuschöpfen.

Wie profitieren Eigennutzer von der Denkmal AfA nach § 10f EStG?

Selbstnutzer können gemäß § 10f EStG 90 % der genehmigten Sanierungs- und Modernisierungskosten als Sonderausgaben über 10 Jahre verteilt unmittelbar von der Einkommensteuer abziehen – das entspricht jährlich 9 % der förderfähigen Kosten.

Welche Voraussetzungen müssen für die steuerliche Geltendmachung erfüllt sein?

Die wichtigsten Voraussetzungen sind: Die Immobilie muss als Baudenkmal anerkannt sein, alle Maßnahmen müssen vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und genehmigt werden, und es muss eine offizielle Bescheinigung über die förderfähigen Kosten vorliegen. Öffentliche Zuschüsse sind von den absetzbaren Beträgen abzuziehen.

Wie unterstützt Löwenherz Immobilien als Experte bei der Anwendung der Denkmal AfA?

Löwenherz Immobilien begleitet Sie von der ersten Analyse über die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde bis zur vollständigen Dokumentation und Antragstellung. Als Ihr Immobilienexperte in der Region sorgen wir dafür, dass Sie alle steuerlichen Vorteile der Denkmal AfA umfassend und rechtssicher nutzen können.

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Zusammenfassung des Artikels

Das Denkmal AfA Gesetz regelt, dass Immobilienbesitzer genehmigte Sanierungs- und Modernisierungskosten an denkmalgeschützten Gebäuden über mehrere Jahre steuerlich absetzen können; Löwenherz Immobilien ist Ihr Partner bei allen Fragen rund um Denkmalschutzimmobilien.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Nutzen Sie die großzügigen steuerlichen Vorteile gezielt: Das Denkmal AfA Gesetz erlaubt es, einen Großteil der genehmigten Sanierungs- und Modernisierungskosten über mehrere Jahre verteilt von der Steuer abzusetzen. Prüfen Sie frühzeitig, welche Maßnahmen förderfähig sind, um das maximale Sparpotenzial auszuschöpfen.
  2. Beachten Sie die spezifischen Voraussetzungen: Die steuerlichen Vergünstigungen gelten nur für offiziell als Baudenkmal anerkannte Immobilien und ausschließlich für Maßnahmen, die vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und genehmigt wurden. Achten Sie darauf, alle Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und die Dokumentationspflichten lückenlos zu erfüllen.
  3. Wählen Sie den passenden Paragrafen für Ihre Situation: Vermieter und Kapitalanleger profitieren von § 7i EStG mit erhöhten Abschreibungen, während Selbstnutzer nach § 10f EStG die anerkannten Kosten als Sonderausgaben absetzen können. Prüfen Sie, welcher Weg für Sie steuerlich am attraktivsten ist.
  4. Vermeiden Sie typische Fehler bei der Antragstellung: Unvollständige Unterlagen, verspätete Einbindung der Denkmalschutzbehörde oder falsch zugeordnete Kosten können dazu führen, dass steuerliche Vorteile verloren gehen. Eine strukturierte Vorbereitung und die frühzeitige Einbindung von Experten sind entscheidend.
  5. Holen Sie sich professionelle Unterstützung: Immobilienexperten wie Löwenherz Immobilien begleiten Sie von der Machbarkeitsprüfung bis zur fertigen Steuererklärung. So stellen Sie sicher, dass alle Fördermöglichkeiten optimal genutzt und bürokratische Hürden elegant gemeistert werden. Löwenherz Immobilien ist Ihr Partner bei allen Fragen rund um die Denkmal AfA und die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien in der Region.

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