BFH bestätigt Grundsteuer-Bundesmodell: Verfassungswidrigkeit abgelehnt, Klagen möglich

11.12.2025 32 mal gelesen 0 Kommentare

BFH: Grundsteuer-Bundesmodell ist nicht verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 10. Dezember 2025 die Urteile zum Grundsteuer-Bundesmodell veröffentlicht und entschieden, dass dieses nicht verfassungswidrig ist. In drei Klagen gegen die Grundsteuer wurden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen, was für viele Immobilienbesitzer von Bedeutung ist, da sie nun auf höhere Steuerzahlungen blicken müssen, trotz vorheriger politischer Zusagen.

„Die Entscheidung des BFH ist zu respektieren, aber sie überzeugt uns in der Sache nicht“, erklärt Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland.

Die Kläger haben nun die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Die zentrale Kritik an der Berechnung des neuen Grundstückswerts bezieht sich auf die pauschale Bewertung, die viele individuelle Faktoren nicht berücksichtigt.

Zusammenfassung: Der BFH hat entschieden, dass das Grundsteuer-Bundesmodell verfassungsgemäß ist, was zu höheren Steuerzahlungen für Immobilienbesitzer führen kann. Die Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde bleibt bestehen.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont, dass viele Steuerzahler die Reform als erhebliche Belastung empfinden und fordert eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, um die Vereinbarkeit des Bundesmodells mit dem Gleichheitsgrundsatz zu klären.

Die aktuellen Entscheidungen des BFH sind besonders relevant für Wohnungseigentümer in den Bundesländern, die das Bundesmodell anwenden, während Bürger in anderen Bundesländern, die eigene Modelle entwickelt haben, nicht betroffen sind.

Zusammenfassung: BdSt und Haus & Grund planen, Verfassungsbeschwerde einzulegen, um die Grundsteuerreform rechtlich anzufechten. Die Auswirkungen betreffen vor allem Eigentümer in den Bundesländern, die das Bundesmodell nutzen.

Welche Länder verwenden das Grundsteuer-Bundesmodell?

Das Grundsteuer-Bundesmodell wird in mehreren Bundesländern angewendet, darunter Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Diese Länder haben sich entschieden, das Bundesmodell zu übernehmen, während andere Bundesländer eigene Regelungen entwickelt haben.

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und eigene Grundsteuermodelle erlassen, die von den Regelungen des Bundesmodells abweichen.

Zusammenfassung: Das Grundsteuer-Bundesmodell wird in mehreren Bundesländern angewendet, während andere Bundesländer eigene Modelle entwickelt haben, die von den bundesweiten Regelungen abweichen.

Rückblick: Grundsteuer vor 2025

Vor 2025 basierte die Grundsteuer auf veralteten Einheitswerten, die aus dem Jahr 1964 oder sogar 1935 stammten. Diese veralteten Werte führten zu erheblichen Wertverzerrungen, die letztlich als verfassungswidrig eingestuft wurden. Mit der Neubewertung aller Grundstücke zum 1. Januar 2022 und der Einführung neuer Regelungen ab 2025 wurde eine Reform notwendig.

Die Reform war von Anfang an umstritten, da die Berechnung des Grundsteuerwertes im Rahmen des Bundesmodells als zu kompliziert empfunden wurde. Erste Klagen gegen die neue Grundsteuer wurden bereits eingereicht, und es liegen erste Urteile der Finanzgerichte vor.

Zusammenfassung: Die Grundsteuerreform wurde notwendig, um veraltete Einheitswerte zu ersetzen. Die Reform ist umstritten und hat bereits zu Klagen geführt.

Quellen:

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Zusammenfassung des Artikels

Der BFH hat entschieden, dass das Grundsteuer-Bundesmodell verfassungsgemäß ist, was zu höheren Steuerzahlungen für Immobilienbesitzer führt; BdSt und Haus & Grund planen Verfassungsbeschwerde. In mehreren Bundesländern wird das Modell angewendet, während andere eigene Regelungen haben.

...
Immobilienexperten in ihrer Nähe

Kontaktieren Sie uns mit ihren Fragen rund um das Thema Immobilien und profitieren Sie von unserem Know-How und unserem Netzwerk.

...
E-Mail für Fragen rund um Ihre Immobilienthemen

Sie haben ein aktuelles Immobilienthema?
Sie möchten Ihre Immobilie veräußern oder möchten Ihre Immobilie bewerten lassen?
Kontaktieren Sie uns unverbindlich über den Button unten.
Wir helfen Ihnen gerne rund um alle Fragen zum Thema Immobilien. 

Counter