Bauordnung in Baden-Württemberg: Einfachere Regeln ab 2025
Das Kabinett in Baden-Württemberg hat Änderungen der Landesbauordnung (LBO) auf den Weg gebracht. Verfahren werden vereinfacht und beschleunigt, und der Bestandsschutz wird neu geregelt. Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten – ein Überblick.
Das Bauen in Baden-Württemberg soll schneller und einfacher werden. Dazu hat das Landeskabinett vor der Sommerpause noch zahlreiche Änderungen der Landesbauordnung (LBO) beschlossen. Der Gesetzentwurf muss nach einer Anhörung noch einmal ins Kabinett, bevor der Landtag abschließend entscheiden kann. Ziel sei es, dass die Reform 2025 in Kraft treten könne, teilte das Bauministerium am 24.07.2024 mit.
Aufstockung von Gebäuden soll einfacher werden
Die Aufstockung von Gebäuden soll weiter erleichtert werden, um die Schaffung von neuen Wohnungen zu fördern. Mit der mittlerweile vierten LBO-Änderung dieser Legislaturperiode gehe man einen Schritt weiter, indem der Bestandsschutz neu geregelt werde, erklärte Bauministerin Nicole Razavi (CDU) am 19.08.2024 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.
"Wird zum Beispiel ein bestehendes Gebäude aufgestockt oder umgebaut, sollen zukünftig nicht im ganzen Haus die heutigen – oft strengeren – Vorschriften zum Brandschutz gelten", so Razavi weiter. "Denn nachträgliche Brandschutzmaßnahmen machen einen Umbau oftmals deutlich teurer."
Pläne zu Genehmigungsfiktion und Widerspruchsverfahren
Mit der Reform der Landesbauordnung soll außerdem eine sogenannte Genehmigungsfiktion eingeführt werden: Bauanträge, über die eine Behörde nicht innerhalb gesetzlicher Fristen entscheidet, gelten dann automatisch als genehmigt.
Zudem will die Regierung bestimmte Widerspruchsverfahren abschaffen und die Fristen für Einsprüche von Nachbarn kürzen. Die Änderungen stoßen jedoch nicht überall auf Begeisterung. Ralf Broß vom Städtetag und Hans Dieterle von der Architektenkammer kritisierten Ende Juli nach einer Sitzung des Kabinetts, dass diese Maßnahmen nur Symptome langer Antragsverfahren beheben würden, beseitigten aber nicht deren eigentliche Ursachen.
Die wichtigsten Änderungen für den Wohnungsbau:
- Einführung einer Genehmigungsfiktion: Bauanträge gelten bei Nichtbescheidung innerhalb zwei bis drei Monaten als genehmigt.
- Abschaffung des Widerspruchverfahrens: Verkürzung langwieriger Verfahrensdauern durch Abschaffung bestimmter Widerspruchsmöglichkeiten.
- Etablierung Typengenehmigung: Beschleunigung baurechtlicher Verfahren zur Förderung seriellen Bauens.
- Nutzungsänderungen ohne strenge Vorschriften: Erleichterungen beim Bestandsumbau hinsichtlich aktueller Brandschutzvorschriften.
Quelle: Haufe - News & Fachwissen
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